20  Die  Jülen  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlei  und  Eider  und  in  der  Arensharde.

Sinlendi,  das  Zurücktreten  von  Fraezlaet  und  Slet  und  das  siegreiche
Beharren  von  Kampen  bis  in  unsere  Zeit,  welcher  Volksstamm  zuletzt
den  völligen  Sieg  davongetragen  hat.  Mit  dem  Volkstum  der  Jüten
verschwanden  auch  ihre  Benennungen,  und  an  deren  Stelle  traten  niederdeutsche,
  gleichbedeutende  Ausdrücke.

Üder  den  Stand  der  Besiedelung  im  Beginn  des  13.  Jahrhunderts
erfahren  wir  aus  dem  Erdbuch,  daß  der  König  in  dem  Gebiete  zwischen
Schlei  und  Eider  420  „Hufen“  als  Privatbesitz  hatte,  die  nachweisbar
in  späterer  Zeit  Krongut  wurden.  Aus  dem  Ausdruck  houae  geht  mit
aller  Deutlichkeit  hervor,  daß  damit  nur  deutsche  niedersächsische  Ansiedelungen
  gemeint  sind;  jütische  Ansiedelungen  auf  Königsgrund  scheinen
hier  nicht  vorhanden  gewesen  zu  sein.  1)  Rechnen  wir  durchschnittlich
ein  Dorf  mit  10  Hufen,  so  haben  damals  bereits  etwa  40  deutsche
Dörfer  hier  bestanden,  die  noch  heute  durch  ihre  Namen  kenntlich  sein
müssen.  Die  26⅛  Pflüge,  die  der  König  in  Schwansen  besaß,  dürfen,
wie  der  Ausdruck  aratra  beweist,  nicht  in  die  Zahl  der  Hufen  eingerechnet
  und  demgemäß  auch  nicht  als  deutsche  Gründungen  angesehen
werden.  Da  in  Dänemark  kurz  vor  1200  und  in  den  ersten  Johrzehnten
des  13.  Jahrhunderts  die  Rodungen  einen  größeren  Umfang  annahmen  ?),
auch  die  holsteinischen  Sachsen  um  die  gleiche  Zeit  in  dem  Isarnho  Wagriens
  vorzudringen  begannen,  so  wird  die  Zeit  der  Begründung  dieser
deutschen  Ansiedelungen  nördlich  von  der  Eider  in  das  12.  Jahrhundert
fallen.  Der  nähere  Zusammenhang  dieser  Kolonisation  mit  den  Zeitverhältnissen,
  wo  wahrscheinlich  zugleich  jütische  Ansiedler  Schwansen
und  einige  Gebiete  Fraezlaets  besetzten  oder  kurz  vorher  besetzt  hatten,
entzieht  sich  unserer  Kenntnis;  nur  soviel  läßt  sich  sagen,  daß  sie  allein
in  friedlichen  Zeiten,  und  damals  als  die  Könige  Waldemar  I.,  Knut
und  Waldemar  II.  im  gewissen  Sinne  auch  Lehnsherren  von  Holstein
waren,  begründet  sein  können.

1)  Nielsen,  liber  cens.  Daniae  17:  Dominus  rex  habet  inter  Slac  et
cyder  CCCC  houae  et  XX.  —  In  Swanso  XXVI  aratra  et  dim.  et  preter
hoc  multas  silvas.

2)  Lib.  cens.  Daniac  46:  hec  pertinent  ad  Kunnungslef  in  selandia:
örwith  et  oppida  inde  facta;  47:  omnia  oppida  facta  de  stenswith;  48:  Stening
  et  oppida  inde  facta;  —  omnes  insule,  que  vocantar  alminning  et  oppida
ex  eis  facta  u.  a.  o.