Klageformulare  zum  Hypotbekenrecht  Auhaug

Für  diese  Darlehnsforderung  hat  der  Beklagte  mit  seinem  Grundstück
Danzig  Band  VII  Blatt  Nr.  645  dem  Kläger  Hypothek  bestellt.  Die  Hypothek
  ist  in  Abteilung  III  Nr.  17  des  vorbezeichneten  Grundbuchblattes  für  den
Kläger  eingetragen,  und  zwar  ohne  Hypothekenbrief.

Beweis:  das  Grundbuch.

Ich  lade  den  Beklagten  zur  mündlichen  Verhandlung  des  Rechtsstreits
vor  die  Zivilkammer  2  des  rs*  Landgerichts  zu  *,L  zu  dem  vom  Herrn
Vorsitzenden  anzuberaumenden  Termine  mit  der  Aufforderung,  einen
kei  vorbegeichmeten  Gericht  zugelassenen  Rechtsanwalt  zu  seiner  Vertretung
zu  bestellen.

Ich  werde  beantragen,
den  Beklagten  zu  verurteilen:

a)  3000  Mark  nebst  4  Prozent  Zinsen  vom  1.  Januar  1906  an  Kläger
—  Ehlen  r*r#  der  Antrag  der  persönlichen  oder  reften
Schuldrlage  ),

b)  wegen  vorbezeichneter  Summe  von  3000  Mark  nebst  4  Prozent
insen  vom  1.  Januar  1906  die  ####eer  eckung  für  den
läger  in  das  Grundstück  Danzig  Band  VII  Blatt  Nr.  645  mit

den  Rechten  der  Poft  Abteilung  III.  Nr.  17  zu  dulden

An  n
das  Königl.  Landgericht  (dies  ist  der  Antrag  der  dinglichen  oder  „Hypothelen-Zivilkammer

  2  lage“  gemäß  §  1147),
zu  #  dieses  Urteil  auch  gegen  Sicherheite.
Danzig.  leistung  für  vorläufig  vollstreckbar
zu  erklären.

Unterschrift  des  Rechtsanwalts.

2.  Reine  Hypothekenklage:

Wenn  der  Gläubiger  kein  Interesse  daran  hat,  die  persönliche  oder
„Schuldklage“  zu  erheben  (z.  B.  weil  der  Schuldner  verarmt  ist  und  infolgedessen
  keine  Aussicht  besteht,  aus  anderen  Vermögensgegenständen  als  dem
mit  der  Hypothek  belasteten  Sruntücke  Befriedigung  zu  erlangen,  oder
aus  anderen,  auch  bloßen  Bequemlichkeitsgründen),  so  wird  er  lediglich  die
diugriche  oder  „Hypothekenklage"  erheben,  etwa,  wie  46  (im
übr  den  unter  Veachtung  der  „Förmlichkeiten“  wie  im

ar  zu  1):

Auf  dem  Grundstücke  des  Beklagten  Danzig  Band  VII  Blatt  Nr.  645
steht  in  Abteilung  III  Nr.  17  für  ein  Darlehen  von  3000  Mark,  verzinslich  zu
4  nt  vom  1.  Januar  1906,  rückzahlbar  ohne  Kündigung  am  1.  Bort  1906,
eine  Porother  für  den  Klöger  ohne  Hypothekenbrief  eingetragen.
Beweis:  das  Grundbuch.

Ich  werde  beantragen:

den  Beklagten  zu  verurteilen,

a)  en  der  Summe  von  3000  Mark  nebst  4  Prozent  Zinsen  vom
1.  Januar  1901  die  Zwangsvollstreckung  für  den  Kläger  in  das
Gru  rst  Danzig  Band  VII  Blatt  Nr.  645  mit  den  Rechten  der
Post  Abteilung  III  Nr.  17  zu  dulden  (8  1147),

b)  dieses  Urteil  gegen  Sicherheitsleistung  für  vor
läufig  volltrkabar  zu  erklären.

3.  Grundschuldklage:

Auf  dem  Grundstück  des  Beklagten  Danzi  2  Band  VII  Blatt  Nr.  645
steht  in  Abteilung  III  Nr.  18  für  den  Kläger  eine  Grundschuld  von  7000  Mark,
verzinslich  zu  5  Prozent  vom  1.  April  1905,  zahlbar  ohne  Kündigung  am
31.  Dezember  1905,  eingetragen.

Beweis:  das  Grundbuch  und  der  beiliegende  Grundschuldbrief.

Oormu-—

  991  —

Noch
zu
8  1113