174  Die  Juten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlei  und  Eider  und  in  der  Areusharde.

herzoglichen  Anteils  von  Bunge  sein  kann  und  in  demselben  bischöflichen
Zinsbuch  nicht  unter  dem  Kirchspiel  Hollingsted  mitaufgeführt,  sondern
erst  1509  in  dem  späteren  Zinsbuch  genannt  wird,  so  muß  er  ebenso
wie  Westerbunge  von  Überschwemmungen  heimgesucht  und  längere  Zeit
verlassen  gewesen  sein.  Über  den  rein  niederdeutschen  Namen  siehe  oben
Bunge  im  Kirchspiel  Bünsdorf  und  Bunge  im  Kirchspiel  Bergenhusen.
  Ein  Stück  Ackers  in  der  Bunge  wird  1646  de  Hallye  genannt,
die  testamentarisch  nicht  von  dem  Staven  getrennt  werden  sollte.

6.  Clore  1666,  Clakwe  1743,  j.  Dorf  an  der  Reiderau,  die
jüngste  deutsche  Gründung  in  dem  Kirchspiel,  von  Mejer  1651  noch
nicht  verzeichnet.  Wahrscheinlich  von  Dorpstede  ausgegangen,  trägt  sie
nach  ihrer  Lage  „an  der  Scheide“,  up  de  Schede,  (clowe  mitteln.
Spalte,  Scheide)  d.  h.  an  der  Grenze  zwischen  der  Dörpsteder  und
Hollingsteder  Feldmark.

Nach  dem  Dargelegten  besteht  zwischen  den  nördlich  und  südlich
der  Au  belegenen  Ortschaften  ein  starker  Unterschied.  Die  nördlichen
Hollingsted  und  Ellingsted  gehen  wegen  der  Endung  sted  als  Urdörfer
in  eine  frühe  jütische  Zeit  zurück,  während  alle  südlich  gelegenen  ohne
Ausnahme  einer  späteren  niederdeutschen  Siedelungsperiode  angehören.
Diese  niederdeutsche  Einwanderung  hat  sich  aber  so  mächtig  erwiesen,
daß  sie  fast  alle  Spuren  des  jätischen  Volkstums  auch  in  Hollingsted
und  Ellingsted  vernichtet  hat.  Die  ganze  Agrarverfassung  ist,  soweit
unsere  Nachrichten  zurückgehen,  niederdeutsch  und  weicht  wesentlich  von
der  Stapelholmer  ab.  Wohl  kennen  wir  auch  hier  Bondenstaven  mit
bestimmten  unabtrennbaren  Grundstücken,  mit  „Hueß  und  Hoff,  Ackern,
Wische,  Höltungen,  Busch  und  Brook,  Korn  und  Heu“,  aber  eine  Stavenverfassung
  mit  Freibondenländereien  gibt  es  hier  nicht.  Die  ältesten
Amtsrechnungen  aus  der  Mitte  des  16.  Jahrhunderts  kennen  auch  keine
boole  mehr  in  Ellingsted  und  Hollingsted,  sondern  nur  die  niedersächsischen
  Hufen.  Im  wesentlichen  ist  das  Bild  dasselbe,  das  die
freien  Dorfschaften  des  Fräzlät  mit  ihren  gebundenen  Hufen  und  ihren
Gemeinheiten  in  Weide  und  Moor  uus  gezeigt  haben.  Überall  erscheinen
auch  hier  wieder  neben  den  Bonden  und  Festebauern  oder  Lansten  die
Wurtscte  oder  Wurtsassen,  denen  wir  fast  überall  oben  begegnet  sind,
hier  aber  in  Gebieten,  die  niemals  die  Grundherrschaft  des  Adels
erfahren  haben.  Im  Jahre  1549  waren  in  Hollingsted  nach  Broder