154  Die  Jüten  und  die  Sachsen  in  der  Laudschaft  zwischen  Schlei  und  Eider  und  in  der  Arensharde.

marsch  (1463)  nicht  recht  verständlich  1),  die  Hölzung  Siekede  (1513)
oder  Siekte  (1777)  scheint  einen  an  sumpfiger  Niederung  belegenen
Wald?)  zu  bezeichnen,  worin  „mines  hern  karf“  (1777),  d.  h.  Stück,
Anteil;  Schierloh  deutet  ebenso  den  alten  Waldstand  an;  das  Nordredder
  ward  1666  abgeschlagen,  Wichel  Pul  wird  1513  genannt;  in
dem  Bergenhusener  Gehölz  liegen  die  Grabhügel  Hülsbarge,  und  unter
den  Freibondenländereien  treten  1690  Brede  Hüllsee  und  Hôöllenhorst
auf,  die  wir  bereits  kennen.  Ein  Wieslenland  Wittenhagn  (1651),
Wittenhagen  (1777),  ein  niedriges  sumpfiges  Gebiet,  das  eingedeicht
ward,  sowie  Kedholm  im  östlichen  Teil  des  Kirchspiels  kehren  auch
sonst  auf  niederdeutschem  Gebiete  wieder.  Friesische  Bestandteile  sind
in  diesen,  wie  in  zahlreichen  anderen  Flurnamen  der  Ortschaft,  nicht
zu  erkennen.

2.  Wold  1463;  de  Wolt  1470,  j.  Dorsschaft  Wohlde,  wie  der
Name  besagt,  ein  ursprüngliches  Walddorf,  das  auch  in  seinen  Flurnamen
nur  von  niederdeutscher  Überlieferung  zeugt.  Mohrschlipp  (1777)  insbesondere
  bezeichnet  nach  mittelniederd.  slippe  (Zipfel)  einen  Streifen
Landes.

3.  FByyngh  1463,  wolt  mit  der  Bywginge  1470;  1463  durch
Wasserfluten  zum  Teil  verwüstet  und  verlassen  genannt,  zwischen  Wohlde
und  Hollingsted  gelegen;  ein  Teil,  das  heutige,  zu  Hollingsted  gehörende
Bunge  war  herzoglich,  der  andere,  dessen  frühere  Lage  in  der  Treeneniederung
  noch  durch  den  Flurnamen  Westerbünge  bezeichnet  wird,  gehörte
  dem  Bischof,  Über  den  Namen  siehe  Holzbunge  S.  110.  Im  Jahre
1463  werden  genannt  Brede  Wische,  de  Mansmade  (made,  mede,  bie
zu  mähende  Wiese,  auch  in  den  holsteinischen  Marschen  gebräuchlich),
Smalenwisch,  Felder  in  Meseken  Werue  (werf,  warf,  Werft),  Overlant,
  Euer  Borslant.  Die  kleine  Ortschaft  Westerbünge  in  der  Treeneniederung
  ist  die  Fortsetzung  des  herzoglichen  Anteils.

1)  Reg.  cens.  166:  Similiter  circa  Treyam  habent  prata  in  Tzusk.  Es
scheint  danach  ein  größeres  Marschgebiet  zu  bezeichnen  und  eine  allgemeine
Benennung  zu  sein.

2)  Siekede  entweder  Sikvede  oder  Sikhede;  die  Bedeutung  ist  wesentlich
dieselbe,  denn  auch  der  Begriff  hede  verleugnet  den  Waldstand  nicht,  wie  noch
heute  die  Scharbeunzer  Heide  an  der  Neustädter  Bucht,  ein  Jahrhunderte  alter
Wald,  beweist.