Das  Pflichtteilsrecht  (Vesfpiele)  Anhang

b)  Wenn  im  Beispiele  zu  a  der  Erblasser  A  bestimmt  hätte:  „Zu  meiner
alleinigene  Erbin  ernenne  ich  meine  einzi  Tochter.  Falls  sie  die  Erbschaft  ausmeine
  Vaterstadt  meine  Erbin  sein,“  so  würde,  wenn  die  Tochter

8*  rba  au##schlägt  1  nchder,  Vorf  ift  des  §  2309  der  Fall

wie  zu  a,  d.  ürde  Erbin  sein  und  weder  die
ue  des  Erblassers  (die  ##te  der  Ale  noch  die  Eltern  des  Erblassers
hätten  ein  Pflichtteilsrecht.

e)  Wenn  im  Beispiele  zu  a  der  Erblasser  &amp;  bei  Lebzeiten  mit  seiner
Tochter  einen  Vertrag  geschlossen  hätte,  in  Ats  dessen  die  Tochter  auf  ihr
Iliches  br  rbrecht  nach  ihrem  Vater  A  verzichtet  (§  2346),  so  find,  da

r  icht  auch  für  die  Kinder  der  gilt,  sofern  ni  ein  anderes
Lsteo#  Ks  2349  tin  Falle  des  Todes  des  A  seine  Eltern  pflichtteilsberechtigt,
  n  ein  Abkömmling,  der  den  Pflichtteil  verlangen  kann,  ist  nicht

wre  §  2309).
im  Beispiele  zu  a  der  Erblasser  bestimmt  hätte:  „Meiner
veh  d=  ich  den  irichteist,  weil  sie  meine  inzwi
au,  ihre  Mutter,  am  4.  Sep  tember  1898  wo  mit  einem  Beil
E-  *5½  ¾Pl“  (val.  8  8  und  2),  so  die  Tochter  in
i

diesem  Fa  teil  nicht  verlangen  kann,  die  Kinder  der  Tochter
,  Pn  diese  vor  dem  Erblasser  verstorben  find,  dessen  Eltern  pflichtteile-Anhang
  34  zu  §  2315:  Beispiele  (vgl.  das  Beipiel  in  Note  42  zu
8  2055);  Ein  einfaches  Beispiel  zu  n  Pi  2  ist  folgendes:  A  98
3  Söhne  B,  C,  D.  D  hat  er  bei  Lebzeiten  ein  Grunds  ekaugt
mit  der  Bestimmung,  daß  er  sich  de  n  Wert  von  20  000  Mk.  auf  den  chtt  Dil
„aner  enen  lassen  müsse.  at  ferner  in  seinem  Testament,  unter  H
weis  auf  jene  Zuwendung,  den  5  „von  der  Erbfolge  augeschloslem  vi
lediglich  bestimmt:  Zu  meinen  Erben  ernenne  meine  B  und  C.

Der  Nachlaß  beträgt  70  000  Mk.  Hier  kann  D  keinen  r“n--  mehr
fordern.  Denn:  der  Pflichtteil  des  D  beträgt  die  Hälfte  fiue  setzlichen
  Erbteils  d.  h.  ½  von  ½  —  6;  die  der  Berechnung  des  “  lichtteils  zu
Hrunde  193  legende  Masse  kerträßt  gemäß  §  2315  Abs.  "12  70  00  +  20  000  —
90  000  iervon  1½6  Pflichtteil  des  D  =  15  000  rhs  „an
rechnen“  lassen  die  20  000  Mk.;  er  erhält  also  nichts  O7  ürde  der
Nachlaß  160  000  Mk.  betree  n  *  so  würde  die  der  Berechnung  des  Pflichtteils
  zu  Grunde  zu  sse  160  000  +  20  000  =  180  000  sein;  davon
16  Pflichtteil  des  5—  —  *v½  Hierauf  muß  sich  D  20000  anre  nen  lassen;  er
kann  also  von  B  und  C  noch  die  Zahlung  von  10  000  Mk.  „Pflichtteil“
***nt“  —  Ein  anderes  Beispiel:  A  ist  Witwer.  Er  hinterlt  4  Söhne
C,  D,  E.  Dem  B  4  er  bei  Lebzeiten  ein  Grundstück  gekauft  mit  der
Bestim  m.ung  der  nrechnung  des  Freises  von  40  000  Mk.  auf  den
„Pflichtteil“  m  C’hat  er  zur  E  aichtu  eines  chäfts  12000  Mk.  mit
derselden  Bestimmung  gegeben  rrls  seinem  Testamente  setzt  er  den
D  als  alleinigen  Erben  ein.  Der  des  Nachlasses  ist  120  000  Mk.
B,  C  und  E  fordern  von  D  ihre  „Pflichtteile“.  Es  wird  wie  folgt  gerechnet:
Der  Pflichtteil  jedes  Sohnes  beträgt  1  den  ½à  —  ½  2303).  Die  der  Bevechnung
  des  bplucici.  für  “r  zu  Grunde  §  2315  Absf.  vi
beträgt  120  000  +  40  000  —  000  Mk.  del  pifr  chtteil  1  w  502  20  000  M
Er  hat  bereits  40  000  Mk.  #27  gann  erbolten.  kann  also  nichts

mehr  fordern  —  Die  der  Verechnu  Pflichttei  für  C  zu  Grunde  zu
de  Masse  (§  2315  Abs.  3  ennn  Bo  +  12  000  =  132000  Mk.,  der

8  lichtteil  de  Gent  16  500  Mk.  Er  hat  bereits  12  000  Mk.  „auf  den  Pflichtteil“
  erhalten  mithin  von  D  noch  zu  fordern  4500  Mk.  —  E  hat  noch  nichts  erhalten,

  sein  re  lichtteil  beträgt  michin  ½  von  120  000  Mk.  =  15  000  Mk.,  die
D  ihm  auszahlen  muß.

Anhang  35  u  8§  2316:  Beispiele:
a)  Horricht  gen  cheleuchtung  de  Inhalts  des  §  2316  empfiehlt  es  sich,  8

von  dem  e  auszugehen,  r  Erblasser  nur  einen  „Abkömmling“

—  1059  67-Noch


zu
#  2309

Zu
8  2315

Zu
2316