1.  Das  Kirchspiel  Stapel.  145

ursprüngliche  Benennung  für  das  ganze  Kirchspiel  :!),  obwohl  bereits
1446  Suderstapel  und  Nortstapel  auftreten,  1470  dat  Suderstapel
genannt  wird.  Da  die  Gerichtssäule  hier  stand,  die  der  ganzen  Landschaft
  den  Namen  gab,  dürfen  wir  in  dieser  Gemeinde  wohl  die  älteste
Ansiedelung  suchen.  Den  niederdeutschen  Namen  des  Kirchspiels  entsprechen
  auch  die  alten  Flurnamen,  insbesondere  der  Staven  und  Freibondenländereien,
  in  denen  sich  die  ganz  eigentümliche  Agrarverfassung  der
ganzen  Landschaft  widerspiegelt.  Wir  heben  davon  die  bezeichnendsten
hervor,  soweit  sie  von  den  in  den  oben  behandelten  Gebieten  gebräuchlichen
  stark  abweichen  oder  sonst  für  unsere  Untersuchung  von  Bedeutung
  sind,  und  fassen  dabei  die  beiden  Stapel  zusammen.2)

1.  Suderstapel  und  Northstapel  1446.  Vergl.  Popenstapel#
bei  Wentork  1290,  Stapelfeld,  Dorf  bei  Rahlsted,  Stapel  in  Lauenburg
  und  Lüneburg;  Stapel,  Hof  in  Ulderup,  und  Staffel  (Stapel),
Haus  in  Sörup,  auf  schleswigschem  Boden,  kann  wohl  nur  „Grenzsäule“
  bedeuten.  In  Süderstapel  tritt  bereits  1463  ein  eigenartiger,
für  friesisch  mehrfach  angesehener  Wiesenname  Betzeem  auf,  der  sich
1509  in  Betzeholm,  1512  mit  Betzem,  1577  mit  Bethichemme  als
Vorland  in  der  Marsch,  dann  1609  als  Marschwiese  Bozhaven  (0),
in  Weide  up  Bozblocke  1609,  Bethjeblock  und  Betzbloch  1777,
Betzehemmeracker  1803  wiederholt  und  noch  heute  im  Gebrauch
ist.  Durch-hem  als  eine  abgesonderte  Fenne  nach  friesischer  und  auch
holsteinischer  Weise  bezeichnet,  kann  bez  oder  boz  nur  die  Einhegung
oder  Einfriedigung,  hier  Einschließung  durch  einen  Sommerdeich  anzeigen,
  wenn  man  die  zahlreichen  holsteinischen  gleichen  Benennungens)

1)  Z.  B.  Westphal.  IV.  3125;  im  Jahre  1463.  Cord  Timmermann
kerckherr  to  Stapel;  1470  Karspel  Stapel.  Sceidelin  II.  166,  der  das  Register
vom  Jahre  1523  in  besserem  Text  als  Westphalen  bietet.

2)  Unter  anderem  habe  ich  eingesehen  „Verzeichniß  der  zu  dem  Dorfe
Süderstapel  gehörigen  sämmtlichen  Staven  und  Freybonden  Ländereyen“  v.  J.
1803.  Königl.  Staatsarch.  Acta  C.  XV.  I.  N.  10;  desgleichen  die  Akten  über
Drage  und  Seeth.

3)  Jellinghaus  225.  Aus  dem  Privilegium  der  Stadt  Kiel  vom  Jahre  1242,
das  Ulrich  Petersen  sicher  nicht  gefälscht,  sondern  ebenso  wie  das  nachweislich
noch  um  1640  im  Original  vorhandene  Privilegium  Schleswigs  v.  J.  1155  nach
einer  unleserlichen  Handschrift  in  seiner  Weise  zu  emendieren  gesucht  hat,  freilich
oft  recht  unglücklich,  fehlt  in  dem  Verzeichnis:  totum  stagnum  Kyl.  usque  Boz.

Sach,  Das  Herzogtum  Schleswig.  III.  10