([Fortsetzung  von  Selte  —

6  375.  Ist  bei  dem  Kanufe  einer  beweglichen  Sache  dem  Klufer  die  nlhere
Bestimmung  über  Form.  Mass  oder  Khnulilche  Verhkltnisse  vorbehalten,
so  ist  der  Klufer  verpflichtet,  die  vorbehaltene  Bestimmung  zu  troffen.

Ist  der  Käufer  mit  der  Erfüllung  dieser  Verpflichtung  im  Verzuge.  20  kann  der
Verkäufer  die  Bestimmung  statt  des  Käufers  vornehmen  oder  gemss  §  326  des  Bürger--lichen
  Gesetzbuchs  Schadensersats  wegen  Nichterfüllung  forlern  oder  vom  Vertrage
zurücktreten.  Im  ersteren  Falle  hat  der  Verkkufer  die  von  ihm  getroffene  Bestimmung
dem  Käufer  mitzuteilen  und  ihm  zugleich  eine  angemessene  Frist  zur  Vornahme  einer
anderweitigen  Bestimmoung  zu  setson.  Wird  eine  solche  innerhalb  der  Frist  von  dem
Khufer  nicht  vorgenommen,  so  ist  die  von  dem  Verkkufer  getroffene  Bestimmung  massebend.



i  5  376.  Ist  bedungen,  dass  die  Leistung  des  einen  Teiles  genau  su  einer
festbestlimmten  Zeit  oder  innerhalb  einer  festbestimmten  Frist  bewirkt
worden  soll,  do  kann  der  andere  Teil,  wenn  die  Leistung  nicht  su  der  bestimmten  Zeit
oder  nicht  innerhalb  der  bestimmten  Frist  erfolgt,  von  dem  Vertrage  zurücktreten
oder,  falls  der  Schuldner  im  Verrzug  ist,  statt  der  Erfüllun  Lehsdenser##a#z
wogen  Nichterfüllung  verlangen.  rfüllung  kann  er  nur  beanspruchen,  wenn
er  sofort  nach  dem  Ablaufe  der  Zeit  oder  der  Frist  dem  Gegner  anseigt,  dass  er  auf
Erfüllung  bestehe.

Wird  Schadensersatz  wegen  Nichterftllung  verlangt  und  bat  die  Ware  einen
Börsen-  oder  Marktpreis,  so  kann  der  Unterschied  des  Kaufpreises  und  des
B  önson-  oder  Marktpreises  zurzeit  und  am  Ort  der  geschuldeten  Leistung  gefordert,
werden.

Das  Ergebnis  eines  anderweit  vorgenommenen  Verkaufs  oder  Kaufes  kann.  falls
die  Ware  einen  Börsen-  oder  Marktpreis  hat,  dem  Ersatzanspruche  nur  zu  Grunde  gelegt
worden,  wenn  der  Verkauf  oder  Kauf  sofort  nach  dem  Ablaufe  der  bedungenen  Leistungszeit
  odor  Leistungsfrist  bewirkt  ist.  Der  Verkauf  oder  Kauf  muss.  wenn  er  nicht  in
öffentlicher  Versteigerung  geschieht,  durch  einen  su  solchen  Verkliufen  oder  Küufen
öffentlich  ermchtigten  Handelsmäkler  oder  eine  sur  öffentlichen  Versteigerung  befugte
Person  sum  laufenden  Preise  erfolgen.

Auf  den  Verkauf  mittelst  öffentlicher  Vrsteigerung  findet  die  Vorschrift  des
65  373  Abs.  4  Anwendung.  Von  dem  Verkauf  oder  Kaufe  hat  der  Gläubiger  den  Schuldner
unerrüglich  zu  benachrichtigen;  im  Falle  der  Unterlassung  ist  er  zum  Schadensorsatse
verpflichtet.

