Anhang  Formulare  (Nentenschuldbrief  —  Eintragungsanträge)
Noch  vierteljahres  gestattet.  Die  Abtretung  und  die  Umwandlung  find  im  Grundbuch

zu  eingetragen.
1113  Lobau,  den  6.  April  1906.
ç  Königliches  Amtsgericht.
(Siegel.)  (Unterschriften.)
(Adler.)

Preuskischer  Rentenschuldbrief
über

die  im  Grundbuche  von  Buchhain  (Kreis  eld)  Band  I  Blatt  Nr.  12
Abteilung  III  Nr.  7  eingetragene  Nentenschuld  von  285  Mark.“)

Inhalt  der  Eintragung:)

Nr.  7:  285  (meihundertünfundachteis!  Mark  vom  1.  April  1912  an
jährlich  am  1.  April  zahlbare  Nentenschuld,  ablösbar  mit  sechstausend  Mark
Hr-  die  Kirchengemeinde  in  Hochdorf  eingetragen  am  4.  April  1912.

(„Belastetes  Grundstück  —  Eigentümer  —  Vorgehende
und  gleichstehende  Eintragungen“"  entsprechend  ebenso  wie  in
obigem  Hypothekenbriefe.)

Lobau,  den  6.  April  1912.

Königliches  Amtsgericht.
(Siegel.)  (Unterschriften.)

110  (einhundertzehn)  Mark  jährliche  echld  mit  einer  Ablösungssumme
  von  2500  (zweitausendfünfhundert)  Mark  sind  gelöscht  worden.
Lobau,  den  16.  Oktober  1916.
Königliches  Amtsgericht.
(Siegel.)  nterschriften.)  4
Zugleich  wird  aus  Anlaß  dieser,  ichung.  obenan,  links  am  Nande
neben  den  Worten  „Inhalt  der  Eintragung:  Nr.  7:  285  Mk.  usw.“  der  Vermerk
setzt:  „Noch  gültig  auf  175  Mark  Rentenschuld,  ablösbar  mit  3500  Mark.  —
obau,  den  16.  Oktober  1916.  (Unterschriften.)“

B.  Verschiedene  Fermulare  für  Eintragungs-Auträge  an  das  Grundbuchamt.
  Es  sind  hierbei  die  in  Preußen  eingeführten  Formulare  benutzt.

1.  Darlehns-Hypothek:

ch  bekenne,  von  dem  Zimmermeister  Wilhelm  Peters  in  Schwar
9000  Mark  (neuntausend  Mark)  als  Darlehen  empfangen  zu  haben.  zbach
oder:

ch  bekenne,  dem  Zimmermeister  Wilhelm  Peters  in  Schwarzbach

9000  Mark  (i.  W.),  die  ich  ihm  aus  dem  Werkvertrage  vom  15.  Januar  1901

r  den  sreines  Hauses  schulde,  fortan  als  Darlehen  zu  schulden;  (vgl.  8  607
2  ..

Dieses  Kapital  soll  vom  1.  April  1901  ab  mit  lersich“  ier  vom  Hundert
in  oiertellübrelichen,  am  Ersten  jedes  Kalendervierteljahres  fälligen  Teilen
verzinst  werden.  Die  Rückzahlung  soll  drei  Monate  nach  Kündigung
  erfolgen,  die  Kündigung  aber  dem  Gläubiger,  wenn  die  Zinsen
innerhalb  vierzehn  Tagen  nach  der  Fälligkeit  gezahlt  worden,  nicht  früher  als
zum  1.  Oktober  1905  gestattet  sein.

Für  diese  Forderung  bestelle  ich  an  dem  mir  gehörigen,  im  Grundbuche
von  Buchhain  (Kreis  eld)  Band  1  Blatt  Nr.  12  verzeichneten  Grundstück
Hypothek.  Zugleich  bewillige  und  beantrage  ich  die  Eintragung  der  Hypothek
in  das  Grundbuch.

s)  vgl.  das  Formular  des  Grundbuchblattes  Seite  950.

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