14  A.  Die  Jilten  und  Sachsen  in  der  Landschaft

durch  die  holsteinischen  Grafen  diese  Anschauung  wieder  erneuern,  weil
dadurch  die  Grenzen  Holsteins  nach  Norden  verschoben  erschienen.!)  Demgemäß
  reichte  auch  der  Landfrieden,  den  die  norddeutschen  Fürsten  und
Städte  (1338  und  1342)  miteinander  schlossen,  bis  an  das  Danevirk,
den  Grenzwall  gegen  Norden;  demgemäß  steht  auch  in  der  deutschen
Reichsmatrikel  v.  J.  1431  der  Bischof  von  Schleswig  mit  aufgeführt  2);
demgemäß  bezeichnet  im  Jahre  1484  der  Lübecker  Rat  die  Straße
von  Kiel  nach  Gettorf  als  eine  kaiserliche  3);  auch  der  kaiserliche  Nat
Sigmund  von  Herberstein  weiß  im  Jahre  1516  in  seiner  Reisebeschreibung
von  einem  „Graben  Denenwerch“  zu  erzählen,  der  „ein  Landgeschaid  zwischen
  Sunderjuchtland  und  Holnstain"  bilde.  4)  Ganz  merkwürdige  Folgen
hatten  diese  in  deutschen  Landen  geltenden  Vorstellungen  für  das  Bistum
  und  den  Bischof  von  Schleswig,  zu  dessen  Sprengel  diese  Gebiete
gehörten.  Im  Jahre  1526  forderte  das  Reichskammergericht  die  Reichsschatzung
  von  ihm  und  ließ  sogar  ein  mit  dem  kaiserlichen  Siegel  versehenes
Mandat  unter  Drohungen,  ihm  im  Falle  der  Weigerung  die  Regalien  zu
entziehen,  an  die  Tür  des  Domes  anschlagen.  Der  letzte  katholische
Bischof  des  Sprengels  Ahlefeld  suchte  sich  dagegen  zu  wehren,  erklärte
sich  aber  doch  zur  Zahlung  bereit,  wenn  das  Bistum  in  der  Registratur
des  Reichs  aufgeführt  stehe.  Im  Jahre  1549  drang  das  Reich  wieder
unter  Protest  des  Bischofs  Tileman  auf  Exekution,  und  nach  einer  Untersuchung
  der  Rechtsverhältnisse  des  Bistums  zu  Rendsburg  i.  J.  1558
erneuerte  sich  der  Streit  i.  J.  1570,  als  Türkensteuern  aufgebracht
werden  sollten;  ja  noch  1577  ward  vergeblich  der  Versuch  gemacht,
das  Bistum  in  die  Reichsmatrikel  zu  ziehen.  Wie  schwankend  über-1)

  Gewissermaßen  reichte  zeitweilig  unter  Herzog  Waldemar  aus  Abels
Stamm,  der  Jütland  einlöste  und  Törniug  und  Tondern  mit  Zubchör  vom
Herzogtum  gewann,  Holstein  bis  über  Flensburg  hinaus,  da  Schloß  Gottorp  mit
dem  dazu  gehörenden  Gebiet  in  der  Hand  der  holsteinischen  Grafen  blieb.

2)  Reg.  Dan.  script.  II.  4940.

3)  Wetzel:  Lübecker  Briefe  52.

4)  Jahrbücher  für  Landeskunde  IX.  156.  Über  „Sonderjuchtland  spricht
er  sich  dabei  eigentümlich  aus:  Juchtland  ist,  das  man  vor  Zeiten  lateinisch
Fmbricam  chersonesum  geheißen  und  ist  geteilt:  das  Teil,  so  au  das  Hertogthumb
  Schleswikh  stoßt,  wird  Sonderjuchtland  (7)  genannt.  Vorher  hat  er
richtig  erzählt,  daß  er  von  Assens  her  in  Sonderjuchtland  angelangt  und  dann
zu  Lande  gegen  Oplra  (Apenrade)  gekommen  sei.