40  Die  Jüten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlei  und  Eider  und  in  der  Arensharde.

den  420  Hufen,  die  in  dem  Erdbuch  um  1231  als  königliche  Besitzungen
  genannt  werden,  darf  man  etwa  folgende  Ortschaften  rechnen:
Slabbenhagen,  Skildikesse,  f#  Rabendorp,  Bullike,  fKalendorp,  Knop,
Jellenbek,  Gettorp,  Warleberg,  Schinkel,  Veldem,  Sestath,  Holtze
und  JCelmerstorp,  die  zusammen  nach  einer  ungefähren  Berechnung
gegen  150  Hufen  zählten.

II.  Die  Landschaft  8wansb,  Schwansen.)

Die  Grenzen  Schwansens  gegen  Fraezlaet  sind  in  älterer  Zeit  nicht
genau  zu  bestimmen.  Da  im  Erdbuche  Tkaernaeburgh  in  Verbindung
  mit  Fraezlaet  aufgeführt  steht,  so  muß  man  annehmen,  daß  der
nordwestliche  Teil  der  späteren  Barchharde  noch  zu  dem  „freien  Gelände“
gerechnet  und  Schwansen  durch  eine  Linie  von  dem  Windebyer  Noor
an  bis  an  das  große  Noor  der  Schlei  von  ihm  geschieden  gedacht
ward;  der  sogenannte  Oster-  oder  Oldewall?)  dürfte  diese  Grenze  ziemlich
  genau  bezeichnen.  Wenn  später  einige  Ortschaften  Schwansens  wie
Gammelbui  und  Borbuy  zu  der  benachbarten  Barchharde  gerechnet  werden,
  so  erklärt  sich  dies  aus  dem  Umstande,  daß  diese  landesherrlich
geblieben  waren  und  nach  dem  Verschwinden  der  alten  Risebuharde,
die  Schwansen  umfaßte,  unter  lauter  adeligen  Besitzungen  keinen  besonderen
  Verwaltungsbezirk  mehr  bilden  konnten.

1)  Abt.  I.  134.  135.  Abt.  II.  106.  108  über  den  Namen  Anm.  1.  —
Chr.  Kock:  Schwansen.  Kiel  1898.  Demselben  Verfasser  verdanke  ich  auch  einen
Teil  der  Flurnamen.

2)  Manicus,  Annal.  for  nord.  Oldkyndighed  1839.  377—  386  stellt  die
Bedeutung  des  alten  Walles  sehr  übertrieben  dar.  In  der  an  Grabhügeln  noch
vor  50  Jahren  so  reichen  Gegend  sind,  wie  schon  Abt.  II.  107  bemerkt,  einzelne  Riesenbeiten
  als  Reste  von  Wällen  angesehen.  Insbesondere  wird  auf  der  Karte  von
Manicus  bei  Kochendorf  ein  Stück  Wall  angegeben,  das  er,  Branche“  des  Osterwalles
  nennt.  Schon  der  erste  Angenschein  lehrte  i.  J.  1859,  daß  es  nie  ein
Wall  gewesen  ist,  sondern  ein  Steingrab,  von  dem  die  Steine  hinweggeschafft
waren.  Die  beiden  Grabkammern  waren  damals  noch  deutlich  zu  erkennen.
Vergl.  Handelmann,  Zeitschrift  X.  3  ff.  XIII.  3ff.  Auch  der  Umstand  zeugt
nicht  von  hohem  Alter  der  Wallanlage,  daß  sie  nicht  die  Benennung  virky
(Wall)  trägt,  wie  dies  bei  Danaewircky.  Cowircky  und  den  schleswigschen  Besestigungen
  Frisaewircky  der  Fall  ist.