zwischen  Schlei  und  Eider  und  in  der  Arensharde.  13

erholt  und  durch  Heranziehen  von  Massen  anderer  Stammesgenossen
und  neuer  Ansiedler  gestärkt  hatten,  konnte  eine  Ausbreitung  ihres
Bolkstums  über  die  alten  Reichsgrenzen  erfolgen,  sobald  die  politischen
Verhältnisse  es  gestatteten.  Das  einzige  Gebiet  aber,  das  von  dem
Herzogtum  für  eine  eigentliche  Besiedelung,  für  die  Anlegung  deutscher
Dörfer  offen  stand,  war  die  langumstrittene,  lange  öde,  noch  wenig
oder  gar  nicht  bewohnte  Landschaft  zwischen  Schlei  und  Eider.  Hier,
wo  weite  Waldungen,  wie  im  östlichen  Holstein,  durch  Rodungen  die
Begründung  von  Ortschaften  ermöglichten,  wo  sich  von  Norden  her
eben  erst  jütische  Ansiedler  an  den  Grenzen  festzusetzen  begannen,  hier
war  es,  wo  zuerst  die  beiden  Völkerstämme  kolonisierend  aufeinandertrasen,
  um  ihre  Kräfte  miteinander  zu  messen.  Geschlossene  bäuerliche
Ansiedelungen,  in  die  ein  fremdes  Volkstum  wie  ein  Keil  sich  nicht  in
Zukunft  einschieben  konnte,  haben  hier  zuerst  auf  dem  Boden  des  Herzogtums
  den  Grund  zum  Deutschtum  gelegt  und  sich  nicht  bloß  als  national
unbedingt  widerstandsfähige  Volkskörper  erwiesen,  sondern  auch  die
Kraft  gezeigt,  weiter  nach  Norden  und  nach  Westen  ihr  Volkstum  auszubreiten.
  Eine  Darstellung  der  allmählichen  Germanisierung  des  Herzogtums
  Schleswigs  hat  daher  zunächst  die  Besiedelung  dieser  in  nationaler
ebensosehr  wie  in  staatsrechtlicher  Beziehung  so  eigenartigen  Gebiete  in
näheren  Betracht  zu  ziehen.

Die  Landschaft  zwischen  Schlei  und  Eider.

Es  ist  eine  bezeichnende  Tatsache,  daß  das  Gebiet  zwischen  Schlei
und  Eider  vielfach  noch  bis  in  das  19.  Jahrhundert  hinein  nicht  zu
dem  Herzogtum  Schleswig  sondern  zu  Holstein  gerechnet  und  als  ein
Teil  des  deutschen  Reiches  angesehen  ward,  obwohl  staatsrechtlich  die
Eider  und  Rendsburg  als  die  alte  Grenze  des  h.  römischen  Reiches
galt.  Es  hängt  diese  Anschauung  augenscheinlich  mit  Erinnerungen  zusammen,
  die  sich  an  die  Begründung  jener  deutschen  Grenzmark  unter
der  Regierung  Kaiser  Ottos  II  knüpften.  1)  Obwohl  diese  Gebiete  später
wieder  förmlich  an  Dänemark  abgetreten  waren,  mußte  ihre  Besitznahme

1)  Abt.  I.  58  ff.  Bemerkenswert  erscheint,  daß  in  einem  Indulgenzbrief
des  Papstes  Nicolaus  IV.  an  die  Klosterkirchen  in  Flensburg  und  Schleswig  vom
Jahre  1291  steht:  Slesvicensis  dioecesis  in  Holsatia  ad  Sliam  fluvium.  Seidelin,
Diplom.  Fleusb.  I.  14.