Ertänterungen

140)  „Protokoll“:  8  2260-Abs.  3.  —  „Nachlaßgericht“  ist  bei  gemeinschoftlichen
  Testamenten  von  Ehegatten  (6  220  dach  m  Tode  des  zweitverstorbenen
  das  für  diesen  maßgebende  Gericht.

#  2262  141)  Die  Mitteilungspflicht  trifft  stets  das  „Nachlaßgericht“,  auc  im
falle  des  §  2261.—  Bel#  28  ut  erben,  ernächtnt-neirer  u.
vom  Zugang  der  Mittei  u  zung.  an  Fristen  laufen:  §  2306,  r“s  2
Satz  1,  6  vremosis  ehlt  fi  itteilung  durch  beurkundete  38414  In
reu  ält  au  n  das  Erbschaftssteueramt  beglaubigte
bschri  2#  Testamenkt

82  53—  Namentlich  also  der  Erbe,  der  Vermächtnisnehmer;  aber  auch  z.  B.
24  Glãubi  r  des  Erbla
143)  lenbieeng.  geschieht  in  Preußen  durch  den  Gerichts-6
  tri  K  zu  (Allgemei  betr.  da  einschaftliche
2265  1)  p  nhang  1  gemeines  betr.  das  gemein
Testament,  i-besondare  tr.  korrespektive  Verfügungen;  Note  18).
g  2266  2  Wenn  auch  nur  bei  einem  Ehegatten  die  Gefahr  des  „allzu  nahen“

Todes  besteht.
igenhändiges“  Testament.

46  „genügt“.  kann  auch  Ed  selbständig  seine  Bestimmungen
niederse  reiben,  sofern  nur  die  „Gemeinschaftlichkeit  der  Errichtung“,
  d.  h.  ein  bewußtes  und  gewolltes  chaselichte  beider  Ehegatten
sich  ergibt.  z  Beispiel  in  Anhang  5  7  §  v0.

5)  vgl.  Anhang  5  zu  §  2267  (Beispiele  gemeinschaftlicher  Testamente).

6)  daß  jeder  Ehegatte  Ort  und  Tag  besonders  Ichreibt  ist  unbedingt
  er  okder#i  Ob  beide  Zeitangaben  densel  n  Tag  angeben
müssen  (vgl.  die  Bei  iele  in  Anhang  5  zu  #2),  ist  ae  uarsichel
weise  werden  die  leute  denselben  T  für  beide  Nieders  Er
wählen.  Darüber,  daß  Ort  und  Zeit  eschtige  wahrheitsgemäß)  an
ein  müssen,  sowie  wegen  der  sonstigen  Erfordernisse  des  „eigenhändige

taments“  vgl.  die  Anhänge  13—16  zu  8§  2231.

4  Die  Erklärung  des  zweiten  Ehegatten,  „daß  das  Testament  auch  als
sein  Testament  gelten  olle“,  braucht  nicht  gerade  in  diese  vom  Gesetz  angegebenen
  Worte  gerl  eidet  zu  sein,  obgleich  0  dies  empfiehlt.  Es  kommt  nur
auf  den  Sinn  Erklärung  des  zweiten  Ehegatten  an.  Immer  aber  muß
außerdem  die  Angabe  von  Ort  und  Zeit  sowie  die  Unterschrift
auch  vom  Aa  Ekegatten  gemacht  sein.
8  2268  48  Noten  zu  §  2077  und  die  Ausnahmen  in  §  2238  All.  2.
Durch  „Schdung  "  oder  im  Falle  des  §  1348  Abs.  2
1  beiner  „berechtigten“  idungsklage.
7
z  2269  §  1937,  2087  ff.
ogl.  Auhang  13  zu  §8  2260  (Prattische.  Wichtigkeit  dez  8  226,  insbeondere-
  underschied  eines  Te  taments  nach  von  der  Einsetzung  eines
cherben  nach  &amp;  2100  ff.  —  Einfluh  des  Neen  der  Kinder  auf
ein  Testament  na  —  Beispiel).
nämlich:  1  S  nach  Abs.  1  errichteten.
188  1039,  2147  f.
vgl.  Anhang  13  zu  §  2269.
Dem  Vermächtnisnehmer  fällt  also  das  ut  .  t  schon
mit  dem  *sß»  des  erstve  w"yt.  rbenden  Ehegatten  an.  Der
(§  2147)  ist  nicht  der  koper  nde  Ehegatte,  sondern  „be  *  d  erst
„die  Erben  des  überlebenden  hegatten“,  die  in  1  erwähnten
„Dritten".  nfalle  88  2176,  2178.  Der“  nsk  snehmer“  muß
nach  §§  2269  Abs-2  2160  zur  Zeit  des  Todes  des  letztversterbenden
Ehegatten  noch  leben.

8  2270  18)  Sogen.  Korrespektive  Verfügungen,  d.  Mseonge  il  bedingende,
  von  einander  a  zn  d.  7.  rfügungen  Anhang
  1  zu  §  2265.  ·

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