90  Tie  Jilten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlel  und  Eider  und  in  der  Arensharde.

Anders  gestalteten  sich  die  agrarischen  Verhältnisse,  als  der  holsteinische
  Adel  in  diesen  Gebieten  festen  Fuß  faßte.  An  die  Stelle
der  Boolverfassung  trat  allmählich  die  holsteinische  Hufenverfassung,  die
im  Dänischen  Wohld  und  in  Fräzlät  bei  den  deutschen  Ansiedelungen
nach  dem  Waldemarischen  Erdbuch  von  vornherein  in  Geltung  stand.
An  die  Stelle  des  bool  trat  die  Hufe  und  an  die  Stelle  der  toft  die
wurt,  und  dies  scheint  im  15.  Jahrhundert  überall  in  den  adeligen
Besitzungen  durchgeführt  zu  sein.  1452  werden  schon  statt  bool  3  howelandes
  und  statt  toste  3  wurcken  in  Borby  genanut;  um  dieselbe  Zeit
erscheint  in  Pommerby  eine  howe.  Gegen  Ende  des  15.  Jahrhunderts
und  insbesondere  1509  und  1523  kennt  das  Domkapitel  in  allen  Kirchspielen
  Schwansens  nur  Hufen,  keine  Boole  mehr.1)  Eigentümlich  ist
es  nun,  wie  die  adeligen  Grundherren  verfuhren,  wenn  sie  in  Besitz
ganzer  Dörfer  gelangt  waren.  Alsdann  haben  sie  vielfach  die  holsteinische
  Ordnung,  woran  sie  gewöhnt  waren,  durchzuführen  gesucht,  um
vor  allem  die  immer  weiter  um  sich  greifenden  Teilungen  zu  hindern.
Zu  dem  Zwecke  wurde  die  ganze  Feldmark  mehrfach  neu  aufgeteilt
und  vollständig  gleich  große  Hufen  gebildet,  wie  dieses  in  Holstein  noch
herkömmlich  war.  Es  läßt  sich  daher  wohl  mit  Recht  behaupten,  daß
in  den  adeligen  Dörfern  Schwansens  die  Besitzungen  der  Lansten  im
16.  und  17.  Jahrhundert,  ehe  das  Legen  der  Hufen  überhandnahm,
weit  weniger  zersplitert  waren,  als  im  13.  und  14.  unter  der  Herrschaft
  des  jütischen  Lovs.

Mit  dieser  völligen  Umgestaltung  der  alten  agrarischen  Ordnungen
hängt  es  zusammen,  daß  die  jütischen  Bestandteile  in  den  Flurnamen
bei  weitem  geringer  an  Zahl  sind  als  in  den  Dorf=  und  Gutsnamen,
eine  Erscheinung,  die  in  gleicher  Weise  in  den  Feldmarken  der  früher  wendischen
  Dörfer  Ostholsteins  deutlich  hervortritt.  Dem  zahlreichen  niederdeutschen
  kamp,  dem  Man-hagen,  Moorhagen,  koppel  u.  a.  hat  das
Jütische  nur  allgemeine  Ausdrücke,  wie  -mas,  -schau,  -dam,  -kjier  u.  a.
hier  und  da  gegenüberzustellen.  Man  erkennt  daraus,  daß  bei  der
Durchführung  der  neuen  Agrarverfassung  das  Jütische  schon  seinen  Einfluß
  nicht  mehr  geltend  machen  konnte;  die  Niederdeutschen  übertrugen
eben  die  altgewohnten  Namen  auf  die  neugeordneten  Feldmarken.

1)  Seidelin  II.  162.