216  C.  Die  nationale  Entwickelung  der  Etädte.

ebenso  wic  der  Stein  wahrscheinlich  von  Schweden  herübergebracht  war
und  die  Sprache  seiner  Inschrift  schwedischen  Ursprung  verrät.  1)  Wie
aus  dieser  Runeninschrift  nur  hervorgeht.  daß  gewisse  Verbindunger
mit  Schweden  noch  um  die  Mitte  des  11.  Jahrhunderts  nicht  abgebrochen
  waren,  so  kann  die  früher  im  Dom  vorhandene  Kapitelstür
  mit  ihren  Runenzeichen  aus  Eisenstäben,  die  in  lateinischer  Sprache
(Aefli  me  fecit)  die  bloße  Angabe  über  den  Verfertiger  der  Tür  enthielt,
  auch  nichts  weiter  bezeugen,  als  daß  noch  im  14.  Johrhundert
die  Kenntnis  der  Runenzeichen  in  Schleswig  nicht  untergegangen  war.)
Ülberhaupt  geben  die  späteren  schriftlichen  Denkmale  wenig  Aufklärung,
da  sie  hier  wie  überall  nur  in  lateinischer  Sprache  abgefaßt  wurden.
Die  Sprache  des  alten  Stadtrechts,  ein  Vertrag  der  Stadt  mit  Flensburg
  v.  J.  1282,  die  Luxusverordnung  des  Rats  v.  J.  1336,  der
Vergleich  des  Kapitels  mit  dem  Rate  wegen  einer  Vikarienstiftung
v.  J.  1338,  ein  zweiter  Vertrag  v.  J.  1386  mit  Flensburg  über
Handels=  und  Gerichtsverhältnisse  ),  Reste  eines  Stadtbuches  aus  dem
14.  Jahrhundert")  sowie  alle  landesherrlichen  Verleihungen  reden  in
lateinischer  Sprache  und  lassen  uur  geringe  Rückschlüsse  auf  die  Volkssprache
  zu.  Von  besonderer  Bedeutung  erscheint,  daß  uns  keine  einzige
spätere  dänische  oder  jütische  Urkunde  erhalten  ist;  vielmehr  nimmt  mit
dem  Zurücktreten  des  Lateinischen  sofort  das  Niederdeutsche  dessen  Stelle
ein;  man  kann  daraus  schließen,  daß  zur  Zeit  dieses  sprachlichen  Übergangs
  das  jütische  Volkstum  in  Schleswig  keine  besondere  Bedeutung
mehr  gehabt  hat.  Die  erste,  die  Stadt  betreffende  niederdeutsche  Urkunde
  scheint  ein  Erlaß  vom  Jahre  1402  zu  sein,  worin  der  Herzog
Gerhard  unter  andern  den  Bürgern  befiehlt,  ihre  woninghe  myt  stene

1.  R.  v.  Lilieneron  und  Ludw.  Wimmer:  Der  Runenstein  im  Schleswiger
Dom.  Kiel  1898.  Mit  den  mehr  oder  weniger  wahrscheinlichen  Ergänzungen
lautet  die  Inschrift  in  deutscher  libersetzung:  „(Tolej  ließ  errichten  lden  Stein!
nach  [Halfdlan,  Sullkes  Sohn,  seinem  Genossen,  der  auf  der  Auslandsfahrt]
starb.  [Sveln  und  Gudmund  die  rlitten  die  Runten.  In  England  in  Skia
ruht  er.  Krlist  helfe  seiner  Seelel.“

2)  Sach:  Geschichte  der  Stadt  Schleswig  190.  191.

3)  Seidelin  I.  129.  Die  Flensburger  Ausfertigung  der  Urkunde  ist  lateinisch,
die  Schleswiger  Bestätigung  niederdeutsch,  doch  aus  dem  Lateinischen  libersetzt:
1387  ist  ein  Druckfehler  für  1386.

4)  Abteil.  II.  114.  Anm.  4.