Erläuterungen
Fällen  einen  Widerstreit  der  Interessen  zwischen  Vormund  und  Mündel  annimmt.



Verwandte  des  Vormundes  .  gerader  Linie  sind:  Eltern,  Großeltern,
  Kinder,  Enkel,  *  1589.  Auf  die  S  wie  e  reltern  des  Vormundes
(val.  8  1590)  bezieht  also  die  Vorschri

5)  Beispiel.  zu  Ziffer  1:  Der  Sohn  des  Ve##ns  will  ein  dem  Mündel
gehöriges  Pferd  kaufen.  Den  Kaufvertrag  kann  im  Namen  des  Mündels
3  nicht  abschließen,  sondern  nur  ein  zu  bestellender  Pfleger
vg  e  3

s)  Beispiel  zu  Ziffer  2:  Schon  vor  der  Vormundsbestellung  lastete  auf
dem  Erundstülr  de  V  eine  u  rbothert  für  das  minderjährige  Kind  M.  Dem
nächst  wurde  V  zum  Vormu  s  M  bestellt.  Soll  nun  jene  0#ohell  „übertragen“
  werden  (88  1153  ff.)  —  gleichgültig  an  wen,  auch  an  einen  ganz
Fremden  —  so  8  u  9  Zwecke  das  Mündel  eeinen  fleger  be-Lcimen:
  ebenso  zur  Löschung  der  Hypothek,  zu  einer  Vorrechtseinräumung

*l  Pelastung  einer  Forderung:  z.  B.  Verpfändung,  Bestellung  eines
mrnnd  daran.
8)  Pfandrecht  1204  ff.
").  Hypothek  119  ff
10)  Bürgschaft  5
das  "(5  der  #nll.  „obligatorische“  Vertrag  (z.  B.  ein  Vertrag,
in  dem  ie  Verfflichtung  übernommen  wird,  nach  zwei  Jahren  dem  X  eine
gewisse  57  Hypothek  ab  siutreten)  im  Gegensatz  2  ügung“,  die  in  der
mnächst  wiriite  ersolgenden  „  Ubtreiung  l  k.  Note  65  und  66.
12)  Zu  #  Hffer  3:  Will  also  z.  hegatte  des  Vormundes  oder
ein  ——i  s  Vormundes  mit  dem  Mär  prozessieren  —  Site  ültig,  um
Gegenstand  sr  darf  der  Vormund  das  Mündel  in  Sstreit
*  vertreten.  Das  Mündel  bekommt  vielmehr  für  einen  solchen  R  treit
einen  Pfleger.
2#  Das  Eericht  „kann“"  die  Vertretung  entziehen,  und  „soll“  es  nur
in  den  Fällen  des  Abs.  2  dieses  §  tun.  Das  Kind  er  ält  dann  gemäß  §  1909
1  die  ber  betreffende  Angelegenheit  oder  den  Kreis  von  Angelegenheiten  einen
e  J
14)  HBeisp  iel:  Das  Mündel  hat  vom  Vater  ein  großes  Schuhwarengeschäft
  geerbt,  das  der  Vormund  fortf  ührt.  Jetzt  richtet  der  Sohn  des  Vormundes
  (vgl.  8  1795  Ziffer  1)  am  selben  Orte  ein  Konkurrenzgeschäft  ein.
Da  wird  das  icht  zwar  keinen  Grund  haben,  den  Vormund  zu  entlassen
9  1886),  wohl  aber  wird  es  für  den  Betrieb  des  S  uhwarengeschäfts  des
ündels  gemäß  §  1796  einen  besonderen  Pfleger  bestellen.
8  1797  15)  Das  Vorhandensein  mehrerer  Vormünder  für  ein  Mündel
bildet  dit  Ausnahme,  1775.
d.  Benu  nur,  was  die  Mitvormünder  „zusammen“  tun,  ist  gültig.
9%

5  1796

Ausnah  b
17)  oder  urch  die  Eltern.  vgl.  Abs.
18  das  Beispiel  zu  8  1775  iis  7  und  §  1798  Note  20.
10)  Also  lediglich  kieh  zu  P.  (§  1777  Abs.  3).
Kann  nur  vorkommen,  wenn  das  Gericht  gemäß  §  1797  Abs.  2
einen  „  Woann  für  die  Versönlichen  Angelegenheiten,  einen  anderen
Vormund  für  die  „Vermögensange  heiten“  des  Mündels  bestellt  hat.
1n  §  1792.  Der  Gegenvormund  ist  nicht  „verwaltender"
Vormund,  sondern  „beaufsichtige  nderl  sormund.  —  über  „Gegenvormundschaft"
im  Falle  des  s  1797  #t
d.  “  ohne  3  i*m  8  121.
23  vg
24)  vgl.  8
Der  Gegenvormund  hat  noch  andere  Rechte  und  Pflichten  als  die
n  S  2  bezeichneten;  vgl.  namentlich  88  1810,  1815,  1826,  1842.  —  Ver-F
  1  ee  eit  des  Gegenvormundes  8  1833

548  —

*  1798

*1799