Die  Sprachverhältnisse  in  den  Städten.  209

Der  Bericht  leidet  an  dem  gewöhnlichen  Fehler  älterer  und  neuerer
Geographen,  daß  deutsch  und  dänisch  nur  ganz  allgemein  einander
gegenüber  gestellt  wird,  ohne  zu  bemerken,  was  darunter  verstanden
sein  soll,  ob  hochdeutsch  oder  niederdeutsch,  die  südjütische  Mundart
oder  die  dänische  Literatursprache.  Hier  ist  augenscheinlich  mit  dem
„pur  Dänisch“  die  Mundart,  mit  dem  „Deutsch“  zuerst  niederdeutsch,
zuletzt  die  hochdeutsche  Sprache  gemeint.  Begreiflicherweise  ist  das  „pur
Dänisch"“  in  Apenrade,  Sonderburg  und  Hadersleben  dem  Verfasser
der  „dänischen“  Sprache  in  dem  Herzogtum  Schleswig  oder  Südjütland
höchst  willkommen  gewesen,  und  er  verfehlt  auch  nicht,  sich  immer  wieder
an  passender  Stelle  auf  die  Autorität  des  berühmten  deutschen  Geographen
  zu  berufen.  1)  Der  Bericht  Büschings  hat  aber  noch  eine
besondere  Geschichte,  die  Allen  mitzuteilen  vergessen  hat.  Der  erwähnte
Hansen  hat  nicht  allein  später  „aus  Büschings  liebreiches  und  freundschaftliches
  Anraten“  eine  Staatsbeschreibung  des  Herzogtums  Schleswig
im  Jahre  1758  herausgegeben,  die  „im  ganzen  mit  der  Darstellung
bei  Büsching  übereinstimmt“,  sondern  im  Jahre  1770  eine  „vollständigere
Staatsbeschreibung  des  Herzogtums“  in  Flensburg  drucken  lassen,  worin
er  „dessen  Mängeln  und  Fehlern  abzuhelfen  sich  bemüht“.  Da  hat  nun
die  oben  aus  Büsching  angeführte  Stelle  folgende  verbesserte  Gestalt
angenommen  (S.  39.  40):  Z

„Plattdeutsch  oder  niedersächsisch  wird  geredet  und  hochdeutsch
gepredigt  im  südlichen  Theile  des  Herzogthums  und  zwar  in  den  Städten
Schleswig,  Eckernföhrde,  Husum,  Friedrichsstadt  wie  auch  in  ganz
Eyderstedt,  in  der  Landschaft  Stapelholm,  in  den  Harden  des  Amtes
Gottorf,  die  der  Schley  gegen  Süden  liegen,  im  Amte  Hütten,  in
Schwansen,  im  Dänischen  Walde  und  auf  Femarn.  In  den  übrigen
Städten  redet  man  theils  beyde  Sprachen,  plattdeutsch  und  dänisch,
theils,  nämlich  in  der  Stadt  Aerröeskiöping,  bloß  dänisch,  außer  daß
in  ersterer  sowohl  als  überhaupt  fast  im  ganzen  Herzogthum  die  Vornehmeren
  sich  der  hochdeutschen  Sprache  zu  bedieuen  pflegen.“  Wenn
man  für  „plattdeutsch  und  dänisch“,  das  in  den  „übrigen  Städten“
geredet  ward,  „plattdeutsch  und  (platthdänisch  oder  jütisch“  setzt,  so  ist
nichts  gegen  die  Darstellung  Hansens  einzuwenden,  und  Allen  wäre

1)  Allen  I.  246ff.
Sach,  Das  Herzogtum  Schleswig.  II.  14