2  A.  Die  Jilten  und  die  Sachsen  in  der  Landichaft

weiter  nach  Norden  vordrangen.  Da  im  ganzen  Herzogtum  nicht  die
geringste  Spur  einer  dänischen  Einwanderung  zu  erkennen  ist!)  und
die  kleineren  Ansiedelungen  hochdeutscher  Herkunft  aus  neuerer  Zeit
ohne  besondere  Einwirlung  bleiben  mußten,  so  bildet  der  Gegensatz  dieser
drei  Stämme,  Jüten,  Friesen  und  Sachsen,  und  die  Ausgleichung  ihres
Volkstums  den  wesentlichen  Teil  der  nationalen  Entwickelung  des  Herzogtums
  bis  auf  den  heutigen  Tag.

Der  Gegensatz  dieser  drei  Völkerstämme  liegt  nach  unseren  früheren
Ausführungen  auch  in  den  alten  Benennungen  ihrer  Sitze  ausgeprägt:.)
Utland,  d.  h.  die  Marschen  und  Inseln  im  Westen,  ist  der  Wohnsitz
der  Friesen,  Südjütland,  d.  h.  das  ganze  Festland  mit  Alsen  bis  an
die  Schlei  und  darüber  hinaus,  haben  die  Jüten  inne;  in  dem  Gebiete
zwischen  Schlei  und  Eider,  insbesondere  dem  dänischen  Wohlde  sitzen
Sachsen:  diese  Gebiete  werden,  als  sie  staatsrechtlich  völlig  zusammengewachsen
  waren,  mit  dem  Namen  Herzogtum  Schleswig  bezeichnet.

Seit  dem  8.  Jahrhundert  haben  die  Jüten  dem  nach  ihnen  benannten
  Teil  des  Herzogtums  ihr  Volkstum  eingeprägt;  sie  haben  als

1)  Abteilung  I.  11  f.

2)  Da  hierüber  immer  noch  salsche  Anschauungen  herrschen,  so  will  ich
hier  noch  einmal  kurz  das  gesicherte  Ergebnis  der  Forschung  darlegen.  Die
Namen  Süderjütland  und  Herzogtum  Schleswig  decken  sich  nicht.  In  dem
Prozeß  Erichs  von  Pommern  um  das  Herzogtum  (1424  fs.,  Langeb.  VII.  266  ff.;
Seidelin,  Diplomatarium  Flensburg  I.  260  ff.)  wird  wiederholt  bezeugt,  daß
das  Herzogtum  Schleswig  aus  vier  Teilen  bestehe,  nämlich  aus  Südjütland,
Alsen,  Friesland  und  dem  Dänischen  Wohld.  Im  18.  und  im  Aufang  des  19.
Jahrhunderts  haben  die  Gelehrten  dies  Verhältnis  auch  noch  ziemlich  genan  gekannt;
  so  sagt  Bolten  Stapelholm  19:  „Das  jetzige  Herzogum  Schleswig  besteht
ursprünglich  aus  dreyen  Ländern,  aus  dem  größten  Teile  vom  alten  Süd-Jütlande,
  aus  dem  alten  Nord-Frieslande  und  aus  einem  Teile  vom  alten  Nord-Albingien.“
  Auf  dieser  Kennmis  beruht  auch  das  Schreiben  des  Königl.  Appellationsgerichts
  in  Flensburg  v.  29.  Oktober  1853,  worin  der  Gebrauch  des
Wortes  Sönderiylland  für  Herzogtum  Schleswig  in  öffentlichen  Aktenstücken  verboten
  wird  (Abteil.  1  30).  Selbst  der  dänische  Reichsarchivar  Jörgensen  hat  (Bidrag
til  Nordens  RHistorie  i  Middelalderen  91)  das  Verhältnis  der  beiden  Benennungen
  Süderjütland  und  Herzogtum  Schleswig  längst  ganz  richtig  dargelegt,
ohne  doch  seine  Landslente  und  alle  „Südjüten“  bekehren  zu  können.  Auch
Baggesen:  Der  dänische  Staat  1845  kennt  das  Verhältnis,  wie  II.  174  u.  175
zu  lesen  steht;  selbst  noch  in  der  dänischen  Ansgabe  v.  J.  1861  S.  161  wird  dies
richtig  wiederholt.