Auhang  Vertrags-Antrag  und  dessen  Annahme

22.  März  morgens  in  Danzig  sein.  Nach  §8§  146,  147  all.  2  ist  A  an  seine
Offerte  bis  22.  März  morgens  gebunden.  Wenn  nun  A  nach  Absendung  seines
Briefes  noch  am  Nachmittag  des  20.  März  einen  Käufer  findet,  der  ihm  55  Pfg.
für  das  Pfund  bietet,  und  wenn  er  infolgedessen  ine  Offerte  an  B  sofort
telegraphisch  oder  brieflich  widerruft,  so  ist  dieser  Widerruf  nur  wirkam,
  d.  h.  die  Bindung  des  4  an  seinen  Vertrags-Antrag  erlischt,
alls  der  Widerruf  vor  oder  gleichzeitig  mit  dem  Offert--Briefe  vom
20.  März  bei  B  in  Berlin  eintrifft  (8  130  Abs.  1  Satz  2).  Wenn  aber  B  die
14e  oder  den  Brief  mit  dem  Widerruf  gist  nach  dem  Empfang  des  Dsffert-Briefes
  vom  20.  März  erhält,  so  ist  der  Widerruf  unwirksam  und  B
kann  noch  nach  Emp  U##-  Widerrufs  im  Laufe  des  21.  März
die  Erklärung  an  A  uss  er  dessen  Offerte  vom  20.  März  annehme,
so  daß  wenn  diese  Annahme-Erklärung  am  22.  März  morgens  bei  à  in  Danzig
eintrifft,  der  Kaufvertrag  wirksam  geschlossen  ist.  Es  hätte  sich  daher  für
empfohlen,  bei  seinem  Vertragsantrag  die  Gebundenheit  auszuschließen“
(z.  B.  durch  die  Worte  „freibleibend“  —  „ohne  Sbligo“)  oder  sich  des  Telegrabten
  zu  bedienen.  vgl.  zu  diesem  Beispieke  ote  6  zu  §  147.

Anhang  Ei  8  Wer  bei  Stellung  eines  Vertrags-Antrags  an  einen
anderen  seine  undenheit  an  den  Antrag  durch  Worte  wie  „freibleibend“  —
„ohne  Obligo“  usw.  ausgeschlossen  hat,  ist  im  Streitfalle  dafür  beweispflichtig.

Auhang  14  zu  &amp;  151:  Die  Regel  ist:  Der  Bertrag  ist  zustande  gekommen
in  dem  Zeitpunkte,  in  dem  die  rechtzeitig  erfolgte  „Annahme-Erklärung“
  auf  den  „Vertrags-Antrag“  dem  Antragenden  zugeht  (88  130.
145—149;  vgl.  auch  Note  4  zu  §  146  und  Note  6  zu  §  147).  Diese  Regel  paßt
jedoch  nicht  für  die  häufig  vorkommenden  Fälle,  in  denen  eine  „Erklärung“
der  Annahme  dem  Antragenden  gegenüber  nach  der  Verkehrssitte
  „nicht  zu  erwarten"“  ist  oder  der  Antragende  auf  sie  „verichtet“

  hat.  Nach  der  „Verkehrssitte“  bedarf  es  z.  B.keiner  Erklärun
4nf  Annahme  bei  „Kaufanträ  en“  in  Form  von  Bestellungen,  au
die  der  Antragende  sofortige  Leistung  erwartet  (wenn  man  telegraphiert:
  Senden  Sie  mir  sofort  ein  Brautbukett  Nür  30  Mk.,  so  kommt  der  Kaufvertrag
  durch  die  blo  bsen  dung  des  Buketts  zustande),  —  ferner
bei  Vorausbestellung  von  Hotelzimmern,  ferner  bei  Kauf--anträgen,
  bei  denen  die  vom  Antragenden  zum  Kauf  angebotene
Sachs  mit  dem  Antrage  zu  di  enhet  wird  (wer  ein  vom
Buchhändler  ihm  „zur  Ansicht“  gesandtes  Buch  aufschneidet,  nimmt  hierdurch  den
Kaufantrag  an).  vgl.  Anhang  3  zu  §  483.  —  ohlgemerkt-  In  allen  diesen
Fällen  bedarf  es  keiner  „Erklärung"  der  Annahme  dem  Antragenden
gegenüber,  die  „Annahme  selbst  muß  aber  durch  irgend  eine  Willensbetäligang
  (Absendung  der  Ware,  Aufschneiden  des  Buches,  tatsächliche  Reservierung
  des  potelzimmere  usw.)  erfolgen.  Sobald  die  Ware  abgesandt,  das
Buch  aufgeschnitten,  das  Hobelzimmer  tatsächlich  reserviert
worden,  ist  der  „Vertrag  geschlossen".  Die  „Annahme“  des  Vertragsantrags
  ist  also  in  den  Fällen  des  "  151  ausnahmsweise  „nicht  empfangsbedürftig"“.
  I.  Note  4  zu  §  146.  Verschieden  hiervon  find
die  Fälle,  in  denen  bloßes  Schweigen  des  Antrags-Empfängers  7*
jede  die  Annahme  des  Antrags  ausdrückende  Willensbetätigung)  vom  etz

er  Annahme--,Erklärung“  gleichgestellt  ist.  vgl.  Anhang  29  zu  §  125  unter  III.

Anhang  15  zu  §  151:  Zur  Vermeidung  von  Zweifeln,  in  welchem  Zeitpunkt
  in  den  Fällen  des  8  151  ein  gemachter  Vertrags-Antrag  erlischt,  wird  es
sich  empfehlen,  daß  der  Antragende  die  Frist,  während  der  er  gebunden
  sein  will,  selbst  setzt;  z.  B.  senden  Sie  mir  „heute  nachmittag“  12
Flaschen  Rheinwein  (zu  meiner  Abendgesellschaft),  —  senden  Sie  mir  „morgen
vormittag“"  3  Zentner  Kohlen  (weil  meine  Frau  „große  Wäsche“  hat);  denn
sonst  kann  es  kommen,  daß  er  den  Wein  und  die  dhe  noch  ab  n  muß.
wenn  er  sich  zu  seinen  Zwecken  bereits  anderweit  versorgt  hat.

838  —