Aufschiebende  Einreden  8  2008  -2015

8  2008.  Ist  eine  Ehefrau  die  Erbin  7%)  und  gehört  die  Erbschaft
zum  eingebrachten  Gute  oder  zum  Gesamtgute,  so  ist  die  Bestimmung  der
Inventarfrist  nur  wirksam,  wenn  sie  auch  dem  Manne  gegenüber  erfolgt.
Solange  nicht  die  Frist  dem  Manne  gegenüber  verstrichen  ist,  endigt  sie
auch  nicht  der  Frau  gegenüber.  Die  Errichtung  des  Inventars  durch
den  Mann  kommt  der  Frau  zustatten.

Gehört  die  Erbschaft  zum  Gesamtgute,,  so  gelten  diese  Vorschriften
  auch  Hach  der  Beendigung  der  Gütergemeinschaft.

2009.  Ist  das  Inventar  rechtzeitig  76)  errichtet  worden,  so
wird  im  Verhältnisse  zwischen  dem  Erben  und  den  Nachlaßgläubigern
  vermutet,  daß  zur  Zeit  des  Erbfalls  weitere  Nachlaßgegenstände
als  die  angegebenen  nicht  vorhanden  gewesen  seien.7)

§  2010.  Das  Nachlaßgericht  hat  die  Einsicht  des  Inventars  jedem
zu  gestatten,  der  ein  rechtliches  Interesse  glaubhaft  macht.

8  2011.  Dem  Fiskus  als  gesetzlichem  Erben  kann  eine  Inventarfrist
  nicht  bestimmt  werden.7s)  Der  Fiskus  ist  den  Nachlaßgläubigern
gegenüber  verpflichtet,  über  den  Bestand  des  Nachlasses  Auskunft
zu  erteilen.")

§  2012.  Einem  nach  den  5§  1960,  1961  bestellten  Nachlaßpfleger
  kann  eine  Inventarfrist  nicht  bestimmt  werden.so)  Der  Nachlaßpfleger
  ist  den  Nachlaßgläubigern  gegenüber  verpflichtet,  über  den
Bestand  des  Nachlasses  Auskunft  zu  erteilen.31)  Der  Nachlaßpfleger
kann  nicht  auf  die  Beschränkung  der  Haftung  des  Erben
verzichten.

Diese  Vorschriften  gelten  auch  für  den  Nachlaßverwalter.)

§  2013.  Haftet  der  Erbe  für  die  Nachlaßverbindlichkeiten  unbeschränkt,'s)
  so  finden  die  Vorschriften  der  88  1973  bis  1975,  1977  bis
1980,  1989  bis  1992  keine  Anwendung;  der  Erbe  ist  nicht  berechtigt,  die
Anordnung  einer  Nachlaßverwaltung  zu  beantragen.  Auf  eine  nach
§5  1973  oder  nach  §  1974  eingetretene  Beschränkung  der  Haftung  kann
sich  der  Erbe  jedoch  berufen,  wenn  später  der  Fall  des  §  1994  Abs.  1
Satz  2  oder  des  §  2005  Abs.  1  eintritt.

Die  Vorschriften  der  88  1977  bis  1980  und  das  Recht  des  Erben,
die  Anordnung  einer  Nachlaßverwaltung  zu  beantragen,  werden  nicht
dadurch  ausgeschlossen,  daß  der  Erbe  einzelnen  Nachlaßgläubigern
gegenüber  unbeschränkt  haftet.“)

V.  Aufschiebende  Einreden.  5)

8  2014.  Der  Erbe  )  ist  berechtigt,  die  Berichtigung  einer  Nachlaßverbindlichkeit
  bis  zum  Ablaufe  der  ersten  drei  Monate  nach  der  Annahme
  der  Erbschaft,  jedoch  nicht  über  die  Errichtung  des  Inventars
  hinaus,s'7)  zu  verweigern.“)

8  2015.  Hat  der  Erbe  den  Antrag  auf  Erlassung  des  Aufgebots
der  Nachlaßglünbiger  )  innerhalb  eines  Jahres  nach  der  Annahme
  der  Erbschaft  gestellt  und  ist  der  Antrag  zugelassen,  so  ist  der
Erbe  berechtigt,  die  Berichtigung  einer  Nachlaßwerbindlichkeit  bis  zur
Beendigung  des  Aufgebotsverfahrens  zu  verweigern.)

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