A.  Die  Jüten  und  die  Sachsen  in  der  Landschast  zwischen
Schlei  und  Eider  und  in  der  Arensharde.

Der  Abzug  der  ingwäonischen  Sachsen  und  Angeln  im  Verein  mit
den  Warnen  seit  dem  5.  und  6.  Jahrhundert  hatte  für  die  Bildung
neuer  Völkerverhältnisse  auf  der  cimbrischen  Halbinsel  Raum  geschaffen.
Mochten  auch  Reste  der  alten  Bewohner  zurückgeblieben  sein,  wie  dies
für  einige  Gebiete  des  Herzogtums  Holstein  sowie  für  die  Inseln  Sild,
Föhr  und  Amrum  wahrscheinlich  ist  1),,  auf  dem  größten  Teile  des  Festlandgebietes
  des  Herzogtums  Schleswig  konnte  im  Laufe  der  folgenden  Jahrhunderte
  nach  und  nach  ein  von  Norden  her  einwanderndes,  benachbartes
Volk  seine  bleibende  Wohnstätte  aufschlagen.  Während  früher  von  den
schonischen  und  Inseldänen  über  Jüten,  Angeln,  Sachsen,  Chauken  bis  zu
den  Friesen  in  Westfriesland  sprachlich  ein  allmählicher  Übergang  stattgefunden
  hatte,  der  den  Grad  ihrer  Verwandtschaft  je  nach  der  Nähe
oder  Ferne  ihrer  geographischen  Lage  bezeichnete,  mußte  jetzt  durch  das
Ausscheiden  der  mittleren  Gruppen  ein  weit  stärkerer  Gegensatz  zwischen
den  stammverwandten  Völkern  eintreten,  sobald  Friesen  an  der  Westküste,
Jüten  fast  auf  dem  ganzen  Festlande  ungefähr  gleichzeitig  festen  Fuß
faßten  und  holsteinische  Sachsen  in  späteren  Zeiten  über  die  Eider

1)  Die  jütischen  (dänischen)  Elemente  in  der  Sprache  dieser  Inselbewohner
in  die  Urzeit  zu  verlegen  und  sie  aus  einer  Vermischung  einwandernder
Friesen  mit  einer  urfprünglichen  jütischen  (dänischen)  Bevölkerung  zu  erklären,
liegt  kein  Grund  vor.  Diese  sprachlichen  Bestandteile  sind  vielmehr  erst  ganz
jungen  Ursprungs  und  stammen  aus  der  starken  Einwanderung  jütischer  und
Nordschleswiger  Elemente  im  Laufe  des  17.  und  18.  Jahrhunderts.  Über  diese  durch
besondere  Verhältnisse  hervorgerufene  Völkermischung  vergleiche  Teil  II.  268  u.
269  Anm.  Die  dort  gegebenen  Nachweise  ließen  sich  durch  weitere  urkundliche
Nachrichten  leicht  vermehren.

Sach,  Das  Herzegtum  Schleswig.  III.  1