Nichtigkeit  und  Aufechtbarkeit  der  Ehe  *1343—1347

Das  Nachlaßgericht  soll  die  Erklärung  sowohl  demjenigen  mitteilen,
  welcher  im  Falle  der  Gültigkeit  der  Ehe,  als  auch  demjenigen,
welcher  im  Falle  der  Nichtigkeit  der  Ehe  Erbe  des  verstorbenen  Ehegatten
  ist.  Es  hat  die  Einsicht  der  Erklärung  jedem  zu  gestatten,  der  ein
rechtliches  Interesse  glaubhaft  macht.

§  1343.  Wird  eine  anfechtbare  Ehe  angefochten,  so  ist  fie  als
ron  Anfang  an  nichtig  anzusehen.:")  Die  Vorschrift  des  §  142  Abs.  2
findet  Anwendung.

Die  Nichtigkeit  einer  anfechtbaren  Ehe,  die  im  Wege  der  Klage
angefochten  worden  ist,  kann,  solange  nicht  die  Ehe  für  nichtig  erklärt  oder
aufgelöst  ist,  nicht  anderweit  geltend  gemacht  werden.)

§  1344.  Einem  Dritten  gegenüber  können  aus  der  Nichtigkeit.
der  Ehe  2)  Einwendungen  gegen  ein  zwischen  ihm  und  einem  der  Ehegatten
  vorgenommenes  Rechtsgeschäft  oder  gegen  ein  zwischen  ihnen
ergangenes  rechtskräftiges  Urteil  nur  hergeleitet  werden,  wenn  zur
Jeit  der  Vornahme  des  Rechtsgeschäfts  oder  zur  Zeit  des  Eintritts  der
Rechtshängigkeit  die  Ehe  für  nichtig  erklärt  oder  die  Nichtigkeit  dem
Dritten  bekannt  war.

Die  Nichtigkeit  kann  ohne  diese  Beschrüänkung  geltend  gemacht  werden,
  wenn  sie  auf  einem  Formmangel  beruht  und  die  Ehe  nicht
in  das  Heiratsregister  eingetragen  worden  ist.50)

§  1345.  War  dem  einen  Ehegatten  die  Nichtigkeit  der  Ehe  ##)
bei  der  Eheschließung  bekannt,  so  kann  der  andere  Ehegatte,  sofern  nicht
auch  ihm  die  Nichtigkeit  bekannt  war,sz)  nach  der  Nichtigkeitserklärung
oder  der  Auflösung  der  Ehe  verlangen,  daß  ihr  Berhältnis  in  vermöügensrechtlicher
  Beziehung,  insbesondere  auch  in  Ansehung  der  Unterhalts-Pflicht,
  so  behandelt  wird,  wie  wenn  die  Ehe  zur  Zeit  der  Nichtigkeitserklärung
  oder  der  Auflösung  geschieden  und  der  Ehegatte,  dem  die  Nichtigkeit
  bekannt  war,  für  allein  schuldig  erklärt  worden  wäre.)

Diese  Vorschrift  findet  keine  Anwendung,  wenn  die  Nichtigkeit
auf  einem  Formmangel  beruht  und  die  Ehe  nicht  in  das  Heiratsregister
  eingetragen  worden  ist.-")

§  1346.  Wird  eine  wegen  Drohung  anfechtbare  Ehe  für  nichtig
erklärt,““)  so  steht  das  im  8  1345  Abs.  1  bestimmte  Recht  dem  anfechtungsberechtigten
  Ehegatten  zu.  Wird  eine  wegen  Jrrtums  anfechtbare
Ehe  für  nichtig  erklärt)#)  so  steht  dieses  Recht  dem  zur  Anfechtung  nicht
berechtigten  Ehegatten  zu,  es  sei  denn,  daß  dieser  den  Irrtum  bei  der
Eingehung  der  Ehe  kannte  oder  kennen  mußte.7)

1347.  Erklärt  der  Ehegatte,  dem  das  im  3  1345  Abs.  1  bestimmte
  Recht  zusteht,  dem  anderen  Ehegatten,  daß  er  von  dem  Rechte
Gebrauch  mache,  so  kann  er  die  Folgen  der  Richtigkeit  der  Ehe  nicht
mehr  geltend  machen;  erklärt  er  dem  anderen  Ehegatten,  daß  es  bei
diesen  Folgen  bewenden  solle,  so  erlischt  das  im  §  1345
Abs.  1  bestimmte  Recht.

Der  andere  Ehegatte  kann  den  berechtigten  Ehegatten  unter  Bestimmung
  einer  angemessenen  Frist  zur  Erklärung  darüber  auffordern,

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