Anhang  Gegenseitige  Verträge  (Unmöglichwerden  der  Leistung)

Noch  nachträgli  lnmöplich  woer  den“  der  Leistung  (z.  B.  das  Unmöglichwerden
zu  der  dem  Verkäufer  obliegenden  Über  eines  verkaust  ten  Pferdes)  auf  die

#s  323  Verpflichtung  des  zu  dieser  Leistung  lichteten  „  n  uf  die  Verpflichtung
  des  Verkäufers  des  Pferdes)?  ist  für  alle  1—d  iltnisse,  also  auch

für  die  aus  ge  enseitigen  Verträgen“,  bereits  in  den  §#§#  275—283  geregelt

  (vol.  oten  zu  diesen  88).

Auhang  12  ““  323:  Saelstier  323  Abs.  1:  Alalw#s  Unmög-=ann
  —

eines  Bweifelpa  „Zusammen  nerhör  #  Schimmel  gene  wenn  vor  der  überiufer
  urch

ung  des  aufpreises  frei  gemäß
E  -  jedoch,  was  ihm  t  rBSs  ibris  uxN  einen.
Schimmels  fordert,  so  kann  ,
vereinbarten  Kaufpreises  gemöäht  *  323  26  1  am  —  forde

Anhang  18  zu  §  324:  Beispiel  zu  §  324  Abs.  1  Satz  1:  eh  au  von  B
8  .  ein  ein  Pferd  für  900  er  einen  Proberitt  damit  Lust  Vor
beus  abe  k  ##  das  Pferd  und  zwar,  wie  sich  echthen  infolge
*  hrläs  er  Behandlung  seitens  A  bei  dem  Proberitt.  iet  it  dem
die  Whann  v8  )  „unmöglich“  infolge  eines  Umstandes,  u  vertreten“
  hat,  er  kann  gemäß  §  324  Abs.  1  1  die  Zahlung  des  agau  preises
von  900  Mk.  fordern.

Zu  nhang.  19  zu  x  324:  Beispiel  zu  §  324  Abs.  1  2  Oerspart“):  Wenn
§  324  im  Beispiele  de  s  Anhangs  18  zu  §  324  n  deinammtttabgef  lossenen
Pferdekaufe  vereinbart  gewesen  wäre,  die  „Übergabe“  des  Pferdes  solle  am
15.  Dezember  stattfinden,  und  wenn  das  Werrd  am  31.  Oktober  krepiert  wäre,
lemuh  sich  B  von  dem  Kaufpreise  von  900  Mk.  den  Betrag  der  „ersparte  un“
artungs=  und  Fütterungskosten  für  die  Zeit  vom  1.  November

bis  15.  Dezember  kürzen  lassen.

Anhang  20  zu  §  324:  Beisf  lel  z#  8  324  Abf.  1  „anderweitige
8  14  Verwendung  *  uul  uute  A  *8  hi  Juli  einen
Inspektor  zum  1.  Oktober  auf  *  tember  verkauft  er  das  Gut;
der  Käuufes  lehnt  es  ab,  in  den  #rt  .  Wrkäusers  mit  dem  Inf  ektor
einzutreten.  r  Inspektor  kann  von  A  „Gehalt  und  Station“  auf  3  Jahre
fordern,  muß  sich  aber  abziehen  lassen,  was  er  in  dieser  Zeit  anderweitig
  verdient  oder  zu  erwerben  „böswillig  unterläßt“,  z.  B.
wenn  er  eine  ihm  angebotene  andere  iellung,  deren  Annahme  ihm  na
Lage  der  Vethẽlinise  zugemutet  werden  kann,  nicht  annimmt.  —  vg
auch  Note  12  und  Anhang  12  zu  §  615.

Zu  Anhang  21  zu  §  324:  Beildiel  zu  §  324  Abs.  2:  4  kauft  am  10.  #uni
§  324  für  600  Mk.  von  dem  im  Nachbardorfe  wohnenden  B  ein  Pferd  mit  der

einbarung,  dd  ie  übergabe  am  15.  Juni  auf  dem  vofr  des  A  stattfinden  soll.

Am  15.  Juni  ingt  B  das  Pferd  auf  den  af  des  A  Alindet  aber  niemand  zu
Haufe,  sondern  nur  einen  Zettel  am  vers  lossenen  2  ore,  B  solle  das  Pferd
zerst  am  20.  Juni  bringen“,  da  A  zu  einer  Geburtstagsfeier  gefahren  sei.

nimmt  das  ferd  wieder  mit  in  seinen  Stall,  wo  es  am  17.  Juni  bei  einem
Gewitter  infolge  Blitzschlags  verbrennt.  Die  Leistung  des  Pferdes  ist  daher

dem  B  unmöglich  geworden  8  eines  von  ihm  nicht  zu  vertretenden
  Umstandes  (Blitzschlags)  zu  einer  Zeit,  zu  der  A  „im  Ver-—
  der  Annahme“  war  (88  293  ff.).  A  muß  gemäß  §  324  Abs.  2  dem

den  Kaufpreis  von  600  Mk.  zahlen.  A  muß  dies  efelbat  nn,  wenn  das

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