Die  natlonale  Entwickelung  Schwansens.  89

Bezirken  Angelns,  wie  in  den  Gütern  Gelting,  Düttebüll,  Oehe,  gewöhnlich
  Gaasten,  Gaarsen,  Gardsen  genannt,  in  Zusammenhang),
die,  wie  die  Wurtsassen,  eine  Mittelstellung  zwischen  Hufnern  und
Kätnern  inne  hatten.  Wie  in  Stenderup  das  eine  Ende  des  Dorfes
Gaaste-Ende  genannt  ward,  weil  daselbst  drei  solche  Stellen  waren,  so
beweisen  Benennungen  wie  Gast  im  Kirchspiel  Waabs,  Gasthuk  in
Hemmelmark,  Grootgast  und  Gaastholt  in  Cohovede,  daß  auch  in
Schwansen  ursprünglich  diese  Gaardseto  heimisch  waren,  ehe  sie  von  den
niederdeutschen  Wurtsassen  abgelöst  wurden,  die  in  Eschelsmark  noch  sehr
spät,  z.  B.  im  Jahre  1839,  erwähnt  werden.  Der  Bonde,  der  freie  Bauer
und  freier  Besitzer  seines  bool,  bildete  den  eigentlichen  Stamm  der
Bevölkerung  auch  ursprünglich  in  Schwansen.  Wo  das  Domkapitel
in  Schleswig  die  boole  oder  auch  ganze  Dörser  erwarb,  wurden
die  Bonden  sogenannte  Erbfästen,  die  ihre  Stellen  verkaufen  oder
auch  verpfänden  konnten;  ob  sie  diese  ohne  Einwilligung  des  Domkapitels
  unter  die  Erben  teilen  oder  die  Ländereien  einzeln  veräußern
durften,  läßt  sich  nicht  genau  feststellen.  Indes  zeugt  das  Auftauchen
von  deutschen  coteners  (Kätner)  im  Jahre  1462  in  Wapenisse  einerseits
  von  einer  sehr  früheren  deutschen  Bevölkerung  daselbst,  anderseits
zeigt  es,  daß  auch  in  den  bischöflichen  Besitzungen  neue  Tofte  mit  Koppeln
selbst  auf  dem  Boden  der  Gemeinheiten  entstehen  konnten,  wenn  die
Bauerschaft  dort  Kätnern  die  Ansiedelung  gestattete.  Sie  hatten  keine
Nutzungsrechte  an  diesen;  die  Zulassung  des  Viehes  zu  den  Gemeinheiten
  und  die  Bedingungen  dafür  hingen  von  der  Barerschaft  ab.
Wenn  es  auch  später  Eigentumskätner  gab  durch  Erwerb  von  Ländereien
  einer  Hufe  ohne  Anteil  an  den  Berechtigungen,  so  waren  die
meisten  Kätner  doch  Hintersassen  der  einzelnen  Bauern  und  mit  den
ihnen  etwa  überlassenen  Ländereien  in  dem  Feldansatze  derselben  enthalten.


1)  Jensen  N.  St.  mag.  IX.  298  f.  —  In  der  Urkunde  v.  12.  Nov.  1386
(Regist.  cap.  51)  kommt  auch  in  Brodersby  ein  garsed  vor;  es  wird  dabei
Westph.  VI.  1729  herangezogen,  wo  es  heißt:  gardsedtoft,  fundus,  quem
aliquis  ex  familia  colit.  Dies  hängt  mit  der  nach  dem  jütischen  Lov  gestatteten
  freien  Teilbarkeit  der  boole  unter  die  Erben  zusammen.  Bei  den
späteren  Wurtsassen  waren  allmählich  andere  Verhälmisse  maßgebend  geworden.
Garcaetegiald  kommt  übrigens  schon  1231  in  dem  Waldemarischen  Erdbuch  bei
Warniß  als  besondere  Abgabe  vor.  Steenstrup:  Studier  86.  87.