Pflichtteil  z  2326  2331

Eine  verbrauchbare  Sache's)  kommt  mit  dem  Werte  in
Ansätz,  den  sie  zur  Zeit  der  Schenkung  hatte.  Ein  anderer
Gegenstand  kommt  mit  dem  Werte  in  Ansatz,  den  er  zur  Zeit
des  Erbfalls  hat;  hatte  er  zur  Zeit  der  Schenkung  einen
geringeren  Wert,  so  wird  nur  dieser  in  Ansatz  gebracht.

Die  Schenkung  bleibt  unberücksichtigt,  wenn  zur  Zeit  des  Erbfalls
zehn  Jahre  seit  der  Leistung  des  verschenkten  Gegenstandes  verstrichen
sind,5")  ist  die  Schenkung  an  den  Ehegatten  des  Erblassers  erfolgt,  so
beginnt  die  Frift  nicht  vor  der  Auflösung  der  Ehe.

2326.  Der  Pflichtteilsberechtigte  kann  die  Ergänzung  des
Pflichtteils  auch  dann  verlangen,  wenn  ihm  die  Hälfte  des  gesegtlichen
Erbteils  hinterlassen  ist.  Ist  dem  Pflichtteilsberechtigten  mehr  als
die  Hälfte  hinterlassen,  so  ist  der  Anspruch  ausgeschlossen,  soweit
  der  Wert  des  mehr  Hinterlassenen  reicht.5°)

§  2327.  Hat  der  Pflichtteilsberechtigte  selbst  ein  Geschenk  von
dem  Erblasser  erhalten,  so  ist  das  Geschenk  in  gleicher  Weise  wie  das  dem
Dritten  gemachte  Geschenk  dem  Nachlasse  hinzuzurechnen  und
zugleich  dem  Pflichtteilsberechtigten  auf  die  Ergänzungse)  anzurechnen.
  Ein  nach  §  2815  anzurechnendes  Geschenk  ist  auf  den
Gesamtbetrag  des  Pflichtteils  und  der  Ergänzung  anzurechnen.)


Ist  der  Pflichtteilsberechtigte  ein  Abkömmling  des  Erblassers,  so
findet  die  Vorschrift  des  §  2051  Abs.  1  entsprechende  Anwendung.

8  2328.  Ist  der  Erbe  selbst  pflichtteilsberechtigt,  so  kann  er  die
Ergänzung  des  Pflichtteils  soweit  verweigern,  daß  ihm  sein  eigener
Pflichtteil  mit  Einschluß  dessen  verbleibt,  was  ihm  zur  Ergänzung
des  Pflichtteils  gebühren  würde.

2  Soweit  der  Erbe  zur  Ergänzung  des  Pflichtteils  nicht
verpflichtet  ist.'s)  kann  der  Pflichtteilsberechtigte  von  dem  Beschenkten
die  Herausgabe  des  Geschenkes  zum  Zwecke  der  Befriedigung  wegen  des
fehlenden  Betrags  nach  den  Vorschriften  über  die  Herausgabe  einer
ungerechtfertigten  Bereicherung  fordern.5?)  Ist  der  Pflichtteilsberechtigte
der  alleinige  Erbe,  so  steht  ihm  das  gleiche  Recht  zu.“%°)

Der  Beschenkte  kann  die  Herausgabe  durch  Zahlung  des
sehlenden  Betrags  abwenden.#1)

Unter  mehreren  Beschenkten  haftet  der  früher  Beschenkte
  nur  insoweit,  als  der  später  Beschenkte  nicht  verpflichtet
  ist.“)

52330.  Die  Vorschriften  der  g8  2325  bis  2329  finden  keine
Anwendung  auf  Schenkungen,  durch  die  einer  sittlichen  Pflicht  oder
einer  auf  den  Anstand  zu  nehmenden  Rücksicht  entsprochen  wird.“s)

5*#2331.  Eine  Zuwenduns,  die  aus  dem  Gesamtgute  der  allgemeinen
  Gütergemeinschaft,  der  Errungenschaftsgemeinschaft
  oder  der  Fahrnisgemeinschaft  erfolgt,  gilt
als  von  jedem  der  Ehegatten  zur  Hälfte  gemacht."“)  Die  Zuwendung
gilt  jedoch,  wenn  sie  an  einen  Abkömmling,  der  nur  von  einem  der
Ehegatten  abstammt,  oder  an  eine  Person,  von  der  nur  einer  der  Ehe-711

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