Elterliche  Gewalt  des  Vaters  8  1665  1669

§+1665.  Ist  der  Vater  verhindert,  die  elterliche  Gewalt  auszuüben,“)
  so  hat  das  Vormundschaftsgericht,  sofern  nicht  die  elterliche  Gewalt
  nach  §  1685  von  der  Mutter  ausgeübt  wird,  die  im  Interesse  des
Kindes  erforderlichen  Maßregeln  zu  treffen.

§  1666.  Wird  das  geistige  oder  leibliche  Wohl  des  Kindes  dadurch
  geführdet,  daß  der  Vater  das  Recht  der  Sorge  für  die  Person  des
Kindes  3P)  mißbraucht,  das  Kind  vernachlässigt  vo)  oder  sich  eines  ehrlosen
  oder  unfittlichen  Verhaltens  schuldig  macht,  so  hat  das  Vormundschaftsgericht
  die  zur  Abwendung  der  Gefahr  erforderlichen  Maßregeln
zu  treffen.?)  Das  Vormundschaftsgericht  kann  insbesondere  anordnen,
daß  das  Kind  zum  Zwecke  der  Erziehung  in  einer  geeigneten  Familie
oder  in  einer  Erziehungsanstalt  oder  einer  Besserungsanstalt
  untergebracht  wird.“)

Hat  der  Vater  das  Recht  des  Kindes  auf  Gewährung  des  Unterhalts
  verletzt??)  und  ist  für  die  Zukunft  eine  erhebliche  Gefährdung  des
Unterhalts  zu  besorgen,  so  kann  dem  Vater  auch  die  Vermögensverwaltung
sowie  die  Nutznießung  entzogen  werden.“)

§*  1667.  Wird  das  Vermögen  des  Kindes  dadurch  gefährdet,  daß
der  Vater  die  mit  der  Vermögensverwaltungs)  oder  die  mit  der
Nutzniebung  ?6)  verbundenen  Pflichten  verletzt  oder  daß  er  in  Vermögensverfall
  gerät,  so  hat  das  Vormundschaftsgericht  die  zur  Abwendung
  der  Gefahr  erforderlichen  Maßregeln  zu  treffen.7)

Das  Vormundschaftsgericht  kann  insbesondere  anordnen,  daß  der
Vater  ein  Berzeichnis  des  Vermögens  einreicht  ?s)  und  über  seine  Verwaltung
  Nechnung  legt."?)  Der  Vater  hat  das  Verzeichnis  mit  der  Versicherung
  der  Nichtigkeit  und  Vollständigkeit  zu  versehen.  Ist  das
eingereichte  Verzeichnis  ungenügend,  so  findet  die  Vorschrift  des
§  1640  Abs.  2  Satz  1  Anwendung.  Das  Vormundschaftsgericht  kann  auch,
wenn  Wertpapiere,  Kostbarkeiten  oder  Buchforderungen  gegen  das  Reich
oder  einen  Bundesstaat  zu  dem  Vermögen  des  Kindes  gehören,  dem  Vater
die  gleichen  Verpflichtungen  auferlegen,  welche  nach  den  88  1814  bis
1816,  1818  einem  Vormund  obliegen;  die  Vorschriften  der  88  1819,  1820
finden  entsprechende  Anwendung.

Lest  Die  Kosten  der  angeordneten  Maßregeln  fallen  dem  Vater  zur

§  1668.  Sind  die  nach  §  1667  Abs.  2  zulässigen  Maßregeln
hicht  ausreichend,  so  kann  das  Vormundschaftsgericht  dem  Vater
Sicherheitsleistung  für  das  seiner  Verwaltung  unterliegende  Vermögen
auferlegen.  Die  Art  und  den  Umfang  der  Sicherheitsleistung  bestimmt
das  Vormundschaftsgericht  nach  seinem  Ermessen.½)

§  16609.  Will  der  Bater  eine  neue  Ehe  eingehen,  101)  so  hat  er
seine  Absicht  dem  Vormundschaftsgericht  anzuzeigen,  auf  seine  Kosten  ein
Verzeichnisu0)  des  seiner  Verwaltung  unterliegenden  Vermögens
einzureichen  und,  soweit  in  Ansehung  dieses  Vermögens  eine  Gemeinschaft
  zwischen  ihm  und  dem  Kinde  besteht„uos)  die  Auseinanderlsezung
  herbeizuführen.  16")  Das  Vormundschaftsgericht  kann  gestatten,
daß  die  Auseinandersetzung  erst  nach  der  Eheschließung  erfolgt.

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