vi  Vorwort.

weite  Gebiete  des  platten  Landes  zweisprachig  machte,  habe  ich  in  ihrer
Bedeutung  für  Verwaltung.  Gericht,  Kirche  und  Schule  nach  allen
Seiten  hin  urkundlich  zu  erläutern  gesucht,  um  dann  die  tief  in  das
Volksleben  eingreifenden  Folgen  zum  Verständnis  zu  bringen,  die  die
ganz  allmähliche,  mehr  als  ein  Jahrhundert  dauernde  Einführung  der
hochdeutschen  Gemeinsprache  für  Verwaltung,  Gericht,  Kirche  und  Schule
mit  sich  brachte.  In  der  Folge  beginnt,  neben  dem  sich  noch  immer
fortsetzenden  stillen  Wettstreit  zwischen  dem  durch  das  Hochdeutsche  zur
Mundart  herabgedrückten  Niederdeulschen  und  dem  Jütischen,  insbesondere
  für  die  nördlichen  Distrikte  der  eigentlich  amtliche  Kampf  zwischen
der  hochdeutschen  und  der  dänischen  Literatursprache,  der  nach  langem,
wechselvollem  Ringen  auch  hier  schließlich  zum  völligen  Siege  der  ersteren
führt.  Es  kann  keine  Frage  sein,  daß  die  Einführung  des  Hochdeutschen
  für  die  weitere  Germanisierung,  iusbesondere  des  platten
Landes,  die  das  Niederdeutsche  bereits  mit  immer  steigendem  Erfolge
unternommen  hatte,  weit  mehr  hindernd  als  fördernd  gewesen  ist;  auch
heute  noch,  unter  der  Gunst  der  politischen  Verhältnisse,  kann  diese  auf
dem  platten  Lande  endgültig  und  auf  die  Dauer  unr  mit  Hilfe  der
Volksmundart  sichergestellt  werden.  Um  so  mehr  war  die  hohe  nationale
  Bedentung  der  niederdentschen  Sprache  zu  betonen,  die  als  die
alte,  eigentliche  Trägerin  des  deutschen  Volkstums  im  Herzogtum  in
den  steigenden  nationalen  Kämpfen,  besonders  in  dem  zweisprachigen
Angeln,  durch  die  dänischen  Sprachreskripte  v.  J.  1851  in  hohem  Grade
gestärkt,  in  ganz  eigenartiger  Weise  die  überraschende  völlige  Germanisierung
  der  Bevölkerung  vollzog  und  auch  nach  1864  neben  der
herrschenden  hochdentschen  Amtssprache  auf  dem  platten  Lande  zmmächst
an  den  Sprachgrenzen  die  gleiche  Aufgabe,  wenn  auch  langsamer,  still
und  geräuschlos  zu  lösen  übernommen  hat.

So  bietet  das  Herzogtum  Schleswig  in  den  einzelnen  Stufen
seiner  allmählichen  und  noch  stets  fortschreitenden  Germanisierung,  mit
seinem  merkwürdigen  zweimaligen  Sprachwechsel,  ein  ganz  eigenartiges,
bezeichnendes  Bild  einer  nationalen  Entwickelung  einer  Landschaft,  wie
kanm  ein  anderes  Grenzland  des  Deutschen  Reiches.  Den  eigentümlichen
Gang,  den  wechselnden  Verlauf,  die  Ursachen  von  Rückschritten  und
Fortschritten  habe  ich  auf  Grund  eines  reichen  urkundlichen  Materials
ohne  Vorurteil  darzustellen  mich  bestrebt;  wer  in  dem  Streite  der