Erlänterungen

2  ogl.  Anhang  75  zu  48  844  (Beispiele).
768)  Die  Rente  aus  §  844  ist  der  Pfündung  (Verpfändung,  Abtretung,

Aufrechnung)  ganz  entzogen  188  850  Nr.  2  3P.),  v  ote  67,  es  gilt  der
dort  crmähnt.  8  823  Die  na  81  den  Hüerhaltberechtigten  zustehenen
  aech  ste  n  idnen  le  Ktändig  und  unabhängig  von

nen  des  Verletzten  zu.  Wenn  im  Beispiele  des  W#  nhan  5  z1  8  844  der  verletzte

Kapitän  sich  #i  seinem  Tode  mit  der  Werft  verglichen  und  ein  Abfinmt-
  erhalten  rn  würde  dieser  Vergleich  den  späteren  Ansprüchen
n  —  falls  ni  t

geg
8  845  78)  Die  Eh,  die  Kinder  (§  1617);  dagegen  nicht:  das
„Gesinde"“,  denn  dieses  ist  nicht  kra  Eesetzes,  1#  auf  Grund  Vertrags
zur  Lesstung  vov  von.  dien  ten  verpflichte
sg  ote  67  2  §  323  ZPO.  Die  Rente  aus  §  845
ist  der  sarder  “*W½#  nicht  entz
80)  eispiele  des  #  ngs  75  zu  §  844:  der  Adoptivsohn,  —  im
Falle  *  :  der  Dienstberechtigte.
m  Beispiele  des  Anhangs  75  8  8  844:  des  Kapitäns,  —  im  Falle  des  8
845  des  din  stverpflichteten.—  Der  Anspruch  des  Anterhaltsberechtigten,
.  Wraser  auf  Schadensersatz  r-  3/  *  —d  iit  also  aus
sen  oder  mindert  sich  gemäß  bloß  wenn  den
bhochtelle  oder  Verletzten  (den  unm  Kur  Verletzten)  sondern
auch  wenn  den  Unterhaltsberechtigten  oder  Dienstberechtigten  (den  nur
mittelbar  geschädigten  Dritten“)  ein  mitwirkendes  Berschulden  trifft.
vgl.  das  Seilfeiel  ote  17  zu

847  82)  also  neben  dem  na  *  249—252,  842,  843  8  bestimmenden  „Ver-——9
  —  §  847  gilt  auch  im  Falle  des  §  833  (Beschädigung  durch
iere
83  val

847  gewährt  ein  sogen.  Schmerzensgeld,  z
Lerunstaltung  Ss  körperliche  und  Shuer  Schmer  Erie:
eitelung  der  Heiratsaussichten  eines  durch  die  Brkolche,  entstellt  aueneimmers,
  für  die  infolge  einer  Gesundheitsbeschädigung  bingetretene  hin--rung
  eines  Arztes,  auf  einem  wissenschaftlichen  Kongresse  einen  Vortvrag  zu
halten,  von  dem  er  Ehre  und  vielleicht  auch  e  ne  Professur  mit  Fug  erwarten
durfte.  Bei  „Kör  ererletzungenn  kann  auf  Antrag  des  Verletzten  diesem  vom
Strafrichter  eine  e  bis  6000  Mk.  zugesprochen  werden;  eine  erkannte  Buße
r  #  ltendma  uy  jedes  weiteren  Entschädigungsanspruchs
  aus  (8  231  Str
84)  also  nicht  pfändbar  8  *  3PO.),  nicht  verpfündbar  1274),  auch
kum  v  gegen  die  Forderung  auf  „Schmerzensgeld“  ni  i  aufrechnen

Jungternkranz  it  Goldes  wert“  (C).  vgl.  8§  825.
Pis  durch  Diebstahl,  Unterschlagung,  Betrug,  .
ie  weitgehende  Saf  u  flicht  aus  t  tritt  also  ohne  weiteres  durch
die  unel-äustr  Handlung“  ent  infolge  „Verzugs“  (Mahnung),  wie  im
Falle  de  des  9.ed  ein.  vgl.  8  —  bei  Note  8
SsS)  Nach  §  246:  à#  rn  ent.

8  8409

8  850  *  994  H  256  ff.,  273  Abs.  2

8  852  812  915,  19.  —  Anspruch“  s  der  „ungerechtfere


tig  ter  n  reicher  #  n  g«  verjshrt  in  30  Jahren  von  der  Erlangung  der
gg  Bereicherung  an.  8

z.  B.  dur  Lehtunt  —  Nach  §  853  ist  die  Einrede  des  Beklagten,  daß
53  die  F  rderung  des  Klägers  durch  eine  „unerlaubte  Handlung“  entstanden
sei,  rd  ar.  vgl.  §  821.