164  Die  Jüten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlei  und  Eider  und  in  der  Arensharde.

vidne,  Dingzeugnis)  aus.  1)  All  dieses  hat  tiefere  Spuren  in  Stapelholm
  zurückgelassen  als  in  Schwansen,  wo  doch  die  nationalen  Verhältnisse
  für  eine  späte  Nachwirkung  des  jütischen  Lovs  weit  günstiger
lagen.  Daher  stammt  auch  ein  vereinzeltes  stuve,  d.  h.  stuvejordh,
Stufland,  bestimmte  Landstücke,  die  von  einem  Besitz  veräußert  werden
konnten2),  ja  mitten  in  die  alte  Hufenverfassung  wird  zuweilen  ein
fremdartiges  bool  hineingetragen,  das  sonst  überall  als  ein  Zeichen
ursprünglich  jütischer  Agrarverfassung  angesehen  werden  muß.  Weitere
etwaige  jütische  Spuren  sind  in  Stapelholm  nicht  zu  erkennen,  selbst
nicht  in  den  Namen  der  Bewohner,  die  sich  auch  von  ihren  östlichen
und  westlichen  Nachbarn,  Sachsen  und  Friesen,  durch  besondere  Eigentümlichkeiten
  auszeichnen.

Die  Namen,  wie  sie  oben  aus  dem  15.  und  der  ersten  Hälfte
des  16.  Jahrhunderts  verzeichnet  sind,  verleugnen  im  Gegensatz  zu
Friesen  und  Jüten  ihren  niederdeutschen  Ursprung  nicht;  aber  in  der
Form  zeigt  sich  ein  merkwürdiger  Unterschied.  In  der  Masse  der  Namen
steht  nach  gewöhnlicher  niederdeutscher  Weise  der  Vatername  nach,  in
einer  großen  Zahl  aber  vor  dem  Rufnamen,  wie  Johan  Fedders  Hans,
Reyse  Johans  Karsten,  Lenneke  Boyen  Peter,  andere  finden  sich
noch,  die  auf  den  Großvater  herabsteigen,  wie  Peter  Steckers  Dirich
Volckers  sohne,  Masz  Hansz  Jacobz  Peter.  Vor  allen  sind  solche
Formen  im  Kirchspiel  Stapel  vertreten,  wo  sie  ungefähr  die  Hälfte
aller  ausmachen;  im  Kirchspiel  Erfde  finden  sie  sich  in  geringerer  Zahl,
um  dann  im  Kirchspiel  Bergenhusen  noch  mehr  abzunehmen  und  zuletzt
fast  ganz  zu  verschwinden.  Spuren  einer  solchen  Benennungsweise  finden
sich  freilich  anch  im  Friesischen,  wo  sonst  die  Namen  auf  „sen  allein
herrschend  sind,  aber  nirgend  ist  sie  in  einem  solchen  Maße  ausgeprägt
wie  in  Ditmarschen,  wo  ohne  Frage  die  Geschlechterverfassung  darauf
von  besonderem  Einfluß  gewesen  ist.  Sagt  doch  Neocorus  (I.  50):
Tho  deme  beholden  van  oldinges  hero  noch  de  Ditmerschen  de  art

1)  Stapelholmer  Konstitution  T.  2  gibt  noch  gleiche  Vorschriften.  —
Eine  Schötungsform  „mit  steno,  kalk  unde  holt  in  einer  band“  findet  sich
in  Schleswig  gebräuchlich.  Vergl.  Geschichte  der  Stadt  Schleswig  121,  Amm.  1.

2)  Liber  cens.  165.  Ibi  (in  Teuske  marsch  in  Beueringhusen)  est  terra
Stuuc  vocata  et  sunt  septem  partes.