Vorkaufsrecht  8  1091  1098

sonstige  Befugnis  zusteht,  die  den  Inhalt  einer  Grunddienstbar—
keit  bilden  kann  (beschränkte  persönliche  Dienstbarkeit).“)

Die  Vorschriften  der  §§  1020  bis  1024,  1026  bis  1029,  1061  finden
entsprechende  Anwendung.

§  1091.  Der  Umfang  einer  beschränkten  persönlichen  Dienstbarkeit
  bestimmt  sich  im  Zweifel  nach  dem  persönlichen  Bedürfnisse  des
Berechtigten.“)

§  1092.  Eine  beschränkte  persönliche  Dienstbarkeit  ist  nicht  übertragbar.
  Die  Ausübung  der  Dienstbarkeit  lann  einem  anderen  nur
überlassen  werden,  wenn  die  Überlassung  gestattet  ist.'

8  1093.  Als  beschränkte  persönliche  Dienstbarkeit  kann  auch  das
Recht  bestellt  werden,  ein  Gebäude  oder  einen  Teil  eines  Gebäudes  unter
Ausschluß  des  Eigentümers  'a)  als  Wohnung  zu  benutzen..)  Auf  dieses
Recht  finden  die  für  den  Nieß  brauch  geltenden  Vorschriften  der  88
1031,  1034,  1036,  des  §  1037  Abs.  1  und  der  §#§  1041,  1042,  1044,  1049,
1050,  1057,  1062  entsprechende  Anwendung.

Der  Berechtigte  ist  befugt,  seine  Familien)  sowie  die  zur  standesmäßigen
  Bedienung  und  zur  Pflege  erforderlichen  Personen  in
die  Wohnung  aufzunehmen.

Ist  das  Recht  auf  einen  Teil  des  Gebäudes  beschränkt,  so  kann
der  Berechtigte  die  zum  gemeinschaftlichen  Gebrauche  der  Bewohner
  bestimmten  Anlagen  und  Einrichtungen  mitbenutzen1#1)

Sechster  Abschnitt.

BVorkaufsrecht.))

§  1094.  Ein  Grundstück:)  kann  in  der  Weise  belastet?)  werden,
daß  derjenige,  zu  dessen  Gunsten  die  Belastung  erfolgt,  dem  Eigentümer
gegenüber  zum  Vorkaufe  berechtigt  ist.

Das  Vorkaufsrecht  kann  auch  zu  Gunsten  des  jeweiligen  Eigentümers
  eines  anderen  Grundstücks  bestellt  werden.

§  1095.  Ein  Bruchteil  eines  Grundstücks  kann  mit  dem  Vorkaufsrechte
  nur  belastet  werden,  wenn  er  in  dem  Anteil  eines  Miteigentümers
  besteht.

§  1096.  Das  Vorkaufsrecht  kann  auf  das  Zubehör")  erstreckt
werden,  das  mit  dem  Grundstücke  verkauft  wird.  Im  Zweifel  ist
anzunehmen,  daß  sich  das  Vorkaufsrecht  auf  dieses  Zubehör  erstrecken  soll.

8  1097.  Das  Vorkaufsrecht  beschränkt  sich  auf  den  Fall  des
Verkaufs)  durch  den  Eigentümer,  welchem  das  Grundstück  zur  Zeit
der  Bestellung  gehört,  oder  durch  dessen  Erben;  es  kann  jedoch
auch  für  mehrere  oder  für  alle  Verkaufsfälle  bestellt  werden.

§  1098.  Das  Rechtsverhältnis  zwischen  dem  Berechtigten  und
dem  lichteten  bestimmt  sich  nach  den  Vorschriften  der  88  504  bis
514.  Das  Vorkaufsrecht  kann  auch  dann  ausgeübt  werden,  wenn  das
Grundstück  von  dem  Konkursverwalter  aus  freier  Hand  verkauft
  wird.

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