220  C.  Die  natlonale  Entwickelung  der  Städte.

wig.  Es  scheint  auch,  daß  alle  Knutsgilden,  soweit  bekannt  35  an
der  Zahl,  in  Dänemark,  Jütland  und  in  Flensburg,  Apenrade  und
Hadersleben  ursprünglich  nach  dem  Vorgange  in  Schleswig  Herzog
Knutsgilden  gewesen  und  erst  später  König  Knutsgilden  geworden  sind.
Ein  zweites  erhaltenes,  etwa  um  das  Jahr  1325  entstandenes  Siegel
enthält  demgemäß  die  Umschrift:  Sigillum  confratrum  sancti  Kanuti
regis  de  Slels)viihc,  d.  h.  Siegel  der  h.  König  Knuts  Brüder  von
Schleswig.1)  Die  Bedeutung  dieser  Gilde  für  die  städtische  Verfassung
in  Schleswig  und  in  den  übrigen  schleswigschen  Städten  weiter  auszuführen,
  ist  hier  nicht  der  Ort;  es  genügt  festzustellen,  daß  sie  ihren
Einfluß  nur  nach  Norden  und  nicht  nach  Süden  ausgeübt  und  nur
in  diesem  Zusammenhange  und  auf  diesem  Boden  sich  entwickelt  hat.

Eine  weitere  Reihe  von  Benennungen  in  den  landesherrlichen  Begabungen,
  betreffend  die  Befreiung  von  Steuern  verschiedener  Art,
weist  auch  schon  sprachlich  nach  Norden.  Da  gibt  es  torlgh)giald
(Marktschoß),  von  dem  die  Bürger  1252  befreit  werden,  außerdem
bygiald  (Stadtschoß),  die  ihnen  nebst  Araengiald  (Herdschoß)  und  Arkköp
  (Erbkauf)  Herzog  Waldemar  1285  erläßt,  Steuern  wie  Innae,
Stuth  und  Quaersaeth,  von  denen  Herzog  Gerhard  sie  befreit  2),  die
nur  aus  dem  dänisch-jütischen  Rechte  ihre  Erklärung  finden.  Wie  fest
dies  alles  in  Schleswig  eingewurzelt  war,  zeigen  noch  manche  Stellen
des  niederdeutschen  Rechts,  wenn  z.  B.  darin  von  gildelaghe,  laghedage,
  lachbroder,  arfkiöpe,  arnegelde  u.  a.  gehandelt  wird.  Bemerkenswert
  ist  insbesonders  der  Artikel  60,  nach  dem  bei  Heiraten  zwischen
einem  Bürger  und  einer  burinnen  oder  zwischen  einem  Bauern  und

1)  C.  Nyrop:  Danmarks  Gilde-  og  Lausskraaer  I.  44.  82.  83.  In  Malmö
tritt  neben  der  Knutsgilde  noch  ein  herlagh  auf,  die  an  die  rätselhafte  Hezlagh
  in  Schleswig  erinnert,  aber  ebenso  einen  dunklen  Namen  trägt.  —  C.  Nrrop:
  Tidsskrift  for  kunstidustrie  1899  1  ff.,  wo  die  Umschrift  des  König  Knutssiegels
  richtiger  gelesen  und  gedeutet  wird  als  in  meiner  Geschichte  Schleswigs
110.  Nyrops  lesenswerte  Abhandlung  enthält  auch  alle  23  bekannten  Siegel
der  Knutsgilden.  Das  Siegel  von  Alandia  (St.  8)  etwa  aus  dem  Jahre  1330
bezieht  sich  aber  schwerlich  auf  die  friesische  Insel  Oland;  unter  den  Namen  der
Bewohner  (Abt.  II.  199)  müßte  dann  doch  wohl  auch  Knut  erscheinen.

2)  Vergleicht  man  diese  Urkunde  mit  der  Verleihung  desselben  Herzogs
Waldemar  für  die  Güter  des  Bistums  Schleswig  1310  (Hasse  III.  216),  so  sieht
man,  daß  in  letzterer  Urkunde  auch  Inneque,  stuth,  quersaeth  zu  lesen  ist.