65  2R77.  Ist  der  Kauf  für  beide  Teile  eln  Handelsgeschlft,  so  hat  der
Kuufer  die  Ware  unversüglieh  nach  der  Ablleferung  durch  don  Verkkufer.
soweit  dies  nach  ordnungemässilsem  Geschlitsgange  tunlich  ist.  Iu  untersuchen  und.
wenn  sich  ein  Hangel  zeigt,  dem  Verklufer  unverzüglich  Anseige  zu  machen.

Unterllsst  der  KHufer  die  Anzeige,  so  gilt  dio  Ware  als  genehmigt,  es  sei
denn,  dass  es  sich  um  einen  Mangel  handelt,  der  bei  der  Untersuchung  nicht  erkenn
bar  war.

Zeigxt  sich  spiter  ein  solcher  Mangel,  so  muss  die  Anselge  unversüglich
  nach  der  Entdeckung  gemacht  werden;  anderenfalls  gilt  die  Ware  auch
in  Ansehung  dioses  Mangels  als  genobmigt.

Zur  Erbaltung  der  Rechte  des  Klufers  genügt  die  rechtzeitige  Absendung
der  Anzeige.

Hat  der  Verkhufer  den  Mangel  arglistig  verschwiegen,  so  kann  er  sich  auf
diene  Vorschriften  nicht  berufen.

8  378.  Die  Vorschrifton  des  977  finden  auch  dann  Anwendung,  wenn
eine  andere  als  die  bedungene  Ware  oder  eine  andere  als  die  bedungene
Menge  von  Waren  geliefert  ist,  sofern  die  gelieferte  Ware  nicht  offensichtlich  von  der
Bestellung  so  erheblich  abweicht.  dass  der  Verkhufer  die  Genehmigung  des  Klufers  als
ausgeschlossen  betrachten  musste.

5  S379.  Ist  der  Kauf  für  beide  Teile  ein  Handelsgeschlft,  so  ist  der
Kuufer,  wenn  er  die  ihm  von  einem  anderen  Orte  übersendete  Ware  beanstandet,
vorpflichtet,  für  ihre  einstwellige  Aufbewahrung  zu  sorgen.

Er  kann  die  Ware,  wenn  sie  dem  Verderb  ausgesetzt  und  Gefahr  im  Vorzug
ist,  unter  Beobachtung  der  Vorschriften  des  §  373  verkaufen  lassen.

8  .  Isat  dor  Kaufpreis  nach  dem  Gewichte  der  Ware  su  berechnen,
  so  kommt  das  Gewicht  der  Verpackung  (Taragewicht)  in  Absug,  wenn
nicht  aus  dem  Vertrag  oder  dom  Handelsgebrauche  des  Ortes.  un  welchem  der  Verkkufer
  zu  erfüllen  hat,  sich  ein  andores  orgibt.

b  und  in  welcher  Höhe  das  Taragewicht  nach  einem  bestimmten  Ansatz  oder
Verhhltnisse  statt  nach  genauer  Ausmittelung  abzuziehon  ist,  sowie.  ob  und  wieviel  als
Gutgewicht  zu  Gunsten  des  Kufers  zu  berechnon  ist  oder  als  Vergütung  für  schadhafte
oder  unbrauchbare  Teile  (Refaktie)  gefordert  werden  kann,  bestimmt  sich  nach  dem
Vertrag  oder  dem  Handelsgebrauche  des  Ortes,  an  welchem  der  Verkhufer  zu  erfüllen
  hat.

8  381.  Die  in  diesem  Abschnitte  für  den  Kauf  von  Waren  getroffenen  Vorschriften
  gelten  auch  für  den  Kauf  von  Wertpapieren.

Sie  finden  auch  Anwondung,  wenn  aus  einem  von  dem  Unternehmner  zu
beschaffenden  Stoffe  eine  nicht  vertretbare  dewerliche  Sache  hersustellen
  Ast.

5˙5  382.  Die  Vorschriften  der  88  481  bis  492  des  Bürgerlichen  Gosetzbuchs
über  dio  Gewklhrleistung  bei  Viehmlsgeln  werden  durch  die  Vorschriften  dieses
Abschnitts  nicht  berührt.

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