Die  nationale  Ennvickelung  Schwansens.  91

Noch  lange  behaupteten  die  Bonden  neben  Festebauern  und  Lansten
der  Kirche  und  des  Adels  ihre  althergebrachten  Freiheiten.  Aus  ihrem
Bestande  ist  auch  allein  die  Errichtung  der  Riesebyharde  zu  erklären,
die,  im  Jahre  1352  zuerst  erwähnt,  wohl  noch  in  das  13.  Jahrhundert
zurückreicht.  Auf  dem  Ting  der  Harde  erscheinen  im  Jahre  1374
unter  den  Naevningen  neben  5  Knappen  die  Bonden:  Nicholaus  Oessen,
Johannes  Kalsen,  Jesse  Stade,  Claws  Goderman,  Marquard  Harseo,
Rusthe  Hennek,  Jesse  Wogkhensen  ),  4  jütischen  Stammes  neben
3  Niederdeutschen;  1424  beschweren  sich  die  Herzöge  über  Brandschatzung
  ihrer  Bonden  in  Schwansen?);  1428  werden  die  BVonden
Gerndt  Ketelberch  und  Clawes  genannt;  1431  wird  Eckernförde  und
die  Mühle  zu  Borby  mit  den  Bonden  in  Schwansen  verpfändet;  1470
verpfändet  König  Christlan  I  unse  dingh  Risebu  mit  allen  bunden  und
lansten  an  Clawes  van  Ahlefeld  2),  die  König  Johann  1483  wieder
zu  Gottorp  zu  nehmen  befiehlt,  ohne  daß  doch  die  Auslösung,  wenigstens
  bis  1490  geschah“);  1495  treten  in  einer  Riesebyer  Dingswinde
8  vrame  herdesbunden  auf  mit  Namen  Peter  Buknecht,  Clawes
Bußen,  Hinrich  Arndt,  Jurgen  Both,  Reymer  Vulschegge,  Merten
Erick,  Detlef  Brun  und  Hans  Romnige  5),  mit  zwei  Ausnahmen  lauter
Niederdeutsche.  Wie  der  freie  Bauerstand  aber  schon  dem  Aussterben
entgegenging,  ersieht  man  aus  der  Urkunde  v.  J.  1509,  worin  Herzog
  Friedrich  seine  Einkünfte  aus  Schwansen  an  Gosche  von  Ahlefeld
auf  Lebenszeit  überträgt");  es  sind  5  zu  Pommerby,  5  zu  Patermeß,
1  zu  Borbu,  4  zu  Siscbu,  3  zu  Simmerde,  2  zu  Risebu,  1  zu
Kopperbu,  2  zu  Gozebu,  2  zu  Karleberg,  1  zu  Gatzmark  und  1  zu
Norbu,  im  ganzen  27  an  der  Zahl;  1519  hören  wir  noch  von  einem
Hardesvogt,  der  vor  dem  Koseler  Kirchhof  bei  einer  Gerichtsverhandlung
  fungierte,  als  das  Kapitel  ihren  lachhäft  (lavhaerd  im  jütischen
Lov)  auf  alle  ihre  Güter  in  Schwansen  tat?);  1521  ist  noch  in  einer

1)  Repertorien  z.  Schl.-H.  Urkundens  lungen  Zeitschrift  VI.  115.

2)  Seidelin  I.  324:  item  heft  her  Otte  van  deme  Knope  unsen  bonden
bischattet  uth  Swantze  bynnen  vrewes.

3)  Reg.  Christ.  I.  S.  190.

4)  Reg.  Christ.  I.  267.

5)  Stemann  III.  119.

6)  Stemann  III.  145.

7)  Jensen:  Kirchl.  Statistik  1372.