Auhang  Hypothekenrecht  (Beispiele  usw.)

Noch

zu
1113

Ich  werde  beantragen:

den  Beklagten  zu  verurteilen,

a)  wegen  dieser  Grundschuld  von  7000  Mark  nebst  4  Prozent  Zinsen
vom  1.  April  1901  die  wangsvollstreckung  für  den  Kläger  in  das
Grundstück  Danzig  VII  Blatt  Nr.  645  mit  den  Rechten  der
Post  Abteilung  n  r.  18  zu  dulden  (88  1147,  1192),

b)  dieses  Urteil  gegen  Sicherheitsleistung  für  vorläufig
  vollit  bar  zu  erklären.

Anhang  11  zu  §  1114:  Aus  §8§  1114,  1008—1011,  2088  Abs.  2  folgt:

8  84  Ein  Miterbe  kann  vor  Teilung  des  Nachlasses  an  dem  zum  Nachlasse  ge  brigen

Zu
8  1121

Grundstück  auch  nicht  eteilergeise  nprihet.  ellen;  seine  Gläu  ig#r
können  vor  der  Teilung  ic  im  Wege  der  wongewolstn  kung  die  in
Laung  einer  Si  erun  ge-  rn  tbont  auf  einem  dem  Erb
chies  -.  an.  Anteile  keantragen  (§.  ii-  Abl.  ;
Seuse  e  gilt  auch  für  alle  anderen  Fälle,  in  deren.  ein  r  *
’9  zur  epreroilt  Hand“  GGesamtent,)  ê  -
schaft,  der  ehelichen  Gütergemeinschaft.  Wenn  T  ccsstbel  s—  gütergemeinschaftlichen
  Vermögen  ein  Grundstück  gehört,  können  weder  ein  einzelner
Gcsellschafter  oder.  einer  der  Ehegatten,  noch  deren  Gläubiger  einen  Anteil
des  Gesellschafters  oder  E  pettent  mit  Hypotheken  (  wangsvollstreckungs-Oypotheken)
  belasten.  vgl.  Note  2  zu  §  1008,  Mote  1  zu  §  705  unter  C

Anhang  31  zu  §  1121:  Beispiel:  Der  Viehhändler  B  kauft  vom  Gutsbesitzer
  A  dese  Vieh  und  schafft  es  vom  Gute  weg,  obgleich  zur  Zeit  der
mntfernung“  schon  ein  die  Zwangsversteigerung  oder  3wangsverwaltu  bes
Gutes  anordnender  Gerichtsbeschluß  dem  zugestellt,  das  Gut  „mit
Vieh“  also  bereits  „be  chhagnahmt-  war.  Hier  schadet  die  ersolgte
Bech  agnahm  *  Käufer  B  ni  wenn  sie  (bezw.  der  Antra  auf
Beschlatna  23  Abs.  2  3V.)  ihm  „ohne  seine  grobe  d-)
un  annt“  alsh  eben  war  (8  932  bs.  MW  er  behält  also  d  E
Beschlagnahme  „gilt  als  bekannt“,  sobald  dert  zehülb  abd  dae  Birl-  oder
Zwangsverwaltungs-Vermerk  in.  Kundbuch  eingetragen  ist.)  Erfährt
B  die  Beichlatna  me“  zwar  nach  Wschluß  de  des  tastertrage.  aber  vor  der
„Entfernung“  Viehs,  so  4  die  Beschlagnahme  ihm  über  wi  saa  m;
er  darf  das  Vieh  gicht  sortscha  ffen  und  muß  das  trotz  Kenntnis  der  Besch
nahme  etwa  fort  ieh  zurückschaffe  155  st  wenn  er  den  Ka  Slafreis
  an  den  gchesste  A  schon  gezahlt  hat;  es  bleibt  ihm  in  diesem
Falle  nur  das  Recht  der  Rückforderung  des  Kaufpreises  gegen  A.

Anhang  57  zu  §  1132:  Beispiel:  A  hat  auf  den  drei  Grundstücken

8  882  Danzig  Nr.  14,  40,  50  eine  Eesamt,  öypothel  von  18  000  Mk.  Er  ist  berghtigt

9  Erundbuche  auf  die

Heraus  drei  Einzelh  potheken  z.  B.  von  9000  Mk.,  6000  Mk.  und  3000  Mk.  zu
machen,  indem  er  aut  Nr.  14  den  Betrag  von  9000  Mk.  und  die  Mit  ft  von
Nr.  40  und  50,  auf  Nr.  40  den  Betrag  von  12000  Mk.  und  die  Mithaft  von
Nr.  14  und  50  und  auf  Nr.  50  den  Betrag  von  15  000  Mk.  und  die  Mithaft  von
Nr.  14  und  40  löschen  läßt.  Zur  Löschung  der  Teilbeträge  aur  den  einzelnen
Grundstücken  ist  die  Zustimmung  der  Grundstückseigentümer  erforderlich,  Se
GBO.  Er  erhält  dann  für  jede  der  so  entstandenen  drei  Einzel-Hypot
einen  neuen  Hypothekenbrief  (8  64  GB0O.).

Anhang  74  zu  à.  113  Erstreckung  des  „Sffentlichen  Glaubens“  des
Hypothek  zugrunde  liegende  Werderongk“  „Des

Grundbuchs  GElaube  deckt  die  W  auch“.  Was  nicht  im  Grundbuch
  bent.  kann  Grundherr  S““b“  nicht  einwenden“
4  8  h.  nicht  einwenden  demjenigen  „der  die  Hypothekenorderung
  durch  „Rechtsgeschäft“  im  rtrauen  auf  die  Richtigkeit
  (den  öffentlichen  Glauben)  des  Grundbuchs  er-992

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