Führung  der  Vormundschaft  8  1823—1829

mindertn")  oder  die  Verpflichtung  dazu  begründet
wird.:1½)  118)  117)  118)  19)

5*+  1823.  Der  Vormund  soll  nicht  120)  ohne  Genehmigung  des
Vormundschaftsgerichts  ein  neues  Erwerbsgeschäft  im  Namen  des
Mündels  beginnen  oder  ein  bestehendes  Erwerbsgeschäft  des  Mündels
auflöjen.i-1)

5+1824.  Der  Vormund  kann  Gegenstände,  zu  deren  Veräußerung
die  Genehmigung  des  Gegenvormundes  oder  des  Vormundschaftsgerichts
erforderlich  ist.122)  dem  Mündel  nicht  ohne  diese  Genehmigung  zur  Erfüllung
  eines  von  diesem  geschlossenen  Vertrags  oder  zu  freier  Verfügung
überlassen.  125)

8  1825.  Das  Vormundschaftsgericht  kann  dem  Vormunde  zu
Nechtsgeschäften,  zu  denen  nach  §  1812  die  Genehmigung  des  Gegenvormundes
  erforderlich  ist,  sowie  zu  den  im  §  1822  Nr.  8  bis  10  bezeichneten
  Rechtsgeschäften  eine  allgemeine  Ermächtigung  erteilen.

Die  Ermächtigung  soll  :)  nur  erteilt  werden,  wenn  fie  zum  Zwecke
der  Vermögensverwaltung,  insbesondere  zum  Betrieb  eines  Erwerbsgeschäfts,
  erforderlich  ist.

§  1826.  Das  Vormundschaftsgericht  soll  1250)  vor  der  Entscheidung
  über  die  zu  einer  Handlung  des  Vormundes  erforderliche  Genehmigung
  den  Gegenvormund  hören,  sofern  ein  solcher  vorhanden  und
die  Anhörung  tunlich  ist.

8  1827.  Das  Vormundschaftsgericht  soll  ½6)  den  Mündel  hören
vor  der  Entscheidung  über  die  Genehmigung  eines  Lehrvertrags
oder  eines  auf  die  Eingehung  eines  Dienst=  oder  Arbeitsverhältnisses
gerichteten  Vertrags  1½7)  und,  wenn  der  Mündel  das  vierzehnte
Lebensjahr  vollendet  hat,  über  die  Entlassung  aus  dem  Staatsverbande.iꝛs)


Hat  der  Mündel  das  achtzehnte  Lebensjahr  vollendet,  so
soll  ihn  das  Vormundschaftsgericht,  soweit  tunlich,  auch  hören  vor  der
Entscheidung  über  die  Genehmigung  eines  der  im  8  1821  und  im
5  1822  Nr.  3  bezeichneten  Rechtsgeschäfte  sowie  vor  der  Entscheidung
über  die  Genehmigung  des  Beginns  oder  der  Auflösung  eines  Erwerbsgeschäfts.12)


§  1828.  Das  Vormundschaftsgericht  kanm  die  Genehmigung  zu
einem  Rechtsgeschäfte  nur  dem  Vormunde  gegenüber  erklären.#50)

8  1829.  Schließt  der  Vormund  einen  Vertrag  ohne  die  ersorderliche
  Henehmigung  des  Vormundschaftsgerichts,  so  hängt  die
Wirksamkeit  des  Vertrags  von  der  nachträglichen  Genehmigung  des  Vormundschaftsgerichts
  ab.  131)  Die  Genehmigung  sowie  deren  Verweigerung
  wird  dem  anderen  Teile  gegenüber  erst  wirksam,
wenn  sie  ihm  durch  den  Vormundmitgeteilt  wird.is)

Fordert  der  andere  Teil  den  Vormund  zur  Mitteilung
darüber  auf,  ob  die  Genehmigung  erteilt  sei,  so  kann  die  Mitteilung
der  Genehmigung  nur  bis  zum  Ablaufe  von  zwei  Wochen  nach  dem
Empfange  der  Aufforderung  erfolgen;  erfolgt  sie  nicht,  so  gilt  die  Genehmigung
  als  verweigert.

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