Einrede  des  „uicht  gehörig“  erfüllten  Vertrags  Anhang

Ver  von-  demeiner  der  a  d  bestellten  6  Hasen,  die  Hausschneiderin  das  bei  ihr  aus  Noch
Heuertn  ihr  übergeben  bat,  bestellte  Kleid  nicht  zu  der  fest  zu
Stess,  den  Biun  liefern;  den  das  find  ine  „Handelskäê-  13  8  361

Anhang  zu  n  363:  Einrede  des  „nicht  Ehsrig  erse#len  Vertrags:  Zu
err  find  die  z05.  Fülle  Uebr  häufig,  in  der  „auf  Zahlung  #  363
rklagte“  Schuldner,  nachdem  er  die  ihm  vom  Gläubiger  „als  Erfüllun
an  geb  oterne  Leistung  —  sei  es  „ausdrücklich“,  sei  es  durch  Jchlüssige  Handlungen“
  (vgl.  rWM(*  mBti*m  zeite  819)  —.  als  Erfüllung"  angenmommen
  bat,  aus  Schikane  oder  Geldmangel  hinter  der  Einrede  des  „nicht
gehörig“  erfi  uuen  Bertrags  Schutz  sucht,  indem  er  Mangelhaftigkeit"
der  Leistung  #r  z.  B.  die  reichen  Bauprozesse,  in  denen  der  Gebäudeeigentümer
  den  e  s  Zahlung  wegen  angeblht  r  Mängel  der
Ausführung  verweigert.  (Über  l  icht  gehörige'"  Erfüllung  vgl.  auch
3  5  339  und  §  341.)  8  383  bestimmt  nun,  daß  der  Beweis  der  angelr
  m—  berlienigen  Partei  obliegt,  die  die
Airhe  „als  solche“  angenommen  hat.  Gelingt
ihr  der  Beweis  Mchcetgen.  12  o  kann  sie  die  Rechte  wegen
emangschafter  Erfüllung“,  ndelung,  Minderung  des  Preises,  Schadenstz
  88  459  ff.,  W  u.  ff.  usw.,  geltend  mae  n,  sofern  nicht  in  der
l*  als  Vertra  serfüllung=  ein  Ver  icht“  auf
Enen  dieser  Rechte  zu  nren  ist,  was  aSn  einzelnen  e  zu  prüfen,
für  wür  Fwiste  pu  praktisch  wichtige.  älle  S#ch  beblis  bEitimme  ist:  *  464,  539,
Vertrags-Erfü  noch  nicht  elsder
2i  ehenommen  —*  die  t  im  Särshllung  der  Erfüllem  e,  z.  B.  der
werker,  i  nach  Leistung  seiner  Arbeit  Bezahlung  —inßv“  zu  „6  kben
2#  en“,  er  „mangelfrei“  (vertragsmä  r  erfüllt  ha
essstell  le  nz  —  Wotragert  lung“  chode  ie
at,  ist  al  o  ut  die  Ordnun  Beweisp  licht  die  „Vorfrage'“,  die
nur  nach  Umständen  des  r*sdsdy  beantworten  läßt.  Nicht  jede  An-36
  me  der  Leistung  des  anderen  Teiles  ist  ohne  weiteres  Annahme  „als
Er  Fae  der  Andererseits  ist  es  nicht  unumgänglich  erforderlich,
  daß  der  Empfänger  die  Erfüllu  zal  eine  tadellose“
angenommen  hat.  Es  genügt,  wenn  der  Gläubiger  die  L  stung  ok  örperlichhinnimmt“
  und  dabei  sei  es  —  sei  es  stillschweigend  durch
sein  Verhalten  bei  und  nach  der  Hinnahme,  zu  erkennen  gibt,
die  Leistung  als  eine  „der  Hauptsache  nach“  dem  Vertrag  entrechende
  Erfüllung  anerkenne.  Durch  ein  sol  Anerkenntnis  wird  das
echt  des  Gläubigers,  Mängel  der  Erfüllung  G  rügen,  nicht  be—
seitigt,  sondern  zur,  soweit  der  Gläubiger  den  Mangel,  kannte“,  eingeschränkt
  (  539,  640)  und  jedenfalls  die  Beweis  lastt.  dafür.
ob  die  Leistung  Ver  entspricht,  umgekehrt  (8  363).  —  Der  Hausbesiter.
  der  einen  Neubau  l  t  und  an  andere  vermietet,  nimmt  dadurch
t  ohne  weiteres  die  Tisch  erarbeiten  (Fenster,  Türen  usw.)  als  „ordnaren
  ige  Erfüllung“  an.  Perarbeit  „als  Erfüllun  "wird  es  aber  z.  B.
#I  sein,  wenn  ein  Zahlungsempfänger  eine  Geldrolle  mit  der  Lafia
  50  Mk.  ohne  Vorbehalt  annimmt  nn  sich  dann  zu  Hause  findet,  Last
nur  49  Mk.  in  Rolle  waren,  muß  der  Zahlunggsempfänger  dies  beweisen;
  es  Wird  si  alson  für  ihn  empfehlen,  bei  Offnung  der  Rolle  einen
Zeugen  zuzuseehen  ur  Vermeidung  von  Streitigkeiten  wird
dahe  jeder  tende  gut  tun,  eine  Ens##är  unn  der  anderen  Partei  zu
fordern,  ob  sie  d  Leistung  »als  Erfüllung"  des  Vertrags  annehme;
namentlich  wird  aber  jeder  die  Leistung  der  anderen  Partei  Annehmende
in  geeigneten  Fällen  gut  tun,  zu  erklären,  daß  er  „war  annehme“,  sich  aber
die  Erklärung,  ob  er  die  Leistun  als  „Vertrag-  s-  -Erfüllun  “  annehme,
Wnmi’rr2ie  Dieser  Vorbehalt  ist  zur  Wahrung  der  Rechte  wegen
"  sogar  nötig  in  den  Fällen  der  oben  angeführten  88  464.  539,  640
*  6¾#n  auch  8  341  Abs.  3.  —  über  nicht  gehörige  Erfüllung  bei  Handelsläufen
  (Begriff  F  „Handelskaufs“  uogl.  Anhang  2  zu  §  433)  handeln  die

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