Holschulden  —  Bringschulden  (Geldschulden)  Anhang

inebefondere  die  Natur  des  Schuldverhältnisses  (val.  88  133,  157,  Noch
242),  z.  B.  auch  die  Herstellung  eines  Hicht  funkeenlirst  dol  uppens  zu

hat,  falls  sich  kein  anderer  Wille  dert  geielligten  Fut  au  uplatze  8  269
zu  e  elgen8  —  in  vierter.  die  Vo  des  8  269.  —  35

Riuse  tige  Bestimmun  „Leistu  ——  (Erfüllun  Hort  seitens  des
Verkäufers  in  der  2125  (Nechnung)  ist  lich  bedetungslos,
selbst  e  —  äufer  des,  Faktura  vorbehaltlos  angenommen  hat.

Wenn  jedoch  z.  ein  fmann  in  Berlin  bei  d*en  aeiseden  eines  Kaufmanns

  in  3  Waren  bestellt  und  demne  der  Verkäufer  in  dem
handels  blichen  Bestätigungsschrei  rl-!  sagt:  Erfüllungsort
Hamburg“,  so  „kann“"  in  dem  Schweigen  des  Käuffere.  hiera

S  2  eine  Genehmigung  gefunden  werden.  —  ü#er  Wohrn  87
24.  —  hn  2  3PO.  itt.  bei  “*  am  Leiktungsort“  auch  ein  ichtsstand
  Ipners  begründet

Auhan  zu  8  269:  Nach  *  nd  Schulden  grundsätglich  Zu
oweitt  r*•r•n’n–  einer  der  Fälle  1—  "  Ld  Sulg-  G  öu  2  269  vorliegt)  92½%
lden,  d.  h.  d  Mnl.  stint  Dieser  Grundsatz  erlei
2  eine  wichtige  Auspahme.  ldeu  sind  nach  8  270  in  der  Regel
schulden.  „Geld  reist  auf  Sshen  Kosten  und  t  Aber.
el  muß  zu  mir  kommen,  ich  brauche  ihm  nicht  nachzugehen
ach  dem  Gesagten  können  bei  agegenseitigen  6  bei
denen  jede  Partei  zu  einer  „Leistung  wrwtiche  ist  (ogl.  §  320)  zwei
Leistunsseor  (#u  (für  jede  Partei  ein  anderer)  bestehe
269,  270  ist  auch  die  Frage  zu  ents  n,  in  wessen  Wohnung,
in  wessen  i##  ftslekal  ß  lei  i  wenn  die  gee  an  demselben  Orte
wohnen  oder  ihre  Niederlassung  ha  Dies  “33  wwichtig  für  die  Zahlung
des  Wohnungs-Mietzinses.  Der  —  em  Vermieter  den  Zins
in  dessen  Wohnung  zu  bringen,  falls  *“  *  anderes  vereinbart“  oder
„Verkehrssitte“  ist  (im  Zweifel“  sagt  8  27  z.  B.  i  n  „Massenquartieren“
pflegt  der  heeigemtümer  oder  dessen  Gis-ole  #  Mietan  bei  den  Mietern
einzukassieren

Anhang  45  zu  §  269:  Beifviel  zu  .3:  Wenn  A  in  Memel  Zu
sich  von  Rudol  #s“  in  Berlin  einen  —  kommen  läßt,  der  ihm  bont  8  269
Katalog,  weil  tend,  franko  nach  Memel  gesandt  werden  muß.
so  —  stungsort“.

Anhang  46  *l  8  270:  Eine  Eelhichull  ist  kt  im  *  (d.  h.  wenn  Zu
nicht  einer  der  Fä  Se  des  Unhangs  zu  §  269  vorliegt)  vom  Schuld=  5  270
ner  zauf  seine  Gefahr  und  Kosten“  dem  Gläubiger  an  dessen
Wohn  lit  den  er  „zur  Zeit  der  Zahlung“"  hat,  zuübermitteln
(Bringschuld).

Anhang  47  zu  §  270:  Über  Zahlungen  aus  öffentlichen  Kassen  vgl.  Zu
K.  92  nebst  Note.  —  Im  übrigen  vgl.  zu  §  270  die  Anhänge  43  und  44  zu  §  269.  8  270

Anhang  48  zu  8  270:  Eine  ünderung  des  Wohnsitzes  oder  der  Nieder=  Zu
lassung  des  Gläubigers  liegt  auch  voro  wenn  die  Forderung  an  einen  anderen  8  270
Gläubiger,  der  an  einem  anderen  Orte  seinen  Wohnsitz  usw.  hat,  abge-77



treten  ist.

Anharg  49  zu  270:  Durch  die  Vorschrift  des  §  270  (daß  Geld=  Zu
schulden  —  Vein  1  werden  die  Vorschriften  2.  8  über  den  §  270
Leistungsort  nicht  —  Beispiel:  A  in  Königsberg  ist  dem  B  in

Berlin  100  Mk.  in  Weder  aus  dem  betreffenden  Rechtsgeschäfte  noch
aus  den  Umständen  ergibt  sich  ein  bestimmter  Leistungsort.  Nach  88  269  und

270  Abs.  4  ist  also  „Leistungsort“  Königsberg;  beim  dortigen  Amtsgericht
muß  B  den  A  verklagen.  Erfänt  A  freiwillig,  so  muß  er,  obwohl  Königsberg

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