Eingehung  der  Ehe  #  1308—1314

schäftsfähigkeit  beschränkt,  so  ist  die  Zustimmung  des  gesetzlichen
  Vertreters  nicht  erforderlich.!3)

§  1308.  Wird  die  elterliche  Einwilligung  ½)  einem  volljährigen
Kinde  verweigert,  so  kann  fie  auf  dessen  Antrag  durch  das  Vormundschaftsgericht
  ersetzt  werden.  Das  Vormundschaftsgericht  hat  die  Einwilligung
  zu  ersetzen,  wenn  sie  ohne  wichtigen  Grund  verweigert  wird.

Vor  der  Entscheidung  soll  das  Vormundschaftsgericht  Verwandte
oder  Verschwägerte  des  Kindes  hören,  wenn  es  ohne  erhebliche  Verzögerung
  und  ohne  unverhältnismäßige  Kosten  geschehen  kann.  Für  den
Ersatz  der  Auslagen  gilt  die  Vorschrift  des  §  1847  Abs.  2.

§  1309.  Niemand  darf  eine  Ehe  eingehen,  bevor  seine  frühere
Ehe  aufgelöst  20)  oder  für  nichtig  erklärt  :1)  worden  ist.s)  Wollen  Ehegatten
  die  Eheschließung  wiederholen,:#)  so  ist  die  vorgängige  Nichtigkeitserklärung
  nicht  erforderlich.

Wird  gegen  ein  Urteil,  durch  das  die  frühere  Ehe  aufgelöst  oder
für  nichtig  erklärt  worden  ist,  die  Nichtigkeitsklage  oder  die  Restitutionsklage
  erhoben,")  so  dürfen  die  Ehegatten  nicht  vor  der  Erledigung  des
Rechtsstreits  eine  neue  Ehe  eingehen,)  es  sei  denn,  daß  die  Klage  erst
nach  dem  Ablaufe  der  vorgeschriebenen  fünfjährigen  Frist  26)  erhoben
worden  ist.

§61310.  Eine  Ehe  darf  nicht  geschlossen  werden  zwischen  Verwandten
  in  gerader  Linie,:)  zwischen  vollbürtigen  oder  halbbürtigen
Geschwistern  sowie  zwischen  Verschwägerten  in  gerader  Linie.8)

Eine  Ehe  darf  nicht  geschlossen  werden  zwischen  Personen,  von  denen
die  eine  mit  Eltern,  Voreltern  oder  Abkömmlingen  der  anderen  Geschlechtsgemeinschaft
  gepflogen  hat.“)

Verwandtschaft  im  Sinne  dieser  Vorschriften  besteht  auch
zwischen  einem  unehelichen  Kinde  und  dessen  Abkömmlingen  einerseits
und  dem  Vater  und  dessen  Verwandten  andererseits.50)

5*1311.  Wer  einen  anderen  an  Kindesstatt  angenommen  hat,
darf  mit  ihm  oder  dessen  Abkömmlingen  eine  Ehe  nicht  eingehen,  solange
das  durch  die  Annahme  begründete  Rechtsverhältnis  besteht.1)

§  1312.  Eine  Ehe  darf  nicht  geschlossen  werden  zwischen  einem
wegen  Ehebruchs  geschiedenen  Ehegatten  und  demjenigen,  mit  welchem
der  geschiedene  Ehegatte  den  Shebruch  begangen  hat,  wenn  dieser  Ehebruch
  in  dem  Scheidungsurteil  als  Grund  der  Scheidung  festgestellt
  ist.)

Von  dieser  Vorschrift  kann  Befreiung  bewilligt  werden.)

§  1313.  Eine  Frau  darf  erst  zehn  Monate  nach  der  Auflösung
oder  Nichtigkeitserklärung  ihrer  früheren  Ehe  eine  neue  Ehe  eingehen,“)
es  sei  denn,  daß  fie  inzwischen  geboren  hat.

Von  dieser  Vorschrift  kann  Befreinng  bewilligt  werden.)

§  1314.  Wer  ein  eheliches  Kind  hat,  das  minderjährig  ist  oder
unter  seiner  Vormundschaft  steht,e)  darf  eine  Ehe  erst  eingehen,  nachdem
ihm  das  Vormundschaftsgericht  ein  Zeugnis  darüber  erteilt  hat,  daß  er
die  im  §  1669  bezeichneten  Verpflichtungen  #7)  erfüllt  hat  oder  daß  sie
ihm  nicht  obliegen.?s)

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