zwischen  Schlei  und  Elder  und  in  der  Arensharde.  3

ein  eigner,  sprachlich  besonderer,  von  den  Dänen  verschiedener,  wenn
auch  schon  früh  politisch  nicht  mehr  selbständiger  Stamm  von  Nordwesten
  her  ihre  Harden  nach  Osten  in  die  Waldlandschaft,  nach  Süden
über  den  Heiderücken  wahrscheinlich  erst  nach  langdauernder,  allmählicher
  Ansiedelung  vorgeschoben.  Als  sich  auf  dem  neugerodeten  Boden
im  Osten  und  auf  dem  mittleren  Heiderücken  erst  langsam  die  Harden
bildeten,  hatten  sie  schon  längst  (um  800)  an  der  Schlei  und  darüber
hinaus  festen  Fuß  gefaßt  und  die  Grenzen  durch  Erdwälle  gegen  die
Sachsen  gesichert.  Auch  wenn  Reste  der  früheren  ingwäonischen  Stämme,
die  nach  Britannien  zogen,  zurückgeblieben  sein  sollten,  so  sind  sie  doch
bald  mit  den  Neuansiedlern  zu  einem  Volke  verschmolzen,  ohne  besondere
  Merkmale  ihres  Volkstums  zu  hinterlassen.  Die  Jüten  vermochten
  im  Laufe  der  Zeit  in  Stamm,  Siedelung.  Sitte  und  Sprache,
sowie  in  Recht  und  Gesetz  den  von  ihnen  besiedelten  Gebieten  ein  eigenartiges,
  von  dänischem  wie  von  deutschem  verschiedenes  Gepräge  aufzudrücken,
  von  dem  auch  da  noch  die  Spuren  zu  erkennen  sind,  wo
es  längst  vor  dem  niedersächsischen  Wesen  zurückgewichen  und  vollständig
verdrängt  worden  ist.#

1)  liber  die  möglicherweise  noch  vorjütischen  Namen  auf  -lef  (Abt.  II.  124  ff.)
handelt  neuerdings  L.  Willer  „Deutsche  Erde“  1904  104  ff.  Er  wiederholt
darin  die  schon  von  Madsen  (Ann.  f.  Nord.  Oldkynd.  og  Iistorie  1863)  ausgesprochene
  Meinung,  daß  lek,  wie  in  den  englischen  Namen,  hlaer,  goi.
-  hlaiv  (vergl.  Ab.  II.  46)  „Hügel“  bedeute,  und  bemerkt  dazu:  dies  lasse  schließen,
daß  die  Angeln  in  ihren  Stammsitzen  an  den  flachen  Gestaden  der  Ostsee
ihre  Gehöfte  zum  Schutze  gegen  Springfluten  entweder  auf  natürlichen
  oder  künstlichen  Bodenerhebungen  sogen.  Werften,  Warfen
oder  Wurten  angelegt  und  die  in  dieser  Sitte  liegende  Namengebung  auch
nach  ihrer  Auswanderung  beibehalten  hätten.  Der  Verfasser  verwechselt  unbegreiflicherweise
  die  Ostsee  mit  der  Nordsee  und  die  Ostküste  mit  der  Westküste
unseres  Landes;  seine  Worte  schweben  völlig  in  der  Luft.  Wenn  man  die
herkömmliche  Erklärung  der  Endung  let  als  Hinterlassenschaft,  richtiger  Uberlassenschaft
  (II.  124)  nicht  annehmen  will  und  an  der  ebensognut  sprachlich  möglichen
  Deutung  Hügel  festhält,  so  müßte  man  doch  wenigstens  „Hügel“  in  dem
Sinne  von  „Grabhügel  auffassen,  wie  deun  angs.  hlaev,  hlav  in  dieser  Bedeutung
  oft  gebraucht  wird.  Diese  Benennung  kommt  aber  im  Herzogtum  für
Grabhügel  nirgends  vor  (II.  129  ff.);  auch  ist  doch  sehr  fraglich,  ob  Saxo  392:
inde  Hatberum  apud  Jutiam  oppugbatum  extionxit;  cujus  occasum  perpes
oppidi  vocabulum  indicat  (Hathersler)  noch  --lei  als  Grabhügel  gekannt  hat.
Wie  wäre  es  auch  denkbar,  daß  die  Menge  der  Namen  aus  her  in  Jütland

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