Unerlaubte  Handlungen  z  828—833

sigkeit  zur  Last  fiele;  die  Verantwortlichkeit  tritt  nicht  ein,  wenn  er
ohne  Verschulden  in  den  Zustand  geraten  ist.7)

§J/828.  Wer  nicht  das  siebente  Lebensjahr  vollendet  hat,  ist  für
einen  Schaden,  den  er  einem  anderen  zufügt,  nicht  verantwortlich.“5)

Wer  das  siebente,  aber  nicht  das  achtzehnte  Lebensjahr  vollendet
hat,  ist  für  einen  Schaden,  den  er  einem  anderen  zufügt,  nicht  verantwortlich,
  wenn  er  bei  der  Begehung  der  schädigenden  Handlung  nicht  die
zur  Erkenntnis  der  Verantwortlichkeit  erforderliche  Einsicht  hat.15)  Das
gleiche  gilt  von  einem  Taubstummen.-20)

§  829.  Wer  in  einem  der  in  den  §§  823  bis  826  bezeichneten
Fälle  für  einen  von  ihm  verursachten  Schaden  auf  Grund  der  858  827,
828  nicht  verantwortlich  ist,  hat  gleichwohl,  sofern  der  Ersatz  des  Schadens
nicht  von  einem  aufsichtspflichtigen  Dritten  erlangt  werden  kann,::)  den
Schaden  insoweit  zu  ersetzen,  als  die  Billigkeit  nach  den  Umständen,)
insbesondere  nach  den  Verhältnissen  der  Beteiligten,  eine  Schadloshaltung
  erfordert  und  ihm  nicht  die  Mittel  entzogen  werden,  deren
er  zum  standesmäßigen  Unterhalte  sowie  zur  Erfüllung  seiner  gesetzlichen
  Unterhaltspflichten  bedarf.)

830.  Haben  mehrere  durch  eine  gemeinschaftlich  begangene  unerlaubte
  Handlung  einen  Schaden  verursacht,  so  ist  jeder  für  den  Schaden
verantwortlich..)  Das  gleiche  gilt,  wenn  sich  nicht  ermitteln  läßt,  wer
von  mehreren  Beteiligten  den  Schaden  durch  seine  Handlung  verursacht
hat.*)

Anstifter  und  Gehilfen  stehen  Mittütern  gleich.

§  831/Wer  einen  anderen  zu  einer  Verrichtung  bestellt,??)  ist  um
Ersatze  des  us  verpflichtet,  den  der  andere  in  Ausführung  der  Verrichtung
  7)  einem  Dritten  widerrechtlich:s)  zufügt.“  Die  Ersatz-Pflicht
  tritt  nicht  ein,  wenn  der  Geschäftsherr  bei  det  Auswahl
der  bestellten  Person  und,  sofern  er  Vorrichtungen  oder  Eerätschaften
  zu  beschaffen  oder  die  Ausführung  der  Verrichtung
zu  leiten  hat,“)  bei  der  Beschaffung  oder  der  Leitung  die  im
Verkehr  erforderliche  Sorgfalt  beobachtet  oder  wenn  der  Schaden
auch  bei  Anwendung  dieser  Sorgfalt  entstanden  sein  würde.50)

Die  gleiche  Verantwortlichkeit  trifft  denjenigen,  welcher  für  den
Geschäftsherrn  die  Besorgung  eines  der  im  Abs.  1  Satz  2  bezeichneten
Geschäfte  durch  Vertrag  übernimmt.#2)

§  832.  Wer  kraft  Gesetzes  zur  Führung  der  Aufsicht  über  eine
Person  verpflichtet  ist,  die  wegen  Minderjährigkeit  oder  wegen  ihres
geistigen  oder  lrperlichen  Zustandes  der  Beaufsichtigung  bedarf,#)  ist
zum  Ersatze  des  Schadens  verpflichtet,  den  diese  Person  einem  Dritten
widerrechtlichss)  zufügt.  Die  Ersatzpflicht  tritt  nicht  ein,  wenn
er  seiner  Aufsichtspflicht  genügt  oder  wenn  der  Schaden  auch
beigehöriger  Aussichtsführung  entstanden  sein  würde.3“)

Die  gleiche  Verantwortlichkeit  trifft  denjenigen,  welcher  die  Führung
  der  Aufsicht  durch  Vertrag  übernimmt.:)

§  833.  Wird  durch  ein  Tier  50)  ein  Mensch  getötet  oder  der  Körper
oder  die  Gesundheit  eines  Menschen  verletzt  oder  eine  Sache  beschädigt,

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