Die  natlonale  Entwickelung  Schwansens.  87

niederdeutschen  Wesen  völlig  verdrängt  ward  und  die  jütische  Mundart
vor  der  Sprache  der  Sachsen  gänzlich  verstummte.

Während  in  dem  benachbarten  Angeln  und  in  der  Arensharde,
wie  in  Lürschau,  Schuby,  Husby  u.  a.,  die  ältere  Agrarverfassung
im  17.  Jahrhundert  und  später  noch  in  voller  Kraft  bestand,  treten
uns  in  Schwansen  urkundlich  nur  geringe  Spuren  mehr  davon,  und
zwar  aus  weit  älterer  Zeit,  entgegen.  Die  allgemeine  Norm  in  den
jütischen  Harden,  daß  der  Ansatz  nach  Marken  Goldes  gleichmäßig  für
alle  Ländereien  und  Nutzungsarten  galt,  ist  hier  nach  und  nach  zurückgetreten.
  Je  nachdem  einer  auf  einer  Feldmark  mehr  oder  weniger
Marken  Goldes  an  Ländereien  besaß,  mit  der  Unterabteilung  in  Marken
Silber,  von  denen  man  8  auf  eine  Mark  Goldes  rechnete,  war  er  auch
berechtigt  an  der  Nutzung  der  Gemeinheiten  teilzunehmen.  Wir  hören
1268,  wo  der  Bischof  Boudo  seine  Besitzungen  in  Gottorp  gegen  einige
Güter  in  Schwansen  wie  Brokeslot,  Brothersbü  und  Hoxaenmark  eintauscht!),
  von  einer  Schätzung  nach  Mark  Goldes;  1352  erscheinen
2½  Mark  Goldes  in  Holtoft:);  in  Katismark  wird  diese  Rechnung
noch  in  späteren  Registern  fortgeführt  u.  a.  Auch  Ortig  oder  Ortuch,
das  Getreidemaß  der  alten  Zeit,  das  später  erst  durch  Heitscheffel
und  Tonne  verdrängt  ward,  lernen  wir  noch  mehrfach  kennen,  wie  in
Katismark  u.  a.  Nach  dem  gewöhnlichen  Aussaatverhältnis,  das  in
Wirklichkeit  nach  der  Bodenbeschaffenheit  nicht  überall  zutraf,  war
1  Ortig  —  10  Schipp  Roggen  =  12  Schipp  Gerste  —  20  Schipp  Hafer.
Von  den  rätselhaften,  in  Schwansen  gebräuchlichen  Landmaßen  Nidning
und  Tmding,  wenn  die  Worte  nicht  etwa  aus  Nidhing  entstellt  sind,
ist  schon  oben  die  Rede  gewesen.  Von  größerer  Bedeutung  ist  die
alte  Boolverfassung,  die  ehemals  auch  in  Schwansen  Geltung  gehabt
hat.  Jedes  Mitglied  einer  Dorfgenossenschaft  hatte  danach  ursprünlich
eine  gleich  große  Wirtschaftsstelle  mit  Gartenland,  Hauskoppel  (tost)
und  einen  gleichen  Anteil  an  den  Ackern,  Wiesen,  Weiden,  Holzungen
u.  a.  Jeder  hatte  gleichen  Viehstand  und  konnte  gleichviel  Vieh  jeder
Gattung  auf  die  gemeinschaftlichen  Weiden  schicken.  Das  Ackerland  zunächst,
  dann  oft  auch  die  Wiesen  fixierten  sich  zum  bool,  zu  dem  die

1)  Hasse  II.  384.
2)  Langeb.  VI.  579.