Anhang  Verträge  zu  Gunsten  Dritter  —  Fixgeschäft

Noch  einzelnen  Falle,  #estzustellen,  ob  von  den  Vertragschließenden  wirklich  die

zu  unmittelbare  Wras:  )  Berechtigung  auf  die  Leistung  für  den

8  “5  zum  Ertrage  nicht  zugezogenen  „Dritten“"  und  ob  die  anderen

im  8  328  Abs.  2  bezeichneten  giptertungen  gewollt  sind,  und  stellt  in
den  §§  329—332  eine  Reihe  von  Auslegungsregeln  auf.

Zu  Anhang  2  zu  8  328:  Die  in  8  328  bezeichneten  Verträge  nennt  die
l328  Vehteprache  8  Seäit  ge  zu  Gunsten  Dritter“.  Für  die  #  aem  ist  lediglich  das
Verhältnis  unter  den  Vertragschließenden  selbst  ku  nn  A  beim
Goldschmied  B  die  De#emnsertigung  eines  Schmuckes  für  e  Nichte  Cbestellt,  so

ist  zwar  eine  „Schenkung“  an  die  Dritte  C  beabsichtigt,  der  Kauf=  oder  Werkvertrag

  zwischen  A  und  B  bedarf  aber  natürlich  nicht  der  für  Schenkungsversprechen
  vorgeschriebenen  Form.  —  Wenn  D  dem  E,  als  „Bevollmä
tigten-  des  F,  die  Lieferung  einer  Ladung  Weizen'“  Ausagt.  so  ist  das  selb  l'
verständlich  ni  cht  ein  rtrag  zu  Gunsten  des  Hritten“  sondern  der  „vertretene“
  F  ist  selbst  Vertrag  ießender;  §§  164  ff

Zu  Anhang  5  zu  §  339  ist  in  Note  8  zu  8  340  irrtümlich  in  bezug  genommen.
l  339  Es  muß  in  letzterer  Note  richtig  heißen:  vgl.  Note  5  zu  §  339.

Aunhang  28  zu  §8  361:  handelt  wn  sogen.  Fixgeschäfte.  Dieses
8  Z#7  kommt  rrseoich  s--  im  Hande  -i  ver  bel  ehre  vors;  G  vgl.  weiter
unten.  kommen  aber  auch  außerhalb  des  Handelsverlehro  im  täglichen
Leben  in  den  verschiedensten  hältnissen  Verträge  vor,  in  denen  für  die  Bewirkung
  einer  Leistung  eine  „bestimmte  Zeit“  dergestalt  estgesetzt  wird,
daß  nach  der  „Absicht“  der  Vertragschließenden  die  „pünkt-=liche"
  Einhaltung  Ver  Zeit  ein  wesentliches  Merkmal  der
Vertragsleistung  bildet,  Bestellung  eines  ens,  einer  Kochfrau,  eines
Gebirgeführer  eines  90  ssellun  auf  Sonntag  nachmittag  „Punkt“
hr  usw.  Notwendig  ite,  daß  beim  Vertragsschluh  klar  zum  Ausdruck
grrnt  wird,  die  Janaltung  des  Termins,  der  Frist  solle  für  den
trag  wesentl  #Lc#in  Für  solche  Fälle  gewährt  8  201  dem  Elärditer
das  Recht,  wenn  die  ftung  nicht  zu  der  bestimmten  Zeit  oder  innerhalb  der
bestimm  en  Frist  erfolgt,  ohne  weiteres  vom  rage  zurückzutreten,
alsoki  o  insbesondere  ann  daß  dem  Schuldner  ein  von  ihm  zuvertretender
„  ug“  zur  Last  fällt  *5½  ohne  vorherige  Mahnung  des  Schuldners
  1.r½t  #-  ohne  Fristsetz  zung  (8  2  Mo.  1),  ohne  56.  Beme  is
r—  #  ie  „verspätete  Erfüllung“  kein  Inter  esse  mehr  habe  E
2).  enthält  also  eine  Ausnahme  von  dem  allgemeinen  Grund-*#
  daß  „Nichterfüllung“  einer  Verbindlichkeit  dem  Gläubiger  nicht  ohne
weiteres  ein  Recht  des  „Rücktritts“  vom  r*n*  gibt  (vol.  Anhang  78
zu  §  286).  Selbstverständlich  kann  der  Gläubiger  beim
wenn  der  Schuldner  zng  pünktlich  erfüllt,  an  —  beim  Vertrage  stehen
bleiben  und  seine  Rechte  daraus  nach  M  esnabe.  der  allgemeinen
Vorschriften  über  „Verzug  des  Schuldners“  (vg  Aubang  16  g  6  insbesondere
  bei  „gegenseitigen  Verträgen“  dang  2  zu
§  326)  geltend  machen.  Darüber,  daß  der  Gläubiger,  w  |  r  (  en  vem  rtrage
„zurücktritt",  aucht  noch  außerdem  „  Vedeerso=  fordern
kann,  vgl.  Note  31  zu  §  327  und  Note  1  Abs.  2  zu  8
Für  den  Handelsverkehr  hat  das,  schäft-  in  §  376  rit#
(  bsedruck  Seite  804)  betr.  den  sogen.  Sbane  5  besind  8.
erfahren.  Über  den  riff  „wandelskauf"“  vgl.  Anhang  2  zu  #
Danach  kommt  §  376  56B.  zur  Anwendung  z.  B.  wenn  eine  Blumenhandlung
(Kaufmann  d  zu  einer  Joch  ochzeit  auf  Punkt  3  Ahr  nachmittags  bestellte
afel-Ausschmückung,  wenn  eine  Damenschneiderin  (Kauffrau)  das  bei  ihr
aus  Stoffei  res  Lagers  auf  Punkt  8  Uhr  bestellte  Ballkleid,  wenn  ein  Wildprethändler
  (Kaufmann)  die  auf  Punkt  11  Uhr  vormittags  bestellten
6  Stück  Hasen  nicht  liefert.  Dage  &amp;#e  n  kommt  §  391  BéB#.  zur  Anwendung,
wenn  der  Gärtner  die  aus  seinem  Garten  bestellten  Blumen,  der  Waldbesitzer

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