Die  Herrschaft  des  Niederdeutschen  u.  d.  Ubergang  z.  Hochdeutschen  i.  d.  Regierungskanzlelen.  199

sich  neben  dem  Niederdeutschen,  in  dem  er  auch  seinen  berühmten  Aufruf
  die  Bewohner  der  Herzogtümer  erließ  (10.  August  1526),  den
Herzog  Friedrich  zu  ermahnen,  ihm  sein  Land  wiederzugeben,  auch
mehrfach  des  Dänischen  sich  bediente,  wie  er  denn  z.  B.  am  4.  November
1517  und  am  23.  Dezember  und  31.  Dezember  1521  an  den  Flensburger
  Rat  in  dänischer  Sprache  schreibt,  blieb  der  Herzog  und  späterer
König  Friedrich  ganz  der  Weise  seines  Vaters  treu.  So  weit  ich  sehe,
ist  kein  einziger  dänischer  Brief  für  die  Herzogtümer  aus  seiner  Kanzlei
hervorgegangen;  mögen  sie  an  südliche  oder  nördliche  Ortschaften  oder
Landschaften  gerichtet  sein,  überall  kennen  seine  Erlasse  nur  Niederdeutsch
  als  amtliche  Sprache.  Es  ist  bereits  längst  bemerkt  worden,
daß  ein  von  König  Johann  und  Herzog  Friedrich  gemeinsam  ausgestellter
  dänischer  Brief  an  das  Kloster  Mohrkirchen  in  Angeln  vom
24.  Januar  1484  nur  eine  scheinbare  Ausnahme  von  der  Regel  bilde;
der  Herzog  Friedrich  war  damals  noch  ein  Knabe,  stand  unter  der
Vormundschaft  seines  Bruders,  und  sein  Name  ward  in  der  Urkunde
nur  der  Form  wegen  hinzugefügt.  Seitdem  er  als  Herzog  von  Schleswig-Holstein
  auf  Gottorp  residierte,  hatte  die  niederdeutsche  Sprache
einen  sicheren  und  dauernden  Stand  an  seinem  Hofe  gewonnen.  Das
ist  nun  nicht  so  zu  verstehen,  als  wenn  die  Sprache  der  mitteldeutschen
und  kaiserlichen  Kanzlei  nicht  auch  bis  nach  Schleswig  gedrungen  und
hier  gänzlich  unbekannt  gewesen  wäre;  wir  kennen  eine  Reihe  von
Erlassen,  die  aus  diesen  Kanzleien  nach  Gottorp  gerichtet  sind  in  hochdeutscher
  Sprache,  und  hier  sehr  wohl  verstanden  wurden.  Es  fragt
sich  nur,  ob  sie  irgendwelchen  Einfluß  auf  die  einheimische  landesherrliche
  Kanzlei  ausgeübt  haben,  wann  dies  zuerst  zu  erkennen  ist
und  welche  Folgen  ein  solcher  Sprachwechsel  für  die  kleineren  Kanzleien
der  Städte  u.  a.  gehabt  hat.  Ich  muß  hier  zunächst  auf  eine  Tatsache
  aufmerksam  machen,  die  mit  allem,  was  wir  sonst  aus  der  herzoglichen
  Kanzlei  kemmen,  in  Widerspruch  steht.  Von  demselben  Herzog
Friedrich,  der  sonst  immer  nur  niederdeutsch  schreibt,  ist  aus  den  Jahren
1509  —13,  also  noch  vor  der  reformatorischen  Bewegung  und  ihren
sprachlichen  Einflüssen,  eine  Reihe  von  Briefen  erhalten,  die  in  hochdeutscher
  Sprache  reden.!)  Während  er  darunter  zweimal  nieder-1)

  Herzog  Friedrichs  Original-Registrant  von.  1508  bis  1513  im  Reichsarchiv
  in  Kopenhagen;  ein  Teil  dieser  Dokumente  ist  veröffentlicht  von  Seidelin: