Die  Sprache  der  Amthäuser  und  der  Cberamtsgerichte.  205

Im  folgenden  wollen  wir  zunächst  eine  kurze  Übersicht  über  die
Stellung  geben,  die  die  Kanzleien  der  Amthäuser  in  der  Sprachesache
einnehmen.

Ein  Bericht  des  Amtmanns  Otto  von  Tynen  in  Tondern  vom  23.  März
1555  an  den  Herzog  Hans  ist  noch  niederdeutsch  abgefaßt;  auch  der
Amtmann  Jasper  Ranzau  von  Flensburg  schreibt  an  König  Christian  III.
(10.  Dez.  1557  und  19.  Mai  1558)  niederdeutsch,  und  ebenso  der
Amtmann  Christopher  Ranzan  an  Herzog  Hans  (1561),  während  alle
Briefe  des  Statthalters  Heinrich  Ranzan  an  den  König  Christian  III.
nur  die  hochdeutsche  Sprache  reden;  sogar  aus  den  Jahren  1592
kennen  wir  noch  niederdeutsche  Schreiben  an  den  Landesherrn,  wenn
auch  die  meisten  hochdeutsch  sind,  dann  erst  verschwinden  sie  vollständig
aus  den  Kanzleien  der  Amtleute.  Denselben  Gang  nimmt  auch  die
Sprache  der  höheren  Gerichte;  eine  Entscheidung  des  Flensburger  Magistrats,
  betreffend  Kirchenlehn  der  Nicolaikirche,  vom  Jahre  1561  ist
bereits  hochdeutsch;  die  erste  bekannte  hochdeutsche  Entscheidung  des
Schleswiger  Magistrats  fällt  aber  erst  in  das  Jahr  1603.

Die  Entscheidungen  der  Oberamtsgerichte  beginnen  etwa  um  1580.
gleichfalls  in  hochdeutscher  Sprache  ausgestellt  zu  werden  und  halten
ziemlich  gleichen  Schritt  mit  der  höheren  Regierungssprache,  während
die  niedrigen  Gerichte,  von  denen  wir  unten  handeln,  noch  lange  die
ältere  Weise  festhalten.  Nur  eine  einzige  Urkunde  in  dänischer  Sprache
ist  mir  bekannt,  die  von  dem  Oberamtsgericht  in  Hadersleben  am
9.  Febr.  1604  ausgestellt  ward.  Die  kleineren  Kanzleien  des  Adels
folgten  dem  Zuge  der  Zeit  nur  langsam.  Eine  Verschreibung  Moritzens
v.  der  Wisch  vom  Jahre  1565  ist  niederdeutsch,  während  Otto  v.  der
Wisch  unter  dem  21.  Mai  1553  hochdeutsch  schreibt  und  Jasper  Ranzau
an  die  Königin  Dorothea  bereits  unter  dem  29.  Juli  1551  ebenso
berichtet.  Der  Oberst  Daniel  Ranzau  sendet  seit  1566  nur  hochdeutsche
  Briefe  an  den  König,  aber  Siewert  Ranzau  schreibt  in  demselben
  Jahre  niederdeutsch  an  den  Rat  der  Stadt  Burg.  Daniel
Ranzau  auf  Seegard  überträgt  an  Paul  von  Ranzau  auf  Botkamp
in  einer  niederdeutschen  Urkunde  v.  J.  1579  einige  Güter,  und  Paul
Ranzau  aus  Botkamp  wendet  sich  1578  an  König  Friedrich  II.  mit
einem  niederdeutschen  Briese.  Noch  in  den  folgenden  Jahrzehnten  geht
eine  Anzahl  niederdeutscher  Urkunden  aus  den  Kanzleien  des  Adels