Berichkigungen  und  Busätze

Seite  50  ist  durch  eine  rii.  Verschiebung  beim  Satze  die
Frrtsezung!  der  Note  26  hinter  Note  27  gestellt
118  muß  es  in  Note  8  zu  8  heißen:  vgl.  Rote  5  zu  §  339
(statt:  -  usw.).
Seite  126  muß  es  in  Note  8a  am  Ende  zu  g  366  heißen:  Kontotur
  rentverhällni,  (statt:  Konkurrentverhältnis).

Seite  158  muß  es  in  Note  51  heißen:  §  382  56B.  l(abgedruckt
Seite  804)  L#att.  abgedruckt  in  Anhang  2  zu  §  433.

Seite  164  Rote  13  zu  8  504  betr.  die  Form  des  ein  bloß  persönliches
Vorkau  „14  begründenden  VBerrag=  ist  gemäß  dem  Seite  885
(Jeile  2  2  ——  Gesagten  zu  berichtigen.

Rote  2—4  zu  §  1018  t  es  heißen:  ogl.  Anhang  2—4  zu

8  —-  A##s  ehßK
zu  §  2101  muß  es  heißen  Deszendenten-Pflegschaft
  (statt:  Destedenten  usw.).
te  754  Note  13  zu  rt.  64;  Die  dort  a  Fiübrte  Landgüterordnung
vom  30.  4.  *  ist  mussgehoben  durch  das  ebenfalls  dort  angeführte  Gesetz

Seite  934  Während  des  Druckes  dieses  Schluß  Sogens  bringen  die
Sh  vom  4  #  —  1005  die  Nachricht,  dem  Reichstage  sei  ein  Gesetzbetreffend
  Anderung  —  Be.  (Er  icht  der  *i
r——t.  s  würde  dand  2  8.  te  Anderung  einer  Vorschrift  des  BG
n.  elche  hung  der  §  833  schlie  W  Durchberatu
enkwbrs  im  Rei  halten  wird.  lä  ch  eurezn  zeucchut  nic  nt
aber  der  Saten  rt  werden  wird
ratungen  des  Reichstags  Geeisell  ellos.  Nach  den  *  ch  dn  frübern  son
§  833  folgenden  zweiten  lten:

„Die  Ersatzpflicht  unt  nicht  ein,  wenn  der  Schaden  durch
ein  Haustier  verursacht  wird,  das  dem  Berufe,  der  Erwerbstätigkeit
  oder  dem  Unterhalte  des  Tierhatter-
  zu  dienen  bestimmt  ist,  und  entweder  der  Tier--alter

  bei  der  Beaufsichth  ung  des  ierst  die  im  Verkehr  erforderliche
  Sorgfalt  der  Schaden  auch  bei
Auwenpnng  ieser  Sor  NJr  entsa#wden  sein  würde.“"
zer  Zufac  brd.  eine  erheblitte  Mitlderung  der  sehr  ze  strengen

—m  des  Tierhalters“  bringen.  hier  Waortla  aut  §  833
und  die  Erläuterungen  in  Anhang  1  E——

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