210  C.  Die  natlonale  Entwickelung  der  Städte.

bezüglich  der  Sprachverhältnisse  in  den  Städten  Apenrade  und  Hadersleben
  zu  einem  besseren  Verständnis  gekommen,  wenn  er  diese  berichtigende
  Darlegung  des  auch  von  ihm  als  Autorität  anerkannten  Hansen
nicht  gänzlich  ignoriert  hätte.  Die  folgende  Untersuchung  wird  Hansens
Bemerkungen  für  die  Mitte  des  18.  Jahrhunderts  vollständig  bestätigen.

C.  Die  nationale  Gntwichelung  der  Städte.

Die  ältesten  Zeugnisse  von  dem  ursprünglichen  Vollstum  der
schleswigschen  Städte  nördlich  der  Schlei  bieten,  abgesehen  von  ihren
Namen,  die  Stadtrechte,  von  denen  uns  das  Schleswiger  und  Apenrader
  in  lateinischer  Sprache  und  in  späterer  niederdeutscher  Bearbeitung,
das  Flensburger  in  lateinischer  Sprache  und  in  jütischer  sowie  in  späterer
niederdeutscher  Übersetzung,  das  Haderslebener  nur  in  jütischer  Sprache
erhalten  ist.  Enthalten  sie  auch  mehrfach  Benennungen  wie  rathmen
(Flensb.  Recht  104),  foghdnen  (Flensb.  R.  104),  rathmen,  soget
(Hadersleb.  R.  11.  35),  wigbelt  (lat.  Flensb.  R.  104),  die  bei  der
weiteren  Ausbildung  der  Stadtverfassung  von  den  niederdeutschen
Städten  herübergenommen  wurden,  so  zeigen  doch  anderseits  wieder
selbst  in  den  ältesten  lateinischen  Texten  einzelne  Ausdrücke,  die  nicht
bloß  den  herrschenden  Rechtssatzungen,  sondern  zum  Teil  der  Volkssprache
  selbst  entstammen  müssen,  daß  das  Volkstum  in  jener  frühen
Zeit  dem  niederdeutschen  Stamm  nicht  angehört,  sondern  sich  erst  später
umgewandelt  hat.

Zu  diesen  nördlichen  Städten  steht  Eckernförde  als  die  südlichste
seiner  geographischen  Lage  gemäß  in  starkem  Gegensatze;  es  hat,  als
zwischen  Schwansen  und  dem  „Dänischen  Wohld“  und  an  den  Grenzen
des  „freien  Geländes“  gelegen,  eine  andere  nationale  Entwickelung  durchgemacht
  und  zwar  dieselbe  wie  die  oben  behandelte  Landschaft  zwischen
Schlei  und  Eider.  Zum  Nachweis  dieser  ihrer  besonderen  nationalen
Stellung  wird  eine  kurze  Darlegung  der  geschichtlichen  Entwickelung  der
Stadt  genügen.