Anhang  Formulare  (Hypothekenbrief)

Noch
zu
1113

Eigentümer:
Landwirt  Friedrich  Gerber  in  Buchhain.

Vorgehende  oder  gleichstehende  Eintragungen:
Abteilung  II:  Nr.  1  ein  Altenteil  mit  gleichem  Range;
Abteilung  III:  keine.
Lobau,  den  6.  August  1901.
Königliches  Alntsgerich.
(Siegel.)  (Unterschriften.)  2)

Dem  jeweiligen  Eigentümer  des  im  Bestandsverzeichnis  unter  Nr.  1
bezeichneten  Grundstücks  steht  die  auf  dem  Grundstücke  Buchhain  Kartenblatt
10  Parzelle  5  (Band  1  Blatt  Nr.  15)  in  Abteilung  II  Nr.  3  eingetragene  jährliche
  Rente  von  200  Mark  zu.  Diese  Rente  ist  auf  dem  Blatte  des  erstgenannten
Grundstücks  am  20  Setember  51601  vermer  worden,  Grum.
em  im  andsverzeichnis  unter  Nr.  1  verzeichneten  belasteten  Grundfück

  ist  am  24.  Februar  1903  der  ebenda  unter  Nr.  2  verzeichnete,  im  Dorfe
uchhain  belegene  Garten  Kartenblatt  2  Parzelle  110  von  34  a  86  am  mit
7,68  Tlr.  Grundsteuerreinertrag  als  Bestandteil  zugeschrieben  und  vermerkt
worden.  daß  dem  jeweiligen  Eigentümer  des  Gartens  das  auf  dem  Grundstücke
Buchhain  artenblatt  2  Parzelle  114  (Band  1  Blatt  Nr.  37)  in  Abteilung  II
Nr.  1  eingetragene  Wegerecht  #u  teht.  Infolge  der  Zuschreibung  ist  das  belastete
Grundstück  unter  Nr.  3  des  enbexeerggeichntster,  wie  folgt,  neu  eingetragen

worden:
Der  in  der  Gemarkung  Buchhain  belegene  Bauerhof  Nr.  8  von
42  ha  01  a  95  am  mit  380,97  Tlr.  Grundsteuerreinertrag  und  136  Mark
Gebäudesteuernutzungswert:  Grundsteuermutterrolle  Art.  3,  Gebäudesteuerrolle
  Nr.  27.
Lobau,  den  3.  März  1904.
Königliches  Amtsgericht.
(Siegel.)  (Unterschriften.)
nerrrrsichrungesumme  für  das  Wohnhaus  und  die  Wirtschaftsgebäude
im  Jahre  1904:  8400  Mark.
obau,  den  5.  Mai  1904.
Königliches  Amtsgericht.
(Siegel.)  (Unterschriften.)

Von  den  vorstehenden  9000  Mark  sind  5000  (fünftausend)  Mark  mit  dem
Vorrange  vor  dem  Reste  nebst  den  Zinsen  seit  dem  1.  Oktober  1904  abgetreten
an  den  Schmied  Heinrich  Stark  in  Hannover.  Die  Abtretung  it  im  Grundbuch
  eingetragen.  Für  den  abgetretenen  Betrag  ist  ein  Teilhypothekenbrief?:)
hergestellt  worden.

Lobau,  den  24.  Oktober  1904.

Königliches  Amtsgericht.
(Siegel.)  (Unterschriften.)  4)

2)  Eine  über  die  Forderung  auzgestellte  Urkunde  ist  mit  dem
Briefe  durch  Schnur  und  Siegel  zu  ver  binden.  Erstreckt  sich  der  W
halt  der  Urkunde  auch  auf  andere  Angelegenheiten,  so  genügt  ein  öffentlich  beglaubigter
  Auszug.

§)  Diesen  Teilhypothekenbrief  stellt  das  solgende  Formular
dar.  —  Zugleich  wird  auf  den  vorstehenden  Stamm-Brief  obenan,  lints
am  Nande  neben  den  Worten:  „Inhalt  der  Eintragung:  Nr.  1.  9000  Mark  usw.“
der  Vermerk  gesetzt:  „RNoch  gültig  auf  4000  Mark.  Lobau,  den
24.  Oktober  1904.  Unterschriften.“

4)  Wird  der  Teilhypothekenbrief  nicht  von  dem  Grundbu  me  Jondern
von  einem  anderen  Amtsgericht  oder  einem  Notar  hergesftellt,  so  ist  der  Vermerk
über  die  Herstellung  des  Hypothekenbriefs  nur  von  dem  Richter  oder  dem  Notar
zu  unterschreiben.

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