I.  Die  Stadt  Schlezwig.  215

II.  Die  Stadt  Schleswig.

Wer  heute  die  Stadt  Schleswig  besucht  und  Sprache  und  Sitte
ihrer  Bevölkerung  kennen  gelernt  hat,  wird  schwer  begreifen,  daß  sie
einstmals  in  strengem  nationalen  Gegensatz  zu  der  südlichen  Landschaft
gestanden  hat.  Wenngleich  Adam  von  Bremen  sie  eine  „Stadt  der
Sachsen“  nennt,  so  lassen  doch  die  ältesten  Quellen  keinen  Zweifel,
daß  sie  ehemals  zu  dem  Gebiete  der  Dänen  gehörte,  „die  man  Jüten
nennt“,  und  in  den  mittelalterlichen  engen  Umwallungen  der  Altstadt
einer  jütischen  Bevölkerung  Wohnsitze  gewährte.  Wir  lassen  die  schon
Abt.  II  Kap.  6  behandelte  Frage,  ob  in  dem  anglischen  Sleswik  „)  noch
Reste  der  Bevölkerung  aus  der  Wanderzeit  zurückgeblieben  seien,  beiseite,
  da  sich  darüber  wenig  Sicheres  mehr  feststellen  läßt,  und  beschränken
  unsere  Untersuchung  zunächst  darauf,  die  Spuren  aufzuzeigen,
die  selbst  noch  in  späterer  Zeit,  als  schon  längst  hier  nur  niederdeutsche
Laute  ertönten,  auf  ein  früheres,  anders  geartetes  Volkstum  hindeuten;
  damit  wird  sich  auch  ergeben,  wann  und  aus  welchen  Gründen
sich  dieser  nationale  Wechsel  vollzogen  hat.

Besondere  Zeugnisse  für  die  Nationalität  der  schleswigschen  Bevölkerung
  in  der  ältesten  Zeit  sind  nicht  in  den  Inschriften  der  Runensteine
  zu  finden,  die  südlich  der  Schlei  zum  Vorschein  gekommen  sind  );
denn  aus  der  Sprache  des  dänisch-skandinavischen  Königsgeschlechts  ist
kein  Rückschluß  auf  die  Sprache  des  hier  von  ihm  beherrschten  Volkes
gestattet.  Noch  weniger  beweist  der  erst  im  Mai  1897  aus  der  Grundmauer
  des  Domes  hervorgezogene  Stein;  er  ist  auch  kein  geschichtliches
Denkmal  wie  jene;  wohl  ist  er  um  die  Mitte  des  11.  Jahrhunderts
als  christlicher  Denkstein  auf  dem  Domkirchhofe  errichtet  gewesen,  aber
zum  Andenken  eines  Mannes,  der  auf  der  Hebrideninsel  Skye  begraben
  lag;  auch  die  beiden  Meister  Sven  und  Gudmund,  die  die
Runen  ritzten,  waren  nicht  einheimische,  sie  stammten  aus  Schweden,

richtsprotokolle  sind  m.  W.  von  1600  an  meist  erhalten:  ein  Schötebuch  v.  1614,
Brückenordnung  v.  J.  1622,  Bürgerschoß  v.  J.  1632,  Andreasabendgelder  v.  J.
1630,  alle,  soweit  ich  weiß,  noch  niederdeutsch.

1)  Die  urkundlichen  Belege  für  diese  Ausführung  finden  sich  meistens  in
meiner  Geschichte  der  Stadt  Schleswig.  Schleswig  1875.

2)  Abt.  II.  114  ff.

3)  Abt.  I.  54  f.