198  Die  Derrschafi  des  Niederdeutschen  u.  d.  übergang  z.  Hochdeutschen  i.  d.  Reglerungskanzlelen.

Wie  in  den  friesischen  Landschaften,  so  mußte  auch  im  Osten
überall  in  den  Städten,  wo  das  jütische  Volkstum  noch  einen  festen
Stand  hatte,  sich  jenes  zweisprachige  Wesen  ausbilden,  das  für  das
Herzogtum  Schleswig  zum  Teil  noch  heute  so  bezeichnend  ist.  Mit
einem  Worte,  während  das  Niederdeutsche  die  herrschende  Amtssprache,
die  Sprache  des  Handels  und  Verkehrs  und  jeder  höheren  Bildung
ward,  sah  sich  die  jütische  Mundart,  die  sich  nicht  zur  Schriftsprache
erheben  konnte,  als  bloße  Nebensprache  völlig  in  den  Hintergrund
gedrängt.  Derselbe  Prozeß  vollzog  sich,  wenngleich  weit  langsamer
und  weit  später,  im  mittleren  Schleswig  auch  im  Osten  des  platten
Landes;  zu  Hause  und  im  gewöhnlichen  Leben  blieb  man  noch  lange
der  alten  Weise  treu,  nach  außen  aber  und  im  Verkehr  mit  Fremden
huldigte  man  dem  städtischen  Brauche.  In  diesem  Sinne  haben  die  meisten
Städte,  als  Träger  des  niederdeutschen  Volkstums,  einen  großen  Einfluß
auf  ihre  ländliche  Umgebung  ausgeübt,  je  mehr  Handel  und  Gewerbe
in  ihnen  aufblühte  und  sie  zu  Mittelpunkten  eines  lebhafteren  Verkehrs
  wurden,  auch  für  die  ländliche  Bevölkerung.  Der  „Holsate“
oder  „Holsteiner“  ward,  wie  wir  oben  (Abt.  I.  13ff.)  ausführlich  dargelegt,
  auch  in  dem  Herzogtum  Schleswig  der  eigentliche  Träger  niederdeutschen
  Volkstums,  niederdeutscher  Kultur  und  Bildung.

Die  niederdeutsche  Sprachperiode  mußte  um  so  stärker  auf  die
Sprache  eines  fremden  Volkstums  wirken,  je  länger  sie  dauerte;
sie  hatte  die  Kraft  gehabt,  in  den  friesischen  Gegenden  die  heimische
Mundart  zurückzudrängen  und  nach  und  nach  weite  Gebiete  erobert.
In  den  mittleren,  jütisch  redenden  Gegenden,  sowie  in  den  nördlichen
Städten  war  die  Volksmundart  zu  einer  Nebensprache  herabgesunken,
die  voraussichtlich  ebenso  wie  das  Friesische  völlig  wich,  wenn  die
niederdeutsche  Amtssprache  ihre  Herrschaft  aufrecht  hielt.  Trat  hierin
ein  Wandel  ein,  so  mußte  ein  Rückschlag  zugunsten  der  alten  Volksmundarten
  erfolgen,  der  eine  Germanisierung  des  Landes  auf  Menschenalter
  hinausschob.

Der  Begründer  des  oldenburgischen  Herrscherhauses  Christian  I.
kannte  noch  keine  andere  Sprache  als  die  niederdeutsche,  die  er  aus
seiner  Heimat  mitgebracht  hatte.  Sein  Nachfolger  König  Johann  folgte
mit  ganz  vereinzelten  Ausnahmen,  die  ohne  Bedeutung  sind,  seinem
Beispiele.  Während  dann  König  Christian  II.  für  seinen  Landesteil