Die  Herrschalt  des  Niederdeutschen  u.  d.  Übergang  3.  Hochdeutschen  i.  d.  Reglerungskanzleten.  197

neuen  Wohnsitzen;  sie  gründeten  neue  Amter  und  Zünfte  mit  Satzungen,
die  denen  in  den  Hansastädten  nachgebildet  wurden;  sie  schufen  wie
diese  ihre  Schützengilden  und  schossen  wie  sie  den  „grünen  Vogel“,
den  „Papagoie“,  von  der  Stange,  holten  ebenso  unter  der  Führung
eines  bekränzten  Maigrafen  um  Pfingsten  den  Mai  aus  dem  grünenden
  Stadtholze  mit  Pfeifen  und  Trommeln  und  fliegenden  Fahnen  in
ihre  Mauern  ein  1),  mit  einem  Worte,  das  ganze  bürgerliche  Leben
nahm  ein  Gepräge  an,  wie  wir  es  in  den  niederdeutschen  Städten
kennen.  Auch  der  Marktplatz  schmückte  sich  mit  dem  Wahrzeichen  jener;
in  den  meisten  von  ihnen  erhob  sich  auch  die  Rolandsäule  in  der
Nähe  des  Rathauses,  und  wenn  der  öffentliche  Markt  begann,  ward
das  herkömmliche  Friedenszeichen,  die  rote  Fahne,  ausgesteckt.  Es
war  kein  Wunder,  wenn  auch  die  Sprache  der  Büörger  ein  neues
Gewand  annahm,  ihr  Stadtrecht,  ihre  Satzungen,  Ratsverordnungen,
Stadtrechnungen  statt  der  bisherigen,  meist  lateinischen  Form  sich  in
gleiche  niederdeutsche  Worte  kleideten,  wie  sie  diese  nur  in  den  Erlassen
  der  obersten  weltlichen  Behörden  angewandt  sahen.  Eines  der
merkwürdigsten  Zeugnisse  bietet  in  dieser  Beziehung  jene  Urkunde
vom  4.  August  1421,  worin  die  Stadträte  von  Flensburg,  Apenrade,
Hadersleben  und  Ripen  im  Verein  mit  7  nordjütischen  Städten,  mit
Bischöfen,  Prälaten  und  Rittern  in  dem  Prozeß  Erichs  von  Pommern
und  der  holsteinischen  Grafen  um  das  Herzogtum  Schleswig  in  schöner
niederdeutscher  Sprache  für  die  Ansprüche  des  dänischen  Königs  eintreten.?)
  Nicht  weniger  bezeichnend  ist,  wenn  borghermestere  vade
raedman  der  stad  Rypen  den  vromen  luden  des  smedeamptes
bynnen  Rypen  vrygampt  to  holdende  na  woenheit  also  in  andern
steden  am  3.  März  1424  gewähren  oder  wenn  Tomas  Krake,  herdesvoghet
  up  Erre,  am  23.  Juni  1442  über  eine  Verpfändung  und  am
17.  März  1476  Hans  Hagghe,  borgemester  und  dinghörer  upp  Erre,
unde  bunden,  lansten  unde  mene  herdeslüdo  darsulves  niederdeutsche
Dingswinden  ausstellen.

1)  Das  Maifest  ward  überall  in  allen  germanischen  Landen,  in  England,
Dänemark,  Schweden  u.  a.,  gefeiert;  aber  der  Maigraf  (maigrefve)  sowie  der
Papageienbaum  sind  unzweifelhaft  aus  den  niederdeutschen  Städten  nach  Norden
gezogen.  W.  Mannhardt:  Der  Baumkultus  der  Germanen  371  f.  379.

2)  Antislesvighost.  fiagmenter  13.  118—  122.  Vergl.  S.  235.