186  Die  Illten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlei  und  Eider  und  in  der  Arensharde.

1542:  Benedict  Peters  Simon  Nissen
Henneke  Tynne  (Simon  Fissen).

Auch  hier,  wo  1554  neben  einem  Hans  Timme,  1  Hanssen,
2  Nissen  und  2  Petersen  im  Besitze  der  Hufen  sind  und  1664  5  Vollund
  3  Halbhufen  bestanden,  deuten  die  aufgeführten  Namen  auf  die
Herrschaft  des  jütischen  Volkstums  hin.

Wie  man  sieht,  nimmt  das  niederdeutsche  Element  je  weiter  nach
Norden  stetig  ab  und  das  jütische  zu,  bis  es  fast  ganz  allein  die
Herrschaft  hat.  Nach  Lage  der  Dinge  konnte  es  noch  lange  dauern,
ehe  das  Niederdeutsche  auch  hier  völlig  den  Sieg  erlangte.  Wenn
Danckwerth  für  seine  Zeit  (1652)  bemerkt,  die  Jüten  besitzen  den  größten
Teil  des  Herzogtums,  „sintemal  alles  von  Koldingen  bis  an  den  Schleistrom
  und  die  Stadt  Schleswig  jütisch  sei“,  so  ist  das  ohne  Frage
richtig.  Auch  stimmt  mit  unseren  Ergebnissen  die  vielerwähnte  Beobachtung
  Ulrich  Petersens  (71735),  der  sast  ein  Jahrhundert  nach  Danckwerth
  schrieb;  insbesondere  zeigen  seine  Worte,  wie  langsam  die  niederdeutsche
  Sprache  auf  dem  Lande  vorrückte  und  wie  geringes  Terrain
sie  in  der  Zwischenzeit  gewonnen  hatte.  Nach  einer,  weiter  unten
behandelten  Bemerkung,  daß  die  Bürger  der  Stadt  Schleswig  in  dem
Nordteile  der  Stadt,  d.  h.  am  Pferdemarkie  und  in  der  Michaelisgasse
  sich  ebenso  wie  das  Gesinde  mit  den  Leuten  aus  Angeln  beim
Kaufschlagen  der  angeldänischen  Sprache  vielfach  bedienten,  fährt  er,
wie  folgt,  sort:  „(ütische)  Sprache  in  diesem  Herzogthum  gleich  anfänget
  binnen  dem  großen  Wall  Dennewerk  zu  Schowbuyx  und  Husbuy
  und  in  den  nächsten,  vor  der  Stadt  gelegenen  Dörffern  St.  Jürgen,
  Klensbuy,  Moldenitt,  Berend,  Nübel  usw.,  von  deren  Nachbarschaft
  wir  allhier  das  Prädicat  von  Steertdänen  in  aller  Kurzweil
führen  müssen.“  Von  den  zuletzt  genannten,  der  Struxdorfharde  angehörenden
  Orten  hat  dies,  wie  wir  unten  sehen  werden,  seine  Richtigkeit;
  auffallenderweise  spricht  er  nicht  von  Klein-Dännewerk,  obwohl
es  nach  dem  oben  Dargelegten  wahrscheinlich  erscheint,  daß  sich  gerade
hier  die  jütische  Mundart  bis  in  seine  Zeit  erhalten  hatte;  wenn  er
Schuby  besonders  nennt,  so  erheben  die  urkundlichen  Quellen  keinen
Widerspruch;  dagegen  wird  seine  Angabe  über  Husby  durch  die  mir
bekannten  Quellen  nicht  bestätigt.  Mit  dem  urkundlichen  Befund  überein-