6.  Das  Archspiel  Haddeboth.  129

Schwansener  Anteil  sich  das  Westjütische  neben  dem  Niederdeutschen  in
einzelnen  Dörfern  noch  weit  länger  behauptete.  Unter  den  Personennamen
  tritt  kein  jütisches  Element  mehr  hervor,  aber  die  niederdeutschen
Namen  sind  ganz  andere  als  in  dem  nördlichen  Anteil;  wenn  auch  hier
zuerst  die  Familien  Banneke  ober  Beneke,  Wrage,  Troye  vorkommen,
so  entsprechen  doch  die  sonstigen  Namen  denen  in  den  übrigen  Kirchspielen
  des  „freien  Geländes“.  Es  scheint  danach  die  bezeichnende
Tatsache,  die  auch  für  andere  Kolonialgebiete  Deutschlands  gilt,  hier
ihre  Bestätigung  zu  erhalten,  daß  die  germanisierende  Kraft  des  niederdeutschen
  Volkstums  sich  in  weit  höherem  Maße  in  den  freien,  landesherrlichen
  Gebieten  geltend  gemacht  hat.  als  in  den  unfreien,  an  die
Scholle  gebundenen  Bauerschaften  der  adeligen  Grundherren  in  Schwansen.

6.  Das  Kirchspiel  Haddeboth.

Das  Kirchspiel  umfaßt,  als  an  der  Nordgrenze  des  ganzen  Gebietes
  gelegen,  außer  einem  Teil  der  Arensharde  auch  südlich  des
Kograbens  einen  Landstrich  sowie  im  Osten  jenseits  des  Selker=  und
des  Haddebyer  Noors  eine  Reihe  von  Ortschaften,  die  dem  St.  Johanniskloster
  in  Schleswig  seit  alters  zugewiesen  waren.  Wenn  die
letzteren  nun  auch  später,  wie  z.  B.  1554,  in  den  Gottorper  Amtsregistern
  als  „der  Priörin  Lansten“  noch  unter  Arensharde  aufgeführt
werden,  so  ist  doch  weit  wahrscheinlicher,  daß  das  zusammenhängende
Klostergebiet  ebenso  wie  Holmisleen,  woran  es  im  Osten  grenzt,  aus
Fraezlaet  ausgesondert  war  1),  als  König  Abel  1251  dem  Kloster  Freiheit
seiner  Meier  und  Lansten  (villicos  et  colonos)  von  allen  landesherrlichen
Leistungen  mit  Ausnahme  von  Burgwerk  und  Landwehr  sowie  eignes
Gericht  verlieh.  Da  diese  verschiedenartigen  Gebiete  im  wesentlichen,
wie  wir  sehen  werden,  die  gleiche  nationale  Entwicklung  gehabt  haben,
so  wollen  wir  hier  auch  den  zur  Arensharde  gehörenden  Anteil  mit
in  unsere  Betrachtung  ziehen.

1)  Dem  widerspricht  nicht  die  Urkundc  v.  J.  1427  (Seidelin  I.  380),  die
unter  Arensharde  die  Orte  Selke,  Bustorpe,  Denewerd,  Eggersee  (verschrieben
für  Esperem),  Ghudebu,  Vleckebu  aufzählt,  wenn  man  annimmt,  daß  das
später  klösterliche  Esperem  sowie  Vleckebu,  das  sonst  zu  Holmisleen  gerechnet
ward,  damals  als  allein  landesherrlich  in  den  östlichen  Gebieten  zu  der  Arensharde
  gezogen  waren.  Siehe  oben  S.  16.

Sach,  Das  Herzogtum  Schlezwig.  III.  